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  1. Das ist eine zwar unbeabsichtigte, aber folgerichtige Konsequenz des permanenten Kampfes gegen alles, was sich rechts der Mitte positioniert. Man wählt hier Grün und bekommt dafür Libanon plus Balkan.
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  2. https://www.focus.de/politik/deutschland/bandenkrieg-um-stuttgart-eine-unfassbare-neue-dimension-der-gewalt_id_259659425.html Respekt, Bataillonsstärke mit 4 Kampfkompanien, Der Krampf gegen Räächtzzz muß Intensiviert werden Herr Strobl !!
    4 points
  3. Ich habe von dem Vorgang schon früher von jemand anderem erfahren und bin durchaus der Meinung, daß die Justiz in einem solchem Fall aktiv werden muß, allerdings ganz anders als es hier geschehen ist. Mir fallen da einige Tabestände in, die alle mit der Formulierung ".. im Amt" enden.
    4 points
  4. Eben, ist offensichtlich noch nicht schlimm genug. Deutschland ist bunt!
    2 points
  5. DAS klappt immer. Ssieeht man auch, wenn Waffen von Nichtberechtigten persönlich abgegeben werden
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  6. Viele von Euch werden ihn noch kennen. Jetzt hat es ihn getroffen. Die waffenrechtlichen Erlaubnisse wurden widerrufen. Alle Waffen wurden abgegeben. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse von Stefan Hrdy begründet sich ausschließlich in seiner Mitgliedschaft in der AfD. Die Waffenbehörde des Rhein-Neuss-Kreises begründet den Widerruf mit der fehlenden Zuverlässigkeit nach § 5 Abs 2 Nr 3 WaffG: 2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, ... 3. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder c) eine solche Vereinigung unterstützt haben, ... Für die Waffenbehörde reicht hier 3 b zur Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit aus, da Stefan Hrdy Parteimitglied der AfD ist. In ihren weiteren Ausführungen führt die Behörde aus, warum sich ihrer Ansicht nach bei der AfD in Nordrhein-Westfalen um eine solche Vereinigung handelt. Es erfolgte keine weitere Einzelfallprüfung. Weitere Anhaltspunkte, die die Unzuverlässigkeit von Stefan Hrdy vermuten lassen könnten, liegen nicht vor und werden auch nicht genannt. Folgen wir jetzt der Argumentation der Waffenbehörde weiter, müsste jetzt auch eigentlich § 5 Abs 2 Nr 3 c WaffG greifen. Da geht es um den Satz: "... eine solche Vereinigung unterstützt haben,...".Hiernach müssten jetzt auch alle Wähler der AfD ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren. Denn schließlich wird eine Partei ja durch ihre Wähler "unterstützt". Dieser Beitrag inklusive der Ausschnitte des Bescheides wird mit Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht.
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  7. Das was Sie persönlich gewillt sind hinzunehmen, ganz einfach...
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  8. wäre ja nicht so verkehrt, wenn er es bei einer "Demo gegen Rechts" machen würde, damit diese Leute einfach mal die Realität zur Kenntnis nehmen müssen
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  9. Heide meets Switzerland… Was unsere Neubürger doch so alles schaffen: Länder und Kontinente verbinden, Völkerfreundschaft erwirken und das Bruttosozialprodukt steigern, selbst im Jugendalter schon. Die Ditschis sind echt ganz weit vorne!
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  10. Da schwingt ein kleiner Vorwurf mit … berechtigt! Ein alter Freund ist beim ersten Aufruf zur straffreien Waffenabgabe … (das muss über 22 Jahre her sein … 🤔🤔🤔???) … mit einem Butterfly- Messer zur Polizei, um das dort abzugeben! Die Reaktion war bezeichnend …, er wurde ne halbe Stunde ausgezählt, wie man so ein Messer haben könnte … naja, ist nix passiert. Der war stinksauer und meinte, hätte er das gewusst wäre das Teil im Gebüsch gelandet! Soviel zu Pädagogik und eigenen Befindlichkeiten im Dienst … was leider viel zu oft geltendes Recht überlagert oder nur Frustabbau ist! …
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  11. 1 point
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