Hallo
das Elend ist noch nicht zu Ende und ich denke, der Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss hat für sein Tun (oder Nichttun) einen extra Thread verdient.
Wie bekannt, erging am 28.05.2025 das OvG-Urteil zu meinen Gunsten. Das Gericht erklärte einstimmig, dass der Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für meine Frau und für mich aufgrund unserer AfD-Mitgliedschaft rechtswidrig war und wir alle Erlaubnisse und alle 80 Sichergestellten Waffen zurückerhalten müssen.
Am 07.06.2025 war das Urteil rechtsgültig. Eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ging nicht ein.
Seitdem versucht mein Anwalt in mehreren Schreiben die Herausgabe der WBKs und der Waffen zu erzwingen.
Der Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss antwortet nicht . Kein Pieps, Nichts, Nada.
Offenbar findet er dieses OvG-Urteil nicht gut und akzeptiert es nicht.
Jetzt hat mein Anwalt Klage gegen den Landrat Rhein-Kreis Neuss eingereicht.
Mein Anwalt sagte mir, so etwas hätte er in seiner 30jährigen Anwaltstätigkeit noch nicht erlebt.
Wird wieder teuer. Aber es sind ja nur Steuergelder und damit muss man nicht geizen.
Nächste Woche Freitag habe ich ein Gespräch (Der Landrat, Die Leiterin der Behörden und der Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss, sowie meine Frau, einen Waffensachverständigen und Schöffe, sowie ich)
Es geht hauptsächlich um den beschlagnahmten Abzug, der mir trotz gültigem Jagdschein weggenommen wurde. Ein Beschlagnahmeprotokoll wird mir seit 3 Monaten verweigert.
Ich berichte hier weiter.
Stefan