Mein "verbotenes Messer" durfte ich im Widerstandsgrad B aufbewahren. Das ging so, bis man meinte, aus Kundenfreundlichkeit regelmäßig Gebühren (extra!!!) zu verlangen. Seitdem habe ich keine verbotenen Gegenstände mehr und der örtliche Polizeiposten schimpft immer noch über die Arbeit, die ich ihm damit bereitet habe.
Ich werde - wie jedes Jahr - in etwa den Betrag zur Ehre des Mönches Berthold Schwarz verpulverisieren, den ich sonst mit der besten Ehefrau von allen in für ein warmes Abendbrot mit Getränk in einem mittelklassigen Restaurant verfressen würde. Nicht mehr und nicht weniger.
OK, die SEKler brauchen auch mal Spielzeug und Auslauf, sonst werden sie unzufrieden.
Bei einem, der einen bewaffneten Raufüberfall gemacht hat, nicht ganz falsch. Sollten sie nur öfter bei dem Klientel machen, aber dann bitte bei den großen Jungs.