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DirtyHarry

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  1. www.gdp.de GdP und IMK-Vorsitzender: Neues Waffengesetz muss dringend nachgebessert werden [17.04.2003] Berlin/Erfurt. Das gerade zum 1. April in Kraft getretene Waffengesetz muss nachgebessert werden. Das ist das Ergebnis eines Gespräches zwischen dem Vorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und dem neuen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK), Thüringens Innenminister Andreas Trautvetter. Nach Auffassung des GdP-Vorsitzenden Konrad Freiberg sei das neue Waffengesetz „völlig unzureichend und handwerklich unsauber“. Für die unionsregierten Länder kündigte der IMK-Vorsitzende einen Vorstoß an, der Ungereimtheiten beseitigen soll. Trautvetter: „Der Bund als zuständiger Gesetzgeber hat seine Hausarbeit nur ungenügend gemacht.“ Das Ziel, den Verbänden und Waffenbehörden beim Vollzug der Neuregelung Rechtssicherheit zu geben, sei nicht erreicht worden. Die dramatischen Ereignisse am Gutenberg-Gymnasium in der thüringischen Landeshauptstadt vor gut einem Jahr war die Initialzündung zur Neuregelung des Waffenrechts. Sie sollte den Waffenerwerb erschweren. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Während komplizierte und nicht notwendige Regelungen unter anderem für den privaten Waffenbesitz und für Sportvereine in das Gesetz gewandert sind, ist ein Hauptziel nicht erreicht worden, nämlich die Abgabe und das Führen von Gas- und Alarmwaffen zu kontrollieren. Gerade mit diesen so genannten Schreckschusspistolen werden viele Straftaten begangen, weil sie echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Die Gewerkschaft der Polizei wollte auch die fortschreitende Bewaffnung von Minderjährigen unterbinden, die sich mit diesen Waffen gegenseitig einschüchtern, bedrohen, erpressen und oft genug schwer verletzen. Dem ist der Gesetzgeber unverständlicher Weise nicht gefolgt.“
  2. Das gibt es natürlich nicht. Nicht umsonst hat er einen Antrag auf Verlängerung des Beamtenverhältnisses gestellt. ABER !!! Vielleicht nimmt er ja davon Abstand, wenn er eine andere, angenehmere, Beschäftigung bekommen würde. Wie wäre es denn mit: 1.) Informationsminister von Nordkorea ("Unsere Paragraphen haben sie umzingelt !") 2.) Pressesprecher des DSB (um weiteren Witzaffären vorzubeugen) 3.) Praktikant im Stab von Hillary Clinton (die ja US Präsidentin werden will) Was meint ihr ?
  3. eine derartige Seite über Brennecke zu machen wo die absurdesten Vorschläge seiner infantilen Verwaltungsvorschriften nachzulesen sind ? http://www.welovetheiraqiinformationminister.com/
  4. http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,244892,00.html Britische Soldatenwitwe sollte Sold zurückzahlen Persönlich hat sich der britische Premier Tony Blair für ein peinliches Vorgehen seines Verteidigungsministeriums entschuldigt: Für einen Soldaten war noch zehn Tage nach seinem Tod im Irak-Krieg Sold überwiesen worden. Das Ministerium hatte die Witwe daraufhin aufgefordert, das Geld zurückzuzahlen. London - Lianne Seymour, die Witwe von Ian Seymour, hatte sich in einem Brief persönlich beim britischen Premierminister Tony Blair beschwert. "Ich habe das Gefühl, als hätte man mir alles genommen", schrieb die 27-jährige. Die Mutter einer 15 Monate alten Tochter und eines drei Jahre alten Sohns war vom Verteidigungsministerium aufgefordert worden, umgerechnet 630 Euro an Wehrsold zurückzuzahlen, der zehn Tage über den Tod von Ian Seymour hinaus bezahlt worden war. Auch war ihr bedeutet worden, sie müsse innerhalb von sechs Monaten aus der Armeewohnung ausziehen. In einem handgeschriebenen Brief sagte Blair der Witwe nun zu, sie werde weder das Geld noch ihr Haus verlieren. Auch das Verteidigungsministerium entschuldigte sich für den "bedauernswerten Verwaltungsfehler". Ian Seymour war am 21. März in Kuweit beim Absturz eines US-Hubschraubers gestorben. Er wurde am 9. April in seiner Heimatstadt Poole mit militärischen Ehren beigesetzt.
  5. Von DTS http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=visier2&Number=113704&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1 So nun ist es raus, mit Datum vom 11.4. und frohe Ostern allerseits! Es war ja zu erwarten: Aber das ein kleiner Ministerialrat im BMI, der im Amt ohnehin nur noch als "Altlast" und "Querschläger" (um nur die stubenfeinen Ausdrücke zu nennen) tiuliert wird, derartig seinen Staatssekretär an der Nase herumführt, dürfte auch in deutschen Ministerialbürokraten-Kreisen schon guinnessbuchverdächtig sein. Nicht nur im BMI fragt man sich: Über welche Leichen in welchen Kellern weiß dieser Mann eigentlich Bescheid. Zufällig weiß ich, daß der Herr Ministerialrat genau in dieser Richtung vor Zeugen am 2. 4. noch vom Staatssekr. Körper abgewatscht wurde und klare Anweisungen erhielt. Ganz offensichtlich hat das aber (wie schon so oft in früheren Zeiten) nichts genützt. Nun ja, einmal mehr zeigt sich hier, wer im BMI das Sagen hat und die Weichen stellt - eine Schande für unseren Staat. Ich habe das schon vor Jahren gesagt und es hat sich xmal bewiesen: solange Jürgen Edgar Brenneke, Jahrgang 38 und erfüllt vom Geiste, bei den Gesprächen zum Waffengesetz am Tisch sitzt, solange ist nicht Gutes davon zu erwarten. Mit diesem Mann kann man keinen (Rechts-)Staat machen. Das ist ein geistiger Dinosaurier aus längst vergangenen Zeiten, ein richtiger guter deutscher Beamter, wie er im (Geschichts-)Buch steht. Natürlich ist dies auch als letzte Zuckung des pensionsreifen B. zu sehen. Er weiß, seine Zeit läuft ohnehin aus und nun setzt er noch mal alles auf eine Karte. Aber der Staatssekretär sieht jetzt ganz schön dumm aus. VISIER liegt eine Kopie des "Entwurfs einer Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) mit Stand vom 31. März 2003 vor, die im Klartext das Ende allen Großkaliber-Sportschießens inklusive IPSC in der Bundesrepublik bedeuten würde. Natürlich ist das etwas, was unser sendungsbewußter Gutmensch mit seinem fundamentalistisch-christlichen Kreuzzug von Anfang an geplant hat. Aber bevor jetzt jeder durch die Decke geht: Erstmal Ruhe im Glied - jetzt sind die Verbände dran, denen das Ding dieser Tage zur Gegenansicht und Stellungnahme zugehen soll. So hatte es Staatssekretär Körper versprochen und darüber konnte sich auch ein B. nicht wegsetzen. Ich warne deshalb vor jeder überzogenen Reaktion, vor Email-Bombardements oder ähnlichen Spam-Aktionen. Wer allerdings einen Politiker in seinem Bekanntenkreis hat, sollte ihn ansprechen. So, hier die zwei größten Klopper (das Papier enthält auch andere, aber dies erst mal vornweg: "§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießsport sind ausgeschlossen 1. Angriffs- oder verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind, 2. Jagdwaffen, ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen. 3. Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge." Noch Fragen? Reicht doch wohl - rein theoretisch könnte man damit sogar das Vorderlader-Steinschloß-Musketen-Schießen unterbinden. Dies richtet sich gegen jede Art GK-Kurz oder Langwaffe: Vom K 98-Schießen bis zur SIG 210, von der ZF-Gewehr-Disziplin bis zum Westernschießen. Und in der Begründung weiß ein Herr Brenneke auch noch zu berichten: "Für diese Beschränkung ist auch der Umstand maßgebend, dass Verteidigungs- und Jagdwaffen in der Regel wegen ihrer geringeren Präzision gegenüber Sportwaffen weniger geeignet zum Schießsport sind...." Was für ein Cleverle, was für ein Wissen um den Schießsport! Ich hoffe, jetzt wachen auch mal die Reservisten auf und treten ihren Funktionären kräftig dahin, wo es weh tut. Wär ich bei der Polizei, würde ich jetzt meine Dienstwaffen abgeben - mit sowas Unpräzisem soll ich auf Leute schießen, im Verteidigungsfall, bei Geiselnahmen? Was verlangt der Dienstherr da von mir! Nun zum nächsten Punkt. "Unzulässige Schießübungen" § 7. "Im Schießsport ist die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22) und solche Schießübungen und Wettbewerbeverboten, bei denen 1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt. 2.Hindernisse überwunden werden müssen, 3.das Schießen in bewegung erfolgt oder mit einem läuferisch zu bewältigenden Parcours verbunden ist, 4-das schnelle reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird, ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben, 5. das Schießen mit der "Nichtschusshand" oder das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird 6. Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (deutschüsse) abgegeben werden oder 7. der Ablauf des Schießens dem Schützen nicht auf Grund zuvor festgelegter regeln bekannt ikst. Die Veranstaltung und die Teilnahme als Sportschützen an Schießübungen nach Satz 1 sind verboten." Noch Fragen? Übrigens, nach dieser Definition ist auch Biathlon in jeder Art hundepfui, von "laufender Keiler" mal ganz abgesehen. und weil unser Cleverle aus Lübeck (ja richtig, da wurde er mal geboren!) das noch selbst gemerkt hat, schiebt er in der "Begründung" dann schnell nach, daß dies ja Biathlon nicht erfasse, weil "dort steht im Vordergrund die läuferische Leistung, d.h. ohne läuferisches Erreichen des Ziels erfolgt keine Bewertung, das Verfehlen des Ziels mit der Schußwaffe schließt dagegen eine erfolgreiche Teilnahme nicht aus." Selten so einen gequirlten Quark gelesen. Irgendwo müssen dem Herrn Ministerialrat mal ein paar Gehirnwindungen abhanden gekommen sein, seine cognitiven Fähigkeiten, was das "Wesen" eines Sports angehen, alle Achtung. Und sowas spielte mal Tennis! Und all das, nur weil der Staat vor trainierten Schützen eine Heidenangst hat - aber Wehrdienst verlangen. Gott, was bin ich froh, dieser Republik nie einen Fahnen- oder anderen Eid geleistet zu haben. Ich hoffe es reicht fürs erste. -------------------- FWR-Lifetime-Member 007
  6. Stand heute morgen auf der Titelseite: M4V3RICK killed u = Geschrieben von Redaktion am Dienstag, 08. April 2003 um 17:48:31 Uhr (364 mal gelesen) Intruders Of Network - Defaced by M4V3RICK
  7. Also die B Fächer die kenne (aus zertifizierten A und B Schränken namhafter Firmen) haben die Rück- und Seitenwand mit dem Schrank gemein. Lediglich die Unter- und Vorderseite des B Fach haben eine Extrawand.
  8. Folgende Fragen ergeben sich bezüglich der Aufbewahrung: - Gaswaffen und Luftpistolen: Düfen diese zusammen mit der Munition aufbewahrt werden ? Im WaffG ist immer wieder von Trennung von Waffen und Munition die Rede. Aber die Aufbewahrung von Gas und Luftdruckwaffen werden keine konkreten Vorgaben gemacht. - B Fächer von A Schränken: In ein B Fach eines A Schranks (VDMA 24992) dürfen ja Kurzwaffen. Braucht ein derartiges B Fach noch eine extra Aussenwand an die Aussenwand des eigentlichen Tresors ?
  9. Kann vielleicht jemand hier einmal erläutern ob sich da etwas im Vergleich zum alten WaffG geändert hat ? Was bitte ist eine "öffentliche Vergnügung" ? Wie ist "Markt" zu verstehen ? Kann ein Bürger ja nicht wissen wann zufälligerweise ein Flohmarkt in der Stadt ist ? Extra deswegen heimfahren und Gaswaffe wegschliessen ? Lächerlich. Wie sieht es mit Kino und Kneipenbesuchen aus ? Waren nach dem alten WaffG in der Regel keine öffentlichen Veranstaltungen. http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P42 § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Siehe auch: http://groups.google.de/groups?q=waffen+bgh+urteil+%C3%B6ffentliche+veranstaltungen&hl=de&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&selm=m74s4v83gl8qmo06j8g57uk2mesg3dvibr%404ax.com&rnum=1 Im Waffengesetz selbst ist das nicht geregelt. Aber es gab mal ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH 1Str 44/91), in dem der BGH festgelegt hat, dass "öffentliche Veranstalltungen im Sinne des §39 Abs. 1 WaffG [...] planmäßige, zeitlich eingegrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse [sind], welche nicht nach der Zahl der anwesenden Personen, sondern nach ihrem außeralltäglichen Charackter und jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt und in der Regel jedermann zugänglich sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben."
  10. http://www.visier.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_21934.html Brenneke löst Ambacher als DSB-Chef ab Ministerialrat Jürgen Brenneke soll beim Deutschen Schützentag Anfang Mai in Aachen die Präsidentschaft übernehmen. Fliessende Übergänge: Ministerialrat Jürgen Edgar Brenneke, bisher im Bundesinnenministerium im Bereich Waffenrecht tätig, wurde vom Präsidiumsmitgliedern des Deutschen Schützenbundes gebeten, beim Schützentag (1. - 4.5.) gegen den Amtsinhaber Josef Ambacher anzutreten und den durch die "Witz-Affaire" in die Schlagzeilen geratenen DSB-Chef abzulösen. Brenneke geht ohnehin im Mai in Pension, und die Gerüchte, er habe um eine Verlängerung seiner Beamtentätigkeit im Innenministerium gebeten, stammten von ihm selbst. In solcher Informationspolitik habe er Erfahrung, weil er lange Jahre Negatives zum legalen Waffenbesitz heimlich (unter anderem) an die BILD-Redaktion weitergeleitet habe. In der Reihenfolge der DSB-Präsidenten würde dann auf "A" wie Ambacher konsequenterweise "B" wie Brenneke folgen. Auch wenn es bisher keine konkreten Belege dafür gab, daß Brenneke schon während seiner Amtszeit in Bonn verdächtig häufig in der Nähe von Schießstätten gesehen wurde (die Mitgliedschaft im BDS basiert allerdings wohl auf einer Falschmeldung), gilt er zumindest als Freund der olympischen Schießdisziplinen (indem er die anderen diskreditiert und als "unsportlich" einstufen lassen möchte). Der bisherige Amtsinhaber Ambacher, von Hause aus Bänker, hinterläßt einen trotz angespannter Wirtschaftslage konsolidierten Haushalt beim Schützenbund und soll quasi im Austausch nach Berlin die marode Finanzlage der Bundesregierung beheben. Das meldete das Bundeskanzleramt am heutigen 1. April. Wer Brenneke in dessen Amt im Innenministerium folgen soll, ist noch nicht bekannt. Auch dort gilt als wichtigstes Qualifikationskriterium der Anfangsbuchstabe des Nachnamens. Sein Vorgänger Erich Apel, hatte diese Methode 1988 eingeführt, und Brenneke war der einzige Beamte mit einem "B" als Initial, also hatte dies Vorrang vor Sachkompetenz. Mit "C" als Anfangsbuchstaben wurde bisher niemand im BMI gesichtet...
  11. http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=visier2&Number=109622&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1
  12. In gut unterrichteten Kreisen wurde ein neues Papier bekannt. Es handelt sich um den sogenannten "Lustschützenerlass". Dieses Papier wurde parallel zum neuen WaffG erarbeitet und hat eine ähnliche Zielsetzung wie dieses - dem Bürger mit maximaler Härte den Spaß an Schusswaffen zu vermiesen. Wer mag wohl nur der Autor dieses Entwurfs sein ? Hier ein paar Auszüge: Um ein Einsickern von sogenannten "Spassoldaten" bzw. von "Lustschützen" in die Bundeswehr zu verhindern müssen dort geeignete Massnahmen ergriffen werden, um dies zuverlässig zu verhindern. Bereits an Schulen hat sich herumgesprochen, daß man bei den Streitkräften kostenlos in beliebigen Umfang großkalibrige Waffen benutzen kann. In diesen gilt die Altersgrenze für Grosskaliberwaffen nicht. Ausserdem ist davon auszugehen, daß viele Sportschützen aufgrund des neuen WaffG verstärkt in die Bundeswehr einsickern um dort ihre krankhaften Sucht nach Schusswaffen in vollem Umfang auszuleben. Diese sind aber natürlich nicht bereit, tatsächlich zu kämpfen, sondern benutzen die Bundeswehr in schamloser Weise um Steuergelder buchstäblich zu verpulvern ! Den finanziellen Schaden welcher ein einziger Soldat durch Missbrauch von Bundeswehrwaffen zu Spaßzwecken anrichten kann ist immens (besonders bei Lenkflugkörpern, , Panzerkanonen, Schiffgeschützen usw.). Um dies zu verhindern schlage ich folgende Maßnahmen vor. Ähnliches hatte auch schon im neuen WaffG Erfolg: §1 Kontrolle von Rekruten Um die Gefahr des Einsickerns von LS (Lustschützen) zu verhindern müssen alle Rekruten befragt werden bezüglich folgender Themenbereiche: - Sie sind Sportschütze, Jäger oder Waffensammler oder haben sie vor das in den nächsten 5 Jahren zu werden ? - Empfinden sie Lust wenn sie im Fernsehen Waffen sehen ? - Haben sie als Kind mit Waffen gespielt ? - Haben sie mehr als 2 dieser Filme ("Black Hawk Down", "Soldat James Ryan", "Windtalkers", "Steiner - Das eiserne Kreuz", "Wir waren Helden", "Rambo") gesehen ? - Spielen sie Computerspiele in denen geschossen (auf Tiere, Menschen, Ausserirdische) wird ? Anhand der Antworten kann eine Risikoabschätzung vorgenommen werden. Der potentielle Rekrut kann darufhin zwangsweise zum Zivildienst abgeschoben werden oder unterliegt ggf. der Überwachung von BS. §2 Jederzeitige SPU BS (Blocksoldaten) die jeweils einer von 100 Männern ausmachen, überwachen Rekruten die verdächtige Angaben in der Aufnahmeprüfung gemacht haben oder sich während oder ausserhalb ihrer Dienstzeit verdächtig gemacht haben. Bei konkreten Verdachtsfällen kann jederzeit eine SPU (Soldatenpsychologische Untersuchung) angeordnet werden. Bei dieser ist der Einsatz von Polygraphen (Lügendetektor) und leichter körperlicher Gewalt zulässig. §3 Verdächtige Verhaltensweisen Ein Soldat gilt verdächtig wenn er bei folgenden beobachtet wird: - Er meldet sich ungewöhnlich oft zu Schiessübungen freiwillig - Er hat innerhalb der Schiessübungen einen ungewöhnlich hohen Munitionsverbrauch - Er schiesst/wirft/feuert am liebsten mit Waffen die auf dem Zivilmarkt nicht erhältlich sind (automatische Waffen, Handgranaten/Sprengmittel, Panzerabwehrraketen) - Er möchte zusammen mit ausländischen Truppen (mit deren Waffen) trainieren (insbesondere schwere MG cal. 50 oder sogennante Miniguns) - Er empfindet offensichtlich Spaß bei den Übungen und tauscht sich darüber mit seinem Kameraden aus (Verdächtige Worte wären z.B. "cool", "geil", "der absolute Wahsinn") §4 Technische Maßnahmen Das Schiessen muss ernsthaft betrieben werden - keinesfalls darf es Spaß machen. Folgende Maßnahmen sind deswegen erforderlich: - Rekruten unter 21 Jahren machen Übungen im Feld grundsätzlich mit KK-Waffen (vgl. WaffG für Zivilpersonen) - Soldaten über 21 Jahren sollten bevorzugt an Repetiergewehren (Kaliber .300 Winmag, Schaft mit Stahlkappe) an den scharfen Schuss herangeführt werden - so ist Schiesspass von vorne herein auszuschließen - Halbautomaten und Machinenwaffen sollten nur an erwiesenermaßen zuverlässige Soldaten ausgegeben werden, bei welchen ausgeschlossen ist, daß sie Spaß am Schiessen haben (Darüber entscheidet der BS) - Sogennante Spassgewehre in Kaliber .223 (G36, M16, etc.) sind nur einmal im Jahr zum Training auszugeben. Bei diesen ist die Gefahr eines Missbrauchs zu Spasszwecken am größten §5 Sanktionen im Missbrauchsfall Im Missbrauchsfall sind folgende Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen: - Schützen die beim Spaßschiessen erwischt werden, ist a) die gesamte Munition die Reinigung der Waffe c) die zeitliche, anteilige Benutzung des Schiesstands in Rechnung zu erstellen Soldaten die innerhalb von 5 Jahren nach ihrer Dienstzeit den Wehrdienst verweigern, sind die gesamten Kosten ihrer Bundeswehrausbildung in Rechnung zu stellen. §6 Spassreisen, Spassfahrzeuge Dem Missbrauch von Waffen ist der Missrauch von Reisemöglichkeiten und Fahrzeugen gleichgestellt. Soldaten die bei Auslandseinsätzen dabei sein wollen, sind grundsätzlich einer erweiterten SPU zu unterziehen. Dabei sind folgende ergänzende Fragen vorgesehen: - Empfinden sie Spaß dabei, mit gepanzerten Fahrzeugen herumzufahren ? - Legen sie Wert daruf von der lokalen Bevölkerung bejubelt zu werden ? - In welchen Ländern haben sie bereits Urlaub gemacht, bezw. könnten sie sich vorstellen Urlaub zu machen Des weiteren schlage ich hiermit vor mich auf Lebenszeit in das Beamtenverhältnis zu übernehmen. Ich habe eine höhere Mission zu erfüllen. Deutschland muss endlich von seinem Waffenwahn befreit werden.
  13. Muss ich mir derart lächerlichen Blödsinn anhören ? Ja glaubt der gute Mann (lebt der in einer Parallelwelt ?) tatsächlich, daß sich die Bevölkerung an solche lächerliche Verbote halten würde. Ich lache mir gerade ein gewisses Körperteil ab http://www.heise.de/newsticker/data/jk-31.03.03-001/ Weitere Verschärfung des Gesetzes zum Jugendmedienschutz gefordert Das am 1. April in Kraft tretende Jugendschutzgesetz schließt nach Ansicht von Baden-Württembergs Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) große Lücken bei den Neuen Medien. Die Verschärfungen würden jedoch nicht in allen Bereichen konsequent genug geregelt. Repnik forderte in einem dpa-Gespräch, neben dem Verkauf auch den Verleih und den Vertrieb jugendgefährdender Computerspiele und Videofilme zu verbieten. "Wir werden notfalls rasch darauf drängen, das Gesetz nachzubessern." Nach dem neuen Gesetz müssen nun auch Computerspiele wie bislang Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein -- in der Branche wurden dabei bereits Befürchtungen laut, für kleinere ausländische Firmen oder für kleinere Hersteller, die alternative Betriebssysteme wie Linux unterstützten, lohnte sich dadurch ein Bedienen des deutschen Markts gar nicht mehr. Alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, können zudem künftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle sind Bücher, Videos, CDs, CD-ROMs und DVDs, die den Krieg verherrlichen, verboten. Nach Ansicht Repniks wurde in der Vergangenheit oft unterschätzt, dass neben Rundfunk, Fernsehen und Film das Internet und Computerspiele einen wachsenden Einfluss auf Kinder und Jugendliche ausüben. Allein über das von den Ländern eingerichtete jugendschutz.net würden jährlich mehr als 2.500 Seiten mit gewaltverherrlichenden, extremistischen oder pornografischen Inhalten aus dem Internet herausgenommen. "Wir wissen auch, dass wir nur die Spitze des Eisbergs erfassen", sagte der Minister. Repnik betonte, dass der Gesetzgeber nicht alles verbieten könne, was der Entwicklung von Kindern schade. "Die Eltern sind weiterhin die zentrale Erziehungsinstanz." Das neue Jugendschutzgesetz, das seit 1985 geltende Bestimmungen ersetzt, war vor dem Amoklauf am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt lange in den Gremien vor sich hin gedümpelt. Anfang Mai 2002 aber, nachdem ein relegierter Schüler des Erfurter Gutenberg-Gymnasiums 16 Menschen -- neun Lehrerinnen, vier Lehrer, eine Schülerin, einen Schüler sowie einen Polizisten -- erschossen und sich anschließend selbst getötet hatte, beschloss die Bundesregierung nach heftiger Aufregung über die Ursachen solcher Gewalttaten verschärfte Jugendschutzbestimmungen. Das Gesetz tritt gleichzeitig mit dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Kraft, der vor kurzem von den Länderministerpräsidenten abgesegnet wurde. Der Staatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem , Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornographischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. Zum neuen Jugendmedienschutzgesetz, das ab dem morgigen 1. Apriul gilt, siehe auch: Umstrittenes Jugendschutzgesetz nimmt letzte Hürde Jugendschutz bei digitalen Medien aus der Blackbox Staatskanzleichefs segnen Jugendmedienschutz ab Länder ringen um Medienaufsicht Oberste Jugendmedienschützer benannt
  14. Und jetzt noch die Zusatzfrage: Ein Sportschütze legt seine durchgeladene Gaswaffe zusammen zusammen mit seinen Langwaffen in einen A-Schrank. Was ist damit ? Gaswaffen unerliegen ja normalerweise nicht der Tresorpflicht ?
  15. Es geht hier um verschliessbare Innenfächer von A und B Schränken. In diese Innenfächer (!) soll nur Munition ! Beispiel: A In einem A Schrank steht ein Lee Enfield. In das separat verschliessbare Innenfach soll die Munition rein. B In einem B Schrank steht ein SL-8. Die Munition soll in das separat verschliessbate Innenfach rein. Wie sieht es denn dann mit A und B aus ?
  16. Jetzt hat wohl auch bei Gunboard die Zensur zugeschlagen ... Oder ist das jetzt mit WO fusioniert worden ? 8)
  17. www.iwoe.at April, April Am Ersten April tritt das neue Deutsche Waffengesetz in Kraft. Wir ersparen uns alle diesbezüglichen Witze. Manche freuen sich sehr, weil es endlich ein neues Gesetz gibt und alle schon so lange auf ein neues Gesetz gewartet haben. Das allein sollte aber wirklich kein Grund zur Freude sein. Hier ist nicht der Ort, zu diesem Gesetz einen Fachkommentar abzugeben, aber ein paar Bemerkungen dürfen es schon sein. In manchen Punkten gibt es tatsächlich Verbesserungen, einiges ist sogar liberaler geregelt als bei uns. Darauf sind wir in Österreich auch ganz furchtbar neidig. Aber insgesamt ist das Gesetz ein Musterbeispiel dafür, wie heute die Fähigkeit, verständliche und leicht vollziehbare Gesetze zu machen, verloren gegangen ist. Ohne Begleitung eines Fachjuristen kann der normale Bürger dieses Gesetz nicht einmal lesen, geschweige denn verstehen. Solche Gesetze bedeuten das Ende des Rechtsstaates, weil man als Betroffener der totalen Willkür der Beamten ausgeliefert ist, die das Gesetz selbstherrlich anwenden. Nur zwei Todsünden gegen die Freiheit des Bürgers sollen erwähnt werden: Erstens: Waffenbesitz ist total vom Bedürfnis abhängig geworden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Besitz einer Waffe mehr. Das Eigentum an Waffen ist ein temporäres, es liegt im Ermessen der Behörden, dieses Eigentum jederzeit abzuerkennen und dem Bürger einen Vermögensschaden zuzufügen. Zweitens: Ein Vereinszwang wird eingeführt. Auf dem Gebiet des sportlichen Schießens gibt es keine Vereinsfreiheit mehr. Auch die Freiheit der sportlichen Betätigung ist abgeschafft worden. Beides ist natürlich grundrechtswidrig. Für den privaten Waffenbesitz hat sich der Rechtsstaat aufgehört. Wir dürfen gespannt sein, wie es in Deutschland weitergeht. Wir glauben, daß man sich mit so einem Gesetz nicht arrangieren darf. Es könnte sonst sein, daß in einigen Jahren wieder jemand fragt, warum man denn damals nicht Widerstand geleistet hat – so lange es noch möglich war.
  18. Das nenne ich innovativ "Gut Schuss" an die Agenten. Gott schütze euch. Und falls ihr noch Munition übrig habt, dann erledigt auch gleich den "Lieben guten Führer" von Nordkorea. Wie es in dessen Konzentrationslagern zugeht, steht ja in der neuesten GEO drin. "One Shot - One Saddam !" http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,242672,00.html Killerteams jagen Saddams Getreue Sie sprengen Autos, töten mit Präzisionswaffen: Spezialisten des US-Geheimdienstes CIA sind in irakischen Städten auf der Jagd nach Saddams Vertrauten. Laut einem Bericht der "Washington Post" sollen sie Funktionäre der Baath-Partei und führende Militärs aus dem Weg räumen. Angeblich sollen sie schon mehrere Personen getötet haben. Washington - Unter den Einsatzkräften seien Scharfschützen und Sprengstoffexperten, die vor allem darin geschult seien, Häuser und Autos in die Luft zu jagen. Das berichtet die US-Zeitung "Washington Post" unter Berufung auf Quellen der amerikanische Regierung und weiterer Offizieller. Die CIA wollte den Bericht nicht kommentieren. Angeblich sollen die Geheimkommandos, die seit einer Woche im Einsatz sind, schon mehrere Personen getötet haben. Die Teams sind mit hoch entwickelten Waffen und Kommunikationsgeräten ausgestattet. ...
  19. Leute, regt euch nicht über die Entwürfe auf. Das ist das letzte Rückzungsgefecht vom Jürgen. Das mit "Dienstpistolen" nicht beim Sportschiessen ist extrem lächerlich. Nicht durchführbar - Brennekes Rentenansprüche reichen wohl kaum aus um deutschen Schützen Millionen dieser abzukaufen 8) Das mit der Lauflänge wird übrigens von manchen Ämtern schon seit Jahren praktiziert. Da gibt es nur Sportwaffen mit mindestens 4 Zoll langen Lauf.
  20. Hm, dazu müsste man allerdings noch bedenken, daß auf einem Schiesstand evtl. Sonderregelungen gelten, im Gegensatz dazu wenn X Y zu Hause eine Waffe in die Hand gibt ?
  21. Hallo Till, 1.) was ist sicher verwahrt ? Haustüre abschliessen in einem Haushalt ohne Kinder ? Brotmesser nicht als waffe einzustufen finde ich dummdreist, da die von der Gefährlichkeit her einem Bajonett weit überlegen sind. 2.) Deshalb habe ich ja gefragt. Ich persönlich kann nichts entdecken. Nur ist dei Frage was "überlassen" ist ? Wo ist eigentlich Karaya wenn man ihn braucht ?
  22. Hallo Till, 1.) was ist sicher verwahrt ? Haustüre abschliessen in einem Haushalt ohne Kinder ? Brotmesser nicht als waffe einzustufen finde ich dummdreist, da die von der Gefährlichkeit her einem Bajonett weit überlegen sind. 2.) Deshalb habe ich ja gefragt. Ich persönlich kann nichts entdecken. Nur ist dei Frage was "überlassen" ist ? Wo ist eigentlich Karaya wenn man ihn braucht ?
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