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SiTe

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  1. Bei solchen Dingen merkt man erst wieder, wie SINNBEFREIT ein Teil des WaffG und der AV dazu ist. Aber zum Glück gibt es ja Schützenaufsichten, die genau schauen, ob der Schuss nicht vielleicht doch noch 2% im Laufen war und dann gleich Anzeige erstatten können. Weil "alle Gesetze sind zum befolgen da" und "bei mir werden alle Regeln eingehalten", oder wie war das? Ich empfehle hierzu die Videographie mittels 240fps-Kamera. Da kann man danach am Schreibtisch schön analysieren, ob auch alles 100000% gesetzeskonform war auf seinem Stand. (Siehe z.B. http://www.gunboard.de/topic/70865-die-g36-bande-wie-deutsche-sturmgewehre-in-mexiko-landeten/?do=findComment&comment=568487) Oder WEHE ein Jäger lässt einen Schützen seinen 2 Zoll S&W auf dem Stand ausprobieren. Wo kämen wir denn da hin??? Oder jemand hat in seiner Scheune einen festen LuPi-Kugelfang. Oder er lässt in seinem Keller einen 17-jährigen LuPi schießen. Das würde ich alles sofort fotografisch sichern und anzeigen! Alles!!!
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