Jump to content

DirtyHarry

Registrated User
  • Posts

    4648
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    1

Posts posted by DirtyHarry

  1. Da bleibt einem echt die Spuke weg. Da verhöhnt so ein Schwachmat zig Millionen KZ und Gulagopfer und meint dass es im 3. Reich / UDSSR weniger Verbrechensopfer gegeben hat ...

    http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=2739888&forum_id=36883

    ***

    > Alle Waffen dem Staat hatten wir schon mal bei:

    > - 3. Reich

    > - Sowjetunion

    > - Pol Pott

    > - Taliban

    Vergiss nicht die BRD, Österreich, Frankreich, England, Schweden,

    Dänemark, die Niederlande, den Vatikanstaat u.v.m.

    Weder in der Sowjetunion noch im 3ten Reuch noch in den Niederlanden

    noch in der BRD oder in Frankreich gibt es so viele Gewaltverbrechen

    und Morde je 1000 Einwohner wie in den USA.

    ***

  2. Alter Herr,

    es geht hier um Polizisten. Die wissen doch schon vorher, dass Polizisten Waffen haben 8) Durch das Ziehen der Waffe (durch ein Polizisten) wird die Situation nur deseskaliert. Die Straftäter wissen ganz genau wenn sie ihrerseits Waffen ziehen dann knallts ...

    Wenn Deine Kosovoalbaner aber nun tatsächlich kein Deutsch verstehen, kann das ziehen der Waffe "nur so zum zeigen das man eine hat" gerade zu einer Eskalation führen.

  3. Hm, also ein Polizist der plötzlich 5 Diskothekenschlägern gegenübersteht (z.B. Kosovoalbanern die kein Deutsch verstehen (wollen)) dann darf er nicht seine Waffe ziehen um diese Leute präventiv von jeder weiteren Gewalt abzuhalten, sondern lässt sie im Holster stecken und wartet lieber bis die Lage total eskaliert und dann darf er gleich richtig schiessen (Warnschuss gespart ???) ... Oder hab ich das irgendwie falsch verstanden ?

    Dies ist die HTML-Version der Datei http://www.gdp-sachsen.de/Service/Gesetze/Wafb_1neu2.doc.

    Der Leitfaden 371 gestattet sicher nicht, dass der Beamte seine Waffe >grundlos< zieht, lässt es bei entsprechenden Situationen aber zu, dass eine lageangepasste Haltung der Waffe eingenommen wird. Durch die, in dem Leitfaden aufgeführte, unterschiedliche Waffenhaltung soll der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Beachtung finden.

    Eine Androhung ist wenig sinnvoll, wenn tatsächlich kein Schusswaffen-gebrauch erfolgen soll. Unter Schusswaffengebrauch wird der bestim-mungsgemäße Gebrauch, also das Abfeuern eines oder mehrerer Schüsse verstanden.

    Falls keine Schussabgabe beabsichtigt ist, liegt folglich eine Androhung schon begrifflich überhaupt nicht vor.

    Andererseits muss, falls eine Schussabgabe ernstlich erwogen wird, die (echte) Androhung unmissverständlich sein, also durch eine klare Anweisung (Keine Bewegung oder ich schieße!) oder einen Warnschuss erfolgen.

    Allerdings darf grundsätzlich nur auf Arme und Beine eines Menschen gezielt werden, da durch gezielte Schüsse auf Kopf oder Oberkörper mit hoher Wahrscheinlichkeit lebensgefährliche Verletzungen entstehen können. Um eine Person angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, reicht aber eine Verletzung von Armen oder Beinen aus. Ausnahmen ergeben sich nur im Extremfall (z.B. wie Geiselnahme). Dies wird mit der Einführung der neuen Munition an Bedeutung zunehmen. Da nach den Erkenntnissen vonseiten der Einsatzkräfte, welche schon Erfahrung mit der neuen Polizeimunition gesammelt haben, diese Auffassung bestärkt wird.

  4. http://www.heise.de/newsticker/data/wst-24.12.02-002/

    Künftig nur noch "personalisierte" Waffen in New Jersey

    Als erster US-Bundesstaat hat New Jersey ein Gesetz erlassen, nach dem künftig nur noch personalisierte Schusswaffen verkauft werden sollen. Das Gesetz räumt den Waffenherstellern allerdings eine Übergangsfrist von drei Jahren ein, die erst dann in Kraft tritt, sobald der Justizminister offiziell festgestellt hat, dass die entsprechenden Technologien marktreif sind. Der Gouverneur von New Jersey, James E. McGreevey , unterzeichnete die entsprechenden Bestimmungen gestern. Auf einzelne technische Lösungen zur Personalisierung von Schusswaffen legt sich der Text nicht fest. In Frage kommen sollen sowohl biometrische Lösungen, als auch RFID-Tags oder Smartcards.

  5. Obwohl ich zustimme, daß große Hunde ähnlich wie Waffen sind und viele als Waffenersatz "geführt" werden schlägt der Dummlall auf dieser Seite dem Fass den Boden aus:

    http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/07_02/070702_.htm

    Das Problem bei großen Hunden war bislang, daß hier weder die Zuverlässigkeit noch Altersgrenze berücksichtigt worden sind und deshalb der Missbrauch von legalen Hunden im Vergleich zu legalen Waffen immens war.

    PS: Wenn das Führen von großen Hunden erlaubt ist, wieso soll dann das Führen von "gefährlichen" Messern oder Schusswaffen verboten sein ? Waffen haben zumindest den Vorteil dass sie nicht von selber losgehen ... 8)

  6. Nach der diesjährigen, verlogenen und paranoiden Hetzjagdkampagne gegen Legalwaffenbesitzer, Computerspieler, Musik- Kino- und Fernsehfreaks durch einige schwarze Schafe in der Medienbranche scheint sich eine Trendwende abzuzeichnen - siehe ein Bericht bei Heise:

    http://www.heise.de/tp/deutsch/special/med/13728/1.html

    Auszug:

    Morde im Fadenkreuz

    Andrea Naica-Loebell 21.12.2002

    Untersuchung zum Gewaltempfinden von Menschen

    Die Debatte darüber, ob Gewalt in Filmen oder Computerspielen zur Nachahmung anregt, ist alles andere als neu, aber nach Massenmorden ertönt der Ruf nach Zensur und Verbot immer schnell, (Vgl. Aufmerksamkeitsterror)wenn sich herausstellt, dass der Täter ein Konsument derartiger Produkte war. Bisher gibt es kaum gesicherte Erkenntnisse über den Zusammenhang (Vgl. Gewalt und Medien), aber das hindert weder selbst ernannte Experten, noch Politikern daran, laut und populistisch schärfere Gesetze und Kontrolle von Medieninhalten zu verlangen.

    ...

    Die Ergebnisse dieser umfassenden Studie zeigen deutlich: "dass verschiedene Personen in denselben Gewaltszenen sehr unterschiedlich viel Gewalt wahrnehmen und auch affektiv sehr verschieden auf Gewaltszenen im Fernsehen reagieren. Die Gewalt im Medienangebot entsteht erst durch die Interpretation der Rezipienten," wie Früh resümiert.

    Das Bildungsniveau spielt bei der Wahrnehmung von Gewalt kaum eine Rolle, wichtige Kategorien sind dagegen Geschlecht (Frauen nehmen mehr Gewalt war) und Alter (51 Jahre und Ältere nehmen zu mehr als 40% stärker Gewalt wahr als die Altersgruppe von 16-21 Jahren). Wichtige Grundfaktoren sind darüber hinaus der Erziehungsstil im Elternhaus und das gesellschaftliche Umfeld. Die Medien spielen nur eine nachgeordnete Rolle. Die Konsequenz aus diesen Erkenntnissen ist für Werner Früh ganz klar, denn der aktuelle politische Zensur-Aktionismus bringt nichts: "Wenn man ein paar Videospiele verbietet, sei die Welt wieder in Ordnung - diese Annahme ist falsch. Eine einzige Fernsehsendung macht noch keinen normal sozialisierten Menschen zum Mörder."

  7. Leute,

    es lohnt sich auch am Arbeitsplatz nach Legalwaffenbesitzern zu suchen. Ich war 3 Jahre lang mit zwei Kollegen Tür an Tür im Büro ohne zu wissen, daß diese auch WBK's haben ! Als das herauskam habe ich natürlich gleich Informationen über FWR, WO und Visier verbreitet. Jetzt sind auch diese Leute wissende 8)

  8. Nachdem nun das neue Waffen(un)recht droht stellen sich viele Fragen. Ich bringe nun einmal eine Liste von Gegenständen und stelle hiermit die Frage wie es bei denen mit Aufbewahrung und Sondergenehmigung aussieht:

    1) Springmesser

    Es sind ja viele Spring- und Butterflymesser im Altbesitz und es die Frage wie diese wieder legal werden können. Außerdem gibt es noch unzählige Springmesser, die zur Seite herausschnellen aber ein oder zwei Millimeter länger als 8,5 cm sind. Sondergenehmigung für zwei Millimeter ?

    2.) Pfefferspray und Pfefferspraypatronen

    Wie sieht es denn damit aus ? Unverzichtbar zum Selbstschutz - insbesondere gegengroße Hunde.

    3.) Teleskopschlagstöcke (bisher völlig legal)

    Sondergenehmigung ? Dürfen die immer noch geführt werden ?

    4.) Aimpoints

    Sind diese noch legal ? Oder ist das ein Zielpunktprojektor ???

    5.) Altbesitz

    von z.b. Leuchtpistlen, Flobertgewehren, andere Schusswaffen ohne Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein. Was machen diese Leute ?

    6.) Softair und Druckluftwaffen

    Ab in den B-Klasse Tresor ?

    7.) Blankwaffen

    wie Säbel, Bajonette, Bowiemesser ? Ab in den A Tresor ?

    8.) Dekowaffen

    Dekoschwerter und echt ausschauende Dekopistolen ? Wohin damit ?

    9.) Gaswaffen

    Auch in den Tresor ? Dürfen die zusammen mit Munition aufbewahrt werden ?

    10.) Innenfächer von Tresoren

    Dürfen in den separat verschlossenen Innenfächern von A oder B Tresoren noch Munition für die zugehörigen Waffen aufbewahrt werden ?

    Also dann denkt mal schön nach ...

  9. Wie wichtig Waffen zu Hause zum Selbstschutz sind beweist wieder einmal dieser Fall ! Es ist nur allzuverständlich warum viele Polizisten ihre Waffen mehr oder weniger legal nach Hause nehmen. Aber es kann JEDEN treffen - nicht nur Polizeiangehörige. Z.B. Mitarbeiter in Arbeits- und Sozialämtern sind noch wesentlich mehr gefährdet. Und auch der Normalbürger sieht sich schneller als er denkt als Opfer in Bedrohungszenarien.

    Der Täter hat das Opfer in ihrem Haus bestialisch ermordet, wie in einer anderen Meldung zu lesen war.

    http://www.blick.ch/PB2G/PB2GA/pb2ga.htm?snr=42590

    PONTE CAPRIASCA/BELLINZONA TI – Unfassbar: Eine Auseinandersetzung am Zoll – und Klaus Ingo Opris (31) beschliesst, sich an drei Zöllnern zu rächen. Grausam ermordet er Grenzwächter-Gattin Flavia Bertozzi (31). Und jetzt weiss man: Zwei weitere Tessiner Grenzwächter müssen um ihr Leben und das ihrer Familien fürchten. Denn auch sie stehen auf OprisÂ’ Todesliste.

    http://www.blick.ch/PB2G/PB2GA/pb2ga.htm?snr=42651

  10. http://www.swr.de/report/aktuell/index.html

    Die voraussichtlichen Themen am 09. Dezember 2002

    Krankenkassen vor dem Kollaps -

    das untaugliche Rezept der Regierung

    Der Patient Gesundheitswesen hängt schon wieder am Tropf. Und es erschallt die Kakophonie der Therapievorschläge. REPORT hat ein Rezept der Regierung untersucht. Diagnose: Placebo. Wie will Ulla Schmidt das Gesundheitssystem retten?

    Showdown nach Erfurt -

    Der Streit um eine unerwünschte Waffenmesse

    Deutschland/Türkei -

    die absurde Spionage-Anklage

    Der Fall Peggy -

    Das Dorf und der mutmaßliche Mörder

  11. Wer hat nicht im Kino Blackhawkdown gesehen und mit den Deltas, Rangers usw. gebangt. Natürlich hat jeder waffenerfahren Zuschauer hin und wieder gedacht, das mit dem M2 vom Humvee oder mit der Minigun vom Hubschrauber aus hätte ich doch besser hingekriegt. Natürlich kann jeder von uns froh sein nicht in ein derartiges Himmelsfahrtskommando geschickt worden zu sein. Aber jetzt habt ihr die Möglichkeit das Geschehen selbst zu beeinflußen - im Spiel. So "echt" wie es in einer Simulation nur möglich ist. NOVALOGIC - bekannt für die jahrelange Zusammenarbeit mit dem US Militär bringt im Frühjahr 2003 DELTA FORCE BLACKHAWK DOWN heraus. Eine erste Demo ist bereits vorab hier downzuloaden:

    http://www.novalogic.com/downloaddetails.asp?GameKey=DFBHD

    Ich habe es heute mittag getestet und war überwältigt. Ich habe mich als Gunner auf dem Humvee betätigt, der in schneller Fahrt durch die Gassen fährt. Es ist äußerst schwierig den 360 Grad Rundumüberblick zu wahren und schnell zu reagieren. Biegt der Hummer um die nächste Ecke und schon ist die MG Salve irgendwo in der Botanik gelandet ... Besonders schlimm wird es wenn der Gunner auf dem zweiten Hummer ausfällt ... Immerhin habe ich vier Runden durch das Stadtviertel als einzelner Gunner durchgehalten ... Spektakulär war auf der Einsatz als Gunner im Hubschrauber. Unkontrollierte Richtungsänderungen haben schon so manche Salve aus der General Electric fehgehen lassen. Aber wehe dem Spieler der sich im Fadenkreuz der Minigun befand.

    DF BlackHawk Down lohnt sich auf jeden Fall - die Vorabdemo bringt auch nur einen kleinen Teil der Möglichkeiten der kommenden Vollversion.

    Also Leute: "Rauf an's MG !"

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)