Von wem erwirbst du die Kurzwaffe dann -> von dir selbst!
Erwerb setzt immer einen Abgeber und einen Erwerber voraus, die unterschiedliche Personen sein müssen, sonst wird das WORT ERWERB ad absurdum geführt. Und du erwirbst sie von dir selbst -> unmöglich, du rüstest deine eigene waffe nur um, aber erwirbst sie nicht neu!
Wenn du das beispiel weiterspinnen willst, dann mach einen übergabevertrag mit einem vertrauten, der kann dir deine "ex-waffe" dann wieder zum "erwerb" zurückgeben, wenn der dann nach dem schiessen aber sagt: "Moment, wo willst DU mit meiner Waffe hin, haste pech gehabt.
C.c. sollten wir uns mehr um die tatsächlichen Probleme des momentanen Alltags kümmern - das was du hier anstrebst sind sandkastenspielereien, denn was nutzt dir ein urteil des VG's, zu deinen gunsten, wenn du nach rechtskraft überhaupt nicht mehr schiessen kannst, weil dir deine waffen kraft gesetzes genommen wurden.