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  1. Hallo offensichtlich entstammt mein Anwalt dem Stamme der Terrier. Gestern morgen fand das Gespräch Waffenbehörde/Anwalt statt. Mein Anwalt forderte die Rückgabe der 80 sichergestellten Waffen bis zum 12.06.2025. Auch die Herausgabe aller Erlaubnisse wurde zum gleichen Datum eingefordert. Natürlich passierte nichts. Heute schrieb Herr Asche (dies ist mein Anwalt) den Landrat an. Einige Sequenzen: "Diese Frist ist mittlerweile verstrichen. Hiermit erhebe ich Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde. Ich fordere Sie auf, die Behörde zum rechtskonformen Verhalten zu bewegen." "Des weiteren fordere ich Sie zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die Mitarbeiter der Waffenbehörde auf," "Sollte ich bis zum 16.Juni 2025 (12:00Uhr) von Ihnen keine Mitteilung zur Terminabsprache erhalten, so werde ich Herausgabeklage erheben und darüber hinaus die Strafbarkeit wegen Unterschlagung durch die zuständige StA prüfen lassen." Ich denke, der Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss wird erkannt haben, dass dieses Schreiben ernst gemeint ist. Schönes Wochenende an Sie, Herr Mxxer Stefan
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  2. Hallo heute morgen rief ich bei dem SB an, der den Widerruf der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit leitete. Ich forderte umgehend, bis heute Mittag, meinen kleinen Waffenschein, den Munitionssammlerschein und eine der 4 Roten (Landmann) zurück. Mit den restlichen Erlaubnissen und die 80 sichergestellten Waffen könnten die sich bis nächste Woche Zeit lassen. Eine halbe Stunde später rief mich mein Anwalt an: Die Waffenbehörde hat sich bei ihm gemeldet und sich beklagt, dass ich Druck ausübe. Holla, die Waldfee. Herr Asche hat ihnen verbal die Löffel bis zur Decke gezogen, ihnen bis morgen Zeit gegeben. um den von der Waffenbehörde angerichteten Schaden zu beheben. Und der meint es ernst. Der geht kurzfristig in die Zwangsvollstreckung. Mit allem Pipapo. Was hat der SB der Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss erwartete? Dass sich mein Anwalt auf deren Seite stellt. Da dürfte gerade Holland in Not sein. Stefan
    12 points
  3. Hallo AGS dies sehe ich ebenso. Ich habe bisher ca 30.000 Euro an Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bezahlt. Gut, dass ich ein paar Spargroschen besitze. Ich denke, viele Waffenbesitzer hätten früher aufgeben müssen. Ich ziehe das Ding bis zur bitteren Neige durch. Und wenn ich meine Eigentumswohnung verkaufen muss. Stefan
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  4. der Witz ist, dass das Verfahren in Ungarn weitaus rechtssstaatlicher sein dürfte als im linksradikalsten DaZ
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  5. Hallo die Schweinepriester haben mich 2 Jahre massiv geärgert. Gerade schlägt das Pendel zurück. Mit dem gebotenen Schwung. Stefan P.S. die gingen tatsächlich davon aus, ich kneife und riskiere nicht die 30.000 Euro.
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  6. Hallo ExOSP jetzt, wo es gerade anfängt, richtig Spaß zu machen, werde ich doch nicht aufhören. Ich treibe gerade den Feind Gegner vor mir her. Stefan
    8 points
  7. Es gibt da einen Trainer des BSSB, der zu DDR-Zeiten als Sportschütze groß geworden ist und unter die alten vom IHfK für die GST / Sportschützenverband der DDR erarbeiteten Technikmodelle als seine dem DSB verkauft hat. Er war auch mal kurz Bundestrainer - in dieser Zeit war er maßgeblich dafür verantwortlich, die OSP-Nachwuchsdisziplin "Mehrschüssige Luftpistole", die auf 5 Fallscheiben a la Biathlon praktisch zu töten. Er bezeichnete sie als "Kirmesschießen" und daraufhin wurde sie aus dem Programm der Deutschen Meisterschaft genommen. Damit fiel die Attraktivität dieser Nachwuchsfördenden Disziplin leider weg - keine Zeit mehr, dafür wirklich zu trainieren, wenn es keine ernsthaften Wettbewerbe mehr gibt. Das war eine Disziplin, die die Kinder und Jugendlichen GELIEBT haben: In max. 10 Sekunden 5 Fallscheiben "umrotzen". Bling! wenn man traf, "platsch", wenns daneben ging. Alle Nachwuchsschützen rissen sich um die damals noch selten verfügbaren Mehrschüssigen Luftpistolen. Denn reaktive Ziele sind viel geiler als reine Ringscheiben. Dieser Mann hat wie selten einer dem deutschen Schießsport geschadet. Meine persönliche Meinung, die niemand teilen muss.
    7 points
  8. Waffe im eigenen Haus führen in der Tasche haben darf er. Wenn die Flinte auf dem Schreibtisch liegt weil er gerade etwas daran gemacht hat dito. Und die anderen Waffen, wenn er alleine im Haus war - es ist nicht gesagt das er die auch rumliegen hat wenn er außer Haus ist. Er braucht einen guten Anwalt und vor Gericht & auf hoher See ist man in Gottes Hand, aber so glasklar wie die Behörde es sieht, ist der Fall m.E. nicht.
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  9. Sehr schön, ich sehe schon @Steven mit verspiegelter Sonnenbrille und 12er Pumpe am Steuer seines Iltis als Aufsicht. Ein Foto wäre dann nett, Stefan. Gruß Rolf
    7 points
  10. ich hab auch erst Erfolg beim hiesigen Finanzamt gehabt (obwohl sogar eine Horde Betriebsprüfer mir Recht gab), als ich mit Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt gegen den Sachgebietsleiter gekommen bin. Jetzt ist da nachhaltig Ruhe und sie suchen nach einvernehmlichen Lösungen ...
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