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Sgt. Hartman

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Posts posted by Sgt. Hartman

  1. Der Waffenschrank hat lediglich die vorbereitung zum andübeln auf der Rückseite des Schrankes. Im Waffenschrankboden befinden sich keine vorbereiteten Löcher, um ihn z.B. am Boden festzzudübeln.

    Wir wohnen in einem Fertighaus in Holzständerbauweise. Bedeutet keine massiven Wände, sondern reine Trockenbauwände, aber nicht mit Gipskartonplatten verschalt, sondern mit Gipsfaserplatten (Fermacell Platten), die einer wesentlich höheren Belastung standhalten.

    Wir haben zwar einen massiven Betonkeller, der ist aber nicht beheizt und unterliegt somit ständigern Temperaturschwankungen. Das wird sich irgendwann ändern, aber derzeit ist das so. Bedeutet, erstmal ungünstig dort den Waffenschrank unter zu stellen.

    Frage:

    - Weis einer, wie ich den Waffensschrank an einer Trockenbauwand, wie den unseren, mit dem erforderlichen Abrißgewicht (200 Kg) festschrauben kann?

    Meine Idee wäre z.B. eine Holzleiste im entsprechenden diagonalen Winkel der Löcher im Waffenschrank an die Wand zu schrauben (mit mindestens 4 bis 6 Schrauben) und dann den Schrank an dieser Holzleiste anschrauben. Die beiden Schrauben gehen dann ebenfalls durch bis in die Wand rein.

    Das sollte doch eigentlich ausreichen, oder?

    Hier kannst Du dir passende Dübel suchen http://www.fischerwerke.de/PortalData/1/Resources/fixing_systems/fixing_guide/_documents/20090806duebelfinder.pdf

  2. Liebe Mitglieder,

    am 14. Oktober hatte das Innenministerium Baden-Württemberg die Vertreterinnen und Vertreter des Württembergischen Schützenverbandes, des Badischen Sportschützenverbandes, des Südbadischen Schützenverbandes, des Landesjagdverbandes und des GSVBW zu einem (weiteren) Informationsgespräch eingeladen. An diesem Gespräch nahm diesmal auch Herr Minister Rech teil. Wesentlicher Inhalt des Treffens waren die anstehenden "Kontrollen der Aufbewahrung" in Baden-Württemberg. Hierzu hat uns das IM folgende Informationen gegeben:

    - In erstere Linie werden diejenigen kontrolliert, die auf die Schreiben der Behörden nicht oder unzureichend reagiert haben.

    - Andere Waffenbesitzer sind/wären die extreme Ausnahme.

    - Die Kontrollen werden in der Woche 26.10. bis 30.10. durchgeführt. Jeweils zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr.

    - Die Kontrollen sind kostenfrei.

    - Wenn jemand nicht angetroffen wird, erhält er eine schriftliche Benachrichtigung mit der Bitte um einen Termin.

    - Kontrolliert wird die gesetzeskonforme Aufbewahrung (geeigneter/zugelassener Waffenschrank) und die Vollständigkeit der Waffen.

    - Durchgeführt werden die Kontrollen ausschliesslich von Mitarbeitern der Waffenbehörden.

    Uns wurde auch zugesagt, dass die Personen, die kontrolliert werden, nur auf Basis von Tatsachen ausgesucht werden und nicht aus "persönlichen" Gründen.

    Insgesamt war es ein sehr konstruktives Gespräch, bei dem Herr Minister Rech uns zusicherte, dass die Kontrollen "mit Augenmaß" durchgeführt werden sollen. Über das Ergebnis sollen wir informiert werden. Ich gehe davon aus, dass dieses Ergebnis zeigen wird, dass die Sportschützen und Jäger sich ihrer Verantwortung bewusst sind und eine sichere Aufbewahrung gegeben ist.

    Aber wir sind auch an euren Erfahrungen interessiert. Wenn also jemand übernächste Woche kontrolliert wird, informiert uns bitte kurz, wie dies ablief und ob die Kontrolle trotz ordnungsgemäßer Beantwortung des Fragebogens stattfand.

    Bei Fragen ruft mich bitte kurz (abends) an. Bitte schaut auch die nachfolgende Hinweise an.

    Ein WICHTIGER Punkt noch: Bitte leitet diese Information an eure Vereinsmitglieder/-kameraden weiter.

    Viele Grüsse,

    Euer

    Helmut Glaser, GSVBW Präsident

    ==============================================

    Gemeinsame Veröffentlichung der Verbände und des IM B-W

    Liebe Mitglieder,

    am 15. September 2009 hatte das Innenministerium Baden-Württemberg die Vertreter und Vertreterinnen des

    Württembergischen Schützenverbands,

    Südbadischen Schützenverbands,

    Landesjagdverbands,

    Landesverbands Baden-Württemberg des BDS und des

    Badischen Sportschützenverbandes

    zu einem Gespräch eingeladen. Bitte lesen Sie das beigefügte Ergebnis dieses Gesprächs. Gerne dürfen Sie dies auch ausdrucken und im Schützenhaus aushängen.

    Viele Grüsse,

    Ihr

    Helmut Glaser

    Gemeinsame Veröffentlichung der Verbände zu Fragebogen und Kontrollen

    Hinweise zum Verhalten bei Kontrollen

  3. Ich bin nicht im BDMP aber was man damals alles so mitbekommen hat was da beim BDMP gelaufen ist und wie Schilling wohl seinen Laden führt, möchte ich den nicht als Fürsprecher für unsere Sache.

    Wenn ein Vertreter eines Schützenverbandes Ansprechpartner sein sollte dann wohl Fritze Gepperth. DAS wäre genau der richtige Mann, vor allem im Hinblick auf den Erhalt des Großkaliberschießsportes.

    wenn alle Verbände endlich an einem Strick ziehen, dann wird ein Schuh daraus.

    Denn nur wenn sich alle Verbände ( Sportschützen, Jäger, Sammler, Büchser und Industrie ) gemeinsam gegen die gängeleien gegen Legalwaffenbesitzer zusammen tun, dann haben wir auch eine Stimme. Aber ich glaube, dass werde ich wohl nicht mehr erleben. Und ich bin erst 44.

  4. Mit einem Butterflymesser kann man aber beim Öffnen viel besser (und auch viel medienwirksamer) rumfuchteln.

    Nur deshalb wurden sie ja auch verboten.

    In D darf Jedermann/frau mit riesigen, rasiermesserscharf geschliffenen Steakmessern rumlaufen, mit denen man ganz prächtig andere Leutz filettieren kann. Aber wehe, ein Dummbub lässt sich mit so nem Butterfliegen-Piekser erwischen! :roll:

    Die Steakmesser kann man nicht verbieten, weil das eine Revolte bei allen Hausfrauen, Metzgern und Köchen dieses Landes verursachen würde.

    Also müsste man konsequenterweise auch alle anderen Messerverbote wieder rückgängig machen.

    Aber deutsche Politiker und Logik.................... :roll:

    GRUß

    Da passt der doch ganz vorzüglich

    Berliner Senat will Waffengesetz verstärkenEin Messerverbot in der Öffentlichkeit ist das angestrebte Ziel des Berliner Senats. Das Verbot soll nicht nur für bestimmte Plätze sondern generell gelten. Ob ein solches Gesetz das Problem der Messerstechereien wirklich löst, ist aber fraglich.

    BERLIN - Der Senat will sich im Bundesrat für ein schärferes Waffengesetz einsetzen. Diesen Beschluß teilte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit. Viele gefährliche Messerarten würden bislang vom Gesetz nicht als Waffen eingestuft, sagte Körting. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollten künftig Messer mit spezieller Form und einer festen Klinge von über zwölf Zentimetern Länge verboten werden. Auch Klappmesser, die eine mehr als 8,5 Zentimeter lange Klinge haben oder mit einer Hand geöffnet werden können, sollen nach dem Willen des Senats künftig von den Straßen verbannt werden.

    "Wir wollen erreichen, dass man in Zukunft nicht mehr mit einem griffbereiten Messer durch die Landschaft laufen kann", sagte Körting. Die Zahl von Überfällen mit Messern sei in Berlin groß. Ein bloßes Verbot löse das Problem nicht, räumte Körting ein. Er verspreche sich von der Verschärfung jedoch eine "Ächtung" bestimmter Messerarten. Verbote anderer Waffen hätten eine ähnliche Wirkung gezeigt.

    Vorreiter Hamburg

    Vor dem Hintergrund wiederholter Messerstechereien auf der Hamburger Reeperbahn hatte der Bundesrat Ende September den Weg für eine Änderung des Waffengesetzes frei gemacht. Die Länder haben danach die Möglichkeit, das Führen von Waffen auf bestimmten Straßen und Plätzen zu verbieten, wenn dort wiederholt Gewaltstraftaten begangen wurden und auch künftig mit solchen Fällen zu rechnen ist. Unter das Gesetz fallen Springmesser und Dolche, die Volljährige bislang legal kaufen können.

    Diese Regelung sei für Berlin nicht praktikabel, sagte Körting. Sie sei unübersichtlich und schwer kontrollierbar. Vielmehr brauche es eine grundsätzliche Lösung. Das Gesetzesverfahren im Bundesrat und im Bundestag könnte sich nach Einschätzung von Körting über mindestens ein Jahr hinziehen. (mit ddp)

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