Jump to content

GunBoard.de

Administrators
  • Posts

    104616
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    6

Everything posted by GunBoard.de

  1. von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de Link: Deutsche Skeetschützen ohne Finalchancen In der einzigen Entscheidung des zweiten Tages konnten die deutschen Skeetschützen beim Weltcup in Gabala (Aserbaidschan) nicht in die Entscheidungen um die Medaillen eingreifen. Weiterlesen … Read more → Author: Deutscher Schuetzenbund e.V. [url={url}]View the full article[/url]
  2. Über das Interesse von Einbrechern an illegal gewordenen Altbesitzwaffen Die „gefährlichen“ illegalen Waffen der deutschen Altbesitzer sind für Einbrecher uninteressant. 30 Jahre lang hatte die Erbin die Knarre und 49 Patronen. Alles sicher verstaut im Kästchen im Schlafzimmer. Laut der Tochter (Erbin) war der Vater im Schützenverein und hatte eine …[url={url}]View the full article[/url]
  3. Übersetzung des Artikels der PANAMPOST vom 5. August 2015 Mehr Schusswaffen werden weniger Tötungsdelikte bedeuten, sagt der Minister für öffentliche Sicherheit Da Panama mit dem Anstieg der Kriminalitätsrate, gefälschten Waffenscheinen und gesteigerten Bandenkriminalität zu kämpfen hat, wird die Regierung das Verbot des Schusswaffenimports aufheben – im Bemühen um die Förderung …[url={url}]View the full article[/url]
  4. von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de Link: Christine Wenzel verpasst knapp das Halbfinale Christine Wenzel (Ibbenbüren/Foto) hat beim Weltcup des Internationalen Schießsportverbandes ISSF in Ga-bala (Aserbaidschan) im Skeetwettbewerb der Damen knapp das Halbfinale verpasst und wurde mit 71 Treffern Elfte. Ein Treffer mehr hätte zum Stechen um den Finaleintritt gereicht. Weiterlesen … Read more → Author: Deutscher Schuetzenbund e.V. [url={url}]View the full article[/url]
  5. von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de Link: Weltcup-Finale der ISSF während der Deutschen Meisterschaften In diesem Jahr bekommen die Teilnehmer und die Zuschauer während der Deutschen Meisterschaften für Gewehr, Pistole, Flinte, Laufende Scheibe und Armbrust 10 Meter, die vom 27. August bis zum 7. September auf der Olympiaschießanlage in Garching-Hochbrück vor den Toren Münchens… Read more → Author: Deutscher Schuetzenbund e.V. [url={url}]View the full article[/url]
  6. Anlässlich eines Interviews mit dem Bayerischen Rundfunk zum Mollath-Jahrestag habe ich noch einmal über die Folgerungen aus dem Fall Mollath nachgedacht. Lässt man einmal den nachvollziehbaren Ärger Herrn Mollaths über das Ergebnis der Hauptverhandlung vor dem LG Regensburg 2014 außer Betracht, dann haben sich aus der Aufarbeitung dieses Einzelfalls außergewöhnliche rechtspolitische und praktische Folgen ergeben. Wie in vielen anderen Fällen, in denen Unrecht aufgedeckt wird, hätte man damit rechnen können, dass nach Abklingen der öffentlichen Aufmerksamkeit nichts zurückbleibt, aber das ist - bisher - nicht der Fall.  Vom Ausgangspunkt 2012 aus gesehen und mit vielen anderen Fallkonstellationen verglichen, war nicht damit zu rechnen, dass infolge des Falls Mollath sich einmal die Praxis des bayerischen Maßregelvollzugs und das Zusammenwirken zwischen Gerichten und Maßregelvollzugseinrichtungen bei der Entlassung aus der Unterbringung ändern würde. Das gilt zum einen - ohne dass die Änderung der §§ 63 ff. StGB (Gesetz "Mollath eins") schon verabschiedet ist - für die nunmehr wesentlich engere Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung. Mittlerweile höre ich immer wieder von Fällen, in denen Gerichte die Kliniken darauf aufmerksam machen, dass in Bezug zur Anlasstat eine weitere Unterbringung eines Patienten bald die Grenze der Verhältnismäßigkeit erreiche. Insoweit verdanken wohl schon heute etliche aus der Unterbringung entlassene Patienten Herrn Mollath eine frühere Entlassung in die Freiheit. Dass eine unmittelbare Entlassung nicht in allen Fällen unproblematisch ist, muss eingeräumt werden; jedoch macht man sich bei den zuständigen Behörden inzwischen auch Gedanken, wie z.B. durch Wohnheime mit Betreuung ein Übergang in die Freiheit ermöglicht bzw. erleichtert werden kann. Zum anderen hat der bayerische Landtag am 8. Juli ein Gesetz zur Regelung des Maßregelvollzugs (BayMRVG) beschlossen, das man mit gutem Recht als Gesetz „Mollath zwei“ bezeichnen kann. Es ist am 1. August in Kraft getreten. Hier der Gesetzestext.   Zwar wurde schon längere Zeit auch in Bayern über die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes diskutiert, zumal in anderen Bundesländern längst spezielle Maßregelvollzugsgesetze existieren, jedoch kam die Sache erst in Schwung, als im Zuge der Mollath-Affäre einige Ereignisse und Zustände im Vollzug der psychiatrischen Unterbringung in das kritische Licht der Öffentlichkeit gerieten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung war ca. ein Jahr im Umlauf und Praktiker aus Justiz und Forensik hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Zunächst muss konstatiert werden, dass die rechtliche Regelung an sich einen immensen Fortschritt darstellt – insbesondere für die Rechtssicherheit. Ob die gesetzliche Regelung im Einzelnen „gelungen“ ist, ist allerdings mit Skepsis zu beantworten. Besonders kritisch fiel die Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins aus. Dies ist deshalb hervorzuheben, weil ja gerade hier die Praktiker organisiert sind, die später im Justizalltag mit diesem Gesetz arbeiten müssen. Sie geben dem Gesetzentwurf schlechte Noten. An mehreren Stellen findet sich der Vorwurf, dass das, was in der Begründung des Gesetzentwurfs als Ziel und Inhalt einer Vorschrift erläutert wird, sich im Gesetzeswortlaut nur ungenügend oder gar nicht wiederfindet. Die Richtervereinigung beklagt insbesondere, dass die heikle Regelung zur zwangsweisen Behandlung (Art. 6) gesetzestechnische Fehler aufweise. Die beklagten Mängel sind weitgehend auch im verabschiedeten Gesetz noch enthalten. Die Oppositionsparteien haben teilweise eigene Vorstellungen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht, waren am Ende allerdings sämtlich nicht erfolgreich. Ein Änderungsantrag der CSU-Fraktion wurde hingegen am Ende noch berücksichtigt. Ein Blogbeitrag kann nicht auf alle Einzelfragen eingehen, weshalb ich mich hier auf das Thema Fixierung beschränken möchte, das vor einiger Zeit im Zentrum der Kritik am bayerischen Maßregelvollzug stand (vgl. hierzu meinen Beitrag hier im Blog). Bei einer Fixierung wird der Patient mit Gurten (Oberkörper, häufig auch Arme und Beine) an ein Bett gefesselt, so dass er kaum noch Bewegungsmöglichkeiten hat. Eine Fixierung ist, insbesondere wenn sie über längere Zeit andauert, eine sehr gravierende Maßnahme, bei der es sich von selbst versteht, dass sie nur unter sehr engen – gesetzlich geregelten – Voraussetzungen durchgeführt werden darf, als ultima ratio, wenn auf andere Weise Gefahren für den Patienten selbst oder für andere nicht abgewendet werden können. Bisher war die Fixierung nicht gesetzlich geregelt; der Eingriff geschah - außerhalb von § 34 StGB - praktisch ohne gesetzliche Grundlage. Es wurden aus dem bayerischen Maßregelvollzug zum Teil skandalöse Fälle bekannt (siehe schon hier). Das neue Gesetz soll hier einschränkend wirken, so dass nur dann fixiert wird, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Zwei Ansätze sind es, die dies absichern können und sollen: 1. Eine Dokumentation jeder Fixierung, mit der der Anlass, die Dauer, und die persönliche / dienstliche Verantwortlichkeit für die jeweilige Maßnahme bei jeder einzelnen Anordnung aufgezeichnet wird. 2. Die gerichtliche Überprüfung jeder einzelnen Maßnahme. Die Gesetzesbegründung gibt vor, dass beide Ansätze im neuen Gesetz verwirklicht seien. Allerdings stimmen Begründung und Gesetzeswortlaut nicht überein, so dass fraglich ist, ob der in der Begründung genannte Zweck überhaupt in der Praxis erfüllt wird. Auszug BayMRVG: Art. 26 (1) 1 Die untergebrachte Person darf mechanisch fixiert werden, wenn und solange die gegenwärtige Gefahr besteht, dass sie gegen Personen gewalttätig wird oder sich selbst verletzt oder tötet. 2 Sie ist auf gefährliche Gegenstände zu durchsuchen und ständig durch einen Beschäftigten zu betreuen und zu überwachen. (2) Eine Fixierung darf nur befristet angeordnet werden, längstens für 24 Stunden. (3) 1Eine Fixierung ist der untergebrachten Person durch die Maßregelvollzugseinrichtung anzukündigen. 2Willigt die untergebrachte Person in die Fixierung nicht ein, legt die Maßregelvollzugseinrichtung den Vorgang der nach §§ 110, 138 Abs. 3 StVollzG zuständigen Strafvollstreckungskammer zur gerichtlichen Entscheidung vor. 3Wenn mit dem Aufschub der Maßnahme Gefahr verbunden ist, kann die Fixierung durchgeführt werden, bevor die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer ergangen ist. 4Hat sich die Fixierung vor der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erledigt, gilt § 115 Abs. 3 StVollzG   I. Art. 26 Abs.1 regelt den Grundsatz, dass eine Fixierung nur unter der engen Voraussetzung einer gegenwärtigen Gefahr gegen sich selbst oder einer Gewalttätigkeit gegen andere angeordnet werden darf. Betrachtet man im Vergleich dazu die Gesetzesbegründung (link), finden sich dort viele (richtige) Ansätze, die aber im Gesetzestext nicht berücksichtigt wurden: „Die Fixierung ist die stärkste Beschränkung der Freiheit einer Person und darf wegen der Schwere des darin liegenden Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der untergebrachten Person keinesfalls routinemäßig vorgenommen werden. In besonderen Situationen muss hierauf jedoch als letztes Mittel zurückgegriffen werden können. Fixierungen haben immer nach den aktuellen Richtlinien und Behandlungsleitlinien zu erfolgen. Fixierungen müssen auf möglichst schonende Art und Weise erfolgen und müssen aufgehoben werden, sobald die Voraussetzungen des Satz 1 nicht mehr vorliegen. Fixierungen durch Verabreichung von Medikamenten sind unzulässig. Voraussetzung für eine Fixierung sind nach Abs. 1 bestimmte gegenwärtige, schwerwiegende Gefahren, die sich durch weniger einschneidende Maßnahmen nicht abwenden lassen. (…) Sofern körperlicher und psychischer Zustand der fixierten Person es zulassen, kann dies z.B. auch durch eine Videoüberwachung erfolgen, wenn die lückenlose Überwachung des Monitors sichergestellt ist und die fixierte untergebrachte Person auch auf ihr Verlangen unverzüglich von einer zur Betreuung geeigneten Person aufgesucht wird. Andernfalls hat eine ständige Sitzwache zu erfolgen.“ II. Art. 26 Abs.2 regelt die Befristung auf maximal 24 Stunden, die indes keine absolute Grenze setzt, sondern nur eine neue Anordnung erforderlich macht. Da schon 24 Stunden eine sehr lange Zeitdauer markieren, wäre es angebracht gewesen, den Grundsatz, dass eine Fixierung bei Wegfall der Gefährdung auch schon vor Ablauf der Frist abgebrochen werden muss, im Gesetzeswortlaut zu betonen. Hier die Begründung zu Abs.2: „Abs. 2 bestimmt restriktiv, dass die Fixierung nur befristet und dies längstens für 24 Stunden angeordnet werden darf. Dies schließt allerdings nicht aus, dass aufgrund neuerlicher ärztlicher Prüfung und bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 eine erneute Fixierung angeordnet werden kann. Aufgrund der Schwere des mit Fixierung verbundenen Grundrechtseingriffs ist die Entscheidungskompetenz gemäß Art. 49 Abs. 2 Nr. 10 der Leitung der Maßregelvollzugseinrichtung zugewiesen. Bei der Durchführung von Fixierungen sind deren Anordnung sowie Begründung, der Beginn, das Ende und die Form der Fixierung sowie die erfolgten Überwachungsmaßnahmen in den über die untergebrachte Person geführten Akten (Art. 32) zu vermerken. Die Dokumentationspflicht soll sicherstellen, dass die Notwendigkeit einer Fixierungsmaßnahme sowie Art und Ausmaß der notwendigen Betreuung jeweils sorgfältig geprüft werden und zu späteren Prüfzwecken nachvollziehbar dokumentiert sind.“ Wiederum fällt auf, dass eine wichtige Regelung nicht im Gesetz enthalten ist, sondern nur in der Begründung – die Dokumentationspflicht. III. Art. 26 Abs.3 regelt die regelmäßige gerichtliche Überprüfung jeder Fixierung, wobei eine Ausnahme im Fall der Einwilligung des Fixierten geregelt ist. Diese Ausnahme erregt Aufmerksamkeit. Denn es ist zu befürchten, dass man sich bei nicht ganz eindeutig legitimierten Fällen von Fixierungen auf diese Ausnahme („der Patient war doch einverstanden“) berufen wird. Wenn die gerichtliche Überprüfung generell von der Nicht-Einwilligung des Untergebrachten abhängig gemacht wird, geht das Gesetz zudem unrealistisch davon aus, dass ein Mensch, der akut eine Gefahr für sich selbst oder Leib und Leben anderer darstellt, zugleich noch einwilligungsfähig ist. Wenn es wirklich nur Ausnahmen sind, dann spräche auch nichts dagegen, auch diese Fälle dem Gericht zur Prüfung vorzulegen und das Einverständnis des betroffenen Patienten vor Gericht glaubhaft zu machen. Auch Art. 26 Abs.3 Satz 3 ist nur auf den ersten Blick eine Ausnahmevorschrift. Die Fixierung wird vielmehr ganz regelmäßig schon erfolgen, bevor ein Gericht darüber befindet. Denn wenn nach Abs.1 eine Fixierung ohnehin nur „wenn und solange“ gerechtfertigt ist, wie eine akute Gefahr besteht, dann ist ein Aufschub der Fixierung logischerweise immer mit der Verwirklichung dieser Gefahr verbunden, denn sonst wäre sie gar nicht notwendig (ergo: rechtswidrig). Die Begründung zu Absatz 3 erfasst diese Problematik nur unzureichend: „Mit der neuen Regelung in Abs. 3 wird sichergestellt, dass Zwangsfixierungen richterlich überprüft werden. Grundsätzlich ist vor jeder Fixierung eine gerichtliche Entscheidung der Strafvollstreckungskammer herbeizuführen. Ausnahmsweise kann bei Gefahr in Verzug die Fixierung bereits durchgeführt werden, bevor die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer ergangen ist.“ „Eine gerichtliche Überprüfung ist nur dann entbehrlich, wenn die betroffene Person mit der Fixierung einverstanden ist bzw. diese wünscht (z.B. Borderline-Patienten).“ Insgesamt ist das BayMRVG ein Gesetz, dessen Begründung fortschrittlicher und genauer ist als der Gesetzestext erkennen lässt. Insofern kann man nur hoffen, dass die kritische Reflexion der Richterschaft dazu führt, dass die juristische Praxis sich in Auslegung und Anwendung soweit möglich an der Gesetzesbegründung orientiert.   [url={url}]View the full article[/url]
  7. In einem aktuellen Artikel beschäftigt sich Spiegel-Online mit der Auslandsjagd. Unter der reißerischen Zwischenüberschrift „Kontrollierter Artenschutz oder martialisches Gemetzel? Die wichtigsten Fakten“ berichtet das Online-Magazin. Eine Frage: Wie passen Artenschutz und Großwildjagd zusammen? Tags: Spiegel-OnlineAuslandsjagdCecileJagdAuslandZitat[url={url}]View the full article[/url]
  8. von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de Link: Weltcup-Tour der WA macht in Breslau Station Dritte Station der Weltcup-Tour 2015 des Internationalen Bogensportverbandes World Archery (WA) wird vom 11. bis 16. August Breslau (Polen) sein. Nur zwei Wochen nach den Weltmeisterschaften in Kopenhagen (Dänemark) treffen die besten Schützen mit Recurve- und Compoundbogen erneut aufeinander. Weiterlesen… Read more → Author: Deutscher Schuetzenbund e.V. [url={url}]View the full article[/url]
  9. Wildgänse haben die Niederlande zum Fressen gern, die Schäden durch Graugänse auf landwirtschaftlichen Flächen sind zwischenzeitlich explodiert: 2014 lagen die staatlichen Ausgleichszahlungen bei 16 Millionen Euro - ein Rekordwert. Hauptursache sind die enorm gestiegenen Brutvogel-Bestände, rund 70.000 Graugans-Paare brüteten 2014 in den Niederlande. Von 1985 bis 2011 verzeichneten Wissenschaftler eine Steigerung von 2.000 Prozent. Jetzt zieht die Niederländische Regierung die Notbremse: Flugunfähige Jungvögel sowie Altvögel in der Mauser werden regional zusammengetrieben und vergast. Tags: Sjef HeeziusNiederlandeGansVergasungWildschäden[url={url}]View the full article[/url]
  10. Im Landkreis Rotenburg bei Ostervesede sind im Abstand von drei Minuten zwei verschiedene, adulte Wölfe von einer Fotofalle aufgenommen worden. Die Größenunterscheide der beiden Individuen lassen vermuten, dass es sich hierbei um eine Wolfsfähe und einen Wolfsrüden handelt – dies deutet auf die Etablierung eines neuen Wolfsterritoriums in Niedersachsen hin. Bislang konnten im Landkreis Rotenburg je nur einzelne Wölfe nachgewiesen werden – in der Region zuletzt am 23.04.2015. Tags: WolfWolfsmonitoringNiedersachsenLandkreisRotenburg[url={url}]View the full article[/url]
  11. von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de Link: Letzter ISSF-Weltcup 2015 in Gabala Der letzte Weltcup des Internationalen Schießsportverbandes ISSF bietet für die besten Schützen in den Disziplinen Gewehr, Pistole und Flinte vom 07. bis 15. August in Gabala (Aserbaidschan) noch einmal die große Chance auf Quotenplätze für die Olympischen Spiele 2016 in… Read more → Author: Deutscher Schuetzenbund e.V. [url={url}]View the full article[/url]
  12. von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de Link: Endspurt nach Rio 2016 An Mittwoch ist es noch genau ein Jahr, bis die die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro eröffnet werden. In einem Pressegespräch bei DB Schenker, dem Co-Partner der Deutschen Olympiamannschaft, hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in Kelsterbach bei Frankfurt… Read more → Author: Deutscher Schuetzenbund e.V. [url={url}]View the full article[/url]
  13. von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de Link: Florian Kahllund gewinnt Quotenplatz-Turnier Der Deutsche Schützenbund wird bei den Olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro (Brasilien) auf jeden Fall im Damen- und auch im Herrenwettbewerb vertreten sein, denn nachdem Lisa Unruh (Berlin) gestern den Quotenplatz bei den Damen gewonnen hatte, konnte heute… Read more → Author: Deutscher Schuetzenbund e.V. [url={url}]View the full article[/url]
  14. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verschickt derzeit für das zurückliegende Jahr die Beitragsbescheide zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit erneut gestiegenen Grundbeiträgen. Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) verstärkt nunmehr seine Kritik an der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der Jagd. In der Begründung verweist die SVLFG ausdrücklich darauf, dass die landwirtschaftliche Unfallversicherung die Interessen der Landwirtschaftsbetriebe berücksichtige. Tags: GrundbeitragBeitragAnstiegBerufsgenossenschaftSVLFG[url={url}]View the full article[/url]
  15. Smartes Gewehr gehackt DESWEGEN warnen wir seit Jahren vor Smart Guns, denn alles was hackbar ist, wird auch irgendwann gehackt. Nun muss man sich nur noch vorstellen, was passiert, wenn in einer Selbstverteidigungssituation aufgrund eines Hacks eine Waffe nicht mehr funktioniert. Zudem werden durch Smart Guns auch Begehrlichkeiten beim Staat …[url={url}]View the full article[/url]
  16. von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de Link: Der Schießstand in Heede wird neu eröffnet … – und alle sind eingeladen! PRESSEMITTEILUNG der Kreisjägerschaft Pinneberg e.V. Der Schießstand in Heede wird neu eröffnet … – und alle sind eingeladen! Nach dem Umbau des Büchsenstandes auf „bleifrei“, der Anschaffung neuer Wurfmaschinen für die Tontaubenstände und einiger Renovierungsarbeiten feiert die Kreisjägerschaft Pinneberg am… Read more → Author: gnadmin [url={url}]View the full article[/url]
  17. Einen drastischen Rückgang von Feldhase, Rebhuhn, Wachtel, Rotkehlchen und Co. befürchtet der Landesjagdverband Hessen (LJV), falls die neue Landesjagdverordnung wie geplant in Kraft tritt. „Der Verordnungsentwurf schränkt die Bejagung von Fuchs, Marder, Rabenkrähen und Elstern in unverantwortlicher Weise ein“, sagte LJV-Präsident Dr. Jürgen Ellenberger am Donnerstag in Bad Nauheim. So werde zum Beispiel die Jagdzeit des Fuchses auf fünfeinhalb Monate im Jahr reduziert. Tags: JagdverordnungPressemeldungHessenDr. Jürgen EllenbergerJagdzeitenverordnung[url={url}]View the full article[/url]
  18. von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de Link: Lisa Unruh sichert olympischen Quotenplatz Lisa Unruh (Berlin/Foto) hat bei den Weltmeisterschaften Bogenschießen in Kopenhagen (Dänemark) durch das Erreichen des Achtelfinales dem Deutschen Schützenbund einen Quotenplatz für die Olympischen Spiele 2016 in Rio de Janeiro (Brasilien) gewonnen. Weiterlesen … Read more → Author: Deutscher Schuetzenbund e.V. [url={url}]View the full article[/url]
  19. von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de Link: DJV fordert Neubewertung der Wolfspopulation Wissenschaftler aus Deutschland und Dänemark haben jetzt unabhängig voneinander bestätigt, dass bei Wölfen ein genetischer Austausch des deutsch-westpolnischen Vorkommens mit dem nordosteuropäisch-baltischen Vorkommen besteht. Dies ist eine der Kernaussagen des neuen Positionspapiers des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zum Wolf. Der DJV… Read more → Author: Deutscher Jagdverband e.V. [url={url}]View the full article[/url]
  20. von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de Link: Lisa Müller mit zweitem EM-Einzeltitel und Mannschafts-Gold mit Weltrekord Lisa Müller (Weingarten/Foto) hat im Dreistellungskampf über die 300-Meter-Distanz ihren zweiten Einzeltitel bei den Europameisterschaften für Gewehr, Pistole, Flinte und Laufende Scheibe in Maribor (Slowenien) gewonnen und sicherte sich mit der Mannschaft, hier kamen Sandra Georg (Ruhpolding) und Inken Plengemeyer… Read more → Author: Deutscher Schuetzenbund e.V. [url={url}]View the full article[/url]
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)