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Califax

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  1. Für das laufende Wettkampfjahr braucht man sich keine neuen Waffen zu kaufen. @Bela: Wenn ich mich richtig erinnere, steht im WaffG nichts vom Nachweis der sportlichen Nutzung der bisherigen Waffen. Das findet sich aber regelmäßig in den Befürwortungsrichtlinien der Verbände. Aber ich schau nochmal nach.
  2. "Wie, 4. UND 5. KW?! Wo gibts denn sowas?" Na klar, auch 9. 10. und 11. "Wir streuen doch keine Waffen unters Volk" Das ist auch gar nicht Ihre Aufgabe. Das machen die Büchsenmacher und Waffenhändler. "Da könnten Sie ja für jede Disziplin eine extra Waffe kaufen!" Natürlich, wenn man ernsthaft trainiert, kann man mit Leihwaffen keinen Blumentopf gewinnen. Möchen Sie ein Exemplar unserer Sportordnung zum Schmökern? "Warum können Sie sich nicht von einer anderen Waffe trennen?!" NIEMALS!!! "Bedürfnisbescheinigung vom LV reicht nicht, dass müssen wir alles nochmal prüfen und WIR entscheiden dann" (Quatsch. Nix entscheidet das Mädel.) Nein! Sie müssen nur prüfen, ob alle Voraussetzungen vorliegen. Liegt eine Bedürfnisbescheiigung des Landesverbndes des BDMP vor, haben Sie - vorausgesetzt pers. Eignung und Zuverlässigkei - keinerlei Ermessensspielraum. Lesen Sie mal das WaffG. Wo lesen Sie ihre Rechtsauffassung heraus? "Schicken Sie uns eine Begründung, warum Sie so viele Waffen brauchen und einen Stapel Urkundne und Schießnachweise blablabla" Warum? Wo steht das? Ich hätte grundsätzlich kein Problem, ihr einen Packen Urkunden und Schießnachweise zu schicken, aber MUSS ich das wirklich? Ist auf jeden Fall vorteilhaft und beschleunigt das Verahren. Reicht nach dem neuen Waffengesetz die Bestätigung des LVs nicht aus? Doch. sh. oben. Denn DIE prüfen die Voraussetzungen. Falls ich mit meiner Rechtsauffassung richtig liege, wie formuliere ich kurz & knapp ein sachliches "wasserdichtes" Anschreiben? Gar nicht. Persönliche Vorsprache. WaffG mit Markierungen zum Schnellfinden mitnehmen. Bei Bescheid sofort Widerspruch (nicht begründen!) Soll ich vorher noch die ÖRAG-RV abschließen? Wahrscheinlich zu spät.
  3. Brennecke, Jürgen Was er bezwecken wollte? Dass am Ende seitner Tätigkeit kein Privatmann mehr eine Waffe (legal) zu Hause hat. Weil irgendwann - so träumt er anscheinend - alle Legalwaffenbesitzer irgendwie gegen sein verkorkstes Machwerk verstoßen haben und damit der Unzuverlässigkeit zum Opfer gefallen sind.
  4. Rate mal, was unser hochverehrter Herr MR a.D. bezwecken wollte!
  5. Hab nochmal nachgelesen - beim Verkauf von "erlaubnisfreien" WS keine Meldung ans Amt (das Wichtige steht unten):
  6. Den Eigentumsübergang sollte man IMHO dem jeweiligen Amt melden. Oder nicht? Die Welt wäre doch viel einfacher (ja, ich träume), wenn der hochverehrte Herr MR a.D. Brennecke (Allah möge ihn erhalten!) geschrieben hätte: "bedürfnisfreier Erwerb und Besitz". Dann wäre alles klar und rechtssicher - denn heute tragen manche SB den von der Grundwaffe abweichenden Munitionserwerb nur mit einer extra Bedürfnisbescheinigung des Dachverbandes ein.
  7. @Bela: Gerade der Gesetzgeber hat diese Änderung zum alten WaffG gemacht. Warum - keine Ahnung. Sluggy würde ich die hinterhältigsten Absichten unterstellen. @Clifford - 1: Ist nicht mein Text. Leider habe ich die Dokumente nicht downloadbar. @Clifford - 2: Sehe ich genauso. Übrigens: Verkauft man die Grundwaffe, behält aber das nicht eingetragene WS, dann sitzt man in der K***e.
  8. Das sind die Aktenzeichen der BMI-Schriftstücke, die besagen, dass gasdruckschwächere Munition bei der Mun-Erwerbserlaubis schon dabei ist. Beispielhaft werden dort folgende Kaliberarten genannt: Kurz- und Langwaffen im Kaliber .22 lfB: .22 kurz Revolver im Kaliber .45 ACP: .45 HP Revolver im Kaliber .44 Rem.Mag.: .44 S&W Spez., .44 Russian Revolver im Kaliber .357 Magnum: .38 Spez., .38 Spez. Wadcutter Flinten im Kaliber 12/76: 12/70, 12/67,5, 12/65 Flinten im Kaliber 12/70: 12/67,5, 12/65 Flinten im Kaliber 12/67,5 : 12/65 Das gleiche gilt für Flinten im Kaliber 16, 20 und .410(36). Diese Aufstellung ist nicht abschließend, da Neuentwicklungen möglich und andere nicht mehr oder nur in kleinen Stückzahlen gefertigte Munitionsarten unberücksichtigt geblieben sind. Aus beschussrechtlicher Sicht sei es unbedenklich, wenn außer der auf der Waffe bezeichneten Munition andere Munition verschossen wird, deren Gasdruck oder Hülsenlänge redzuiert sind. Voraussetzung ist jedoch, dass - der maximal zulässige Gasdruck der anderen Patronenmunition kleiner oder gleich dem Gasdruck der Munition des auf der Waffe bezeichneten Kalibers ist - und das Kaliber (Kaliber = Laufinnendurchmesser/Geschossdurchmesser) mit dem auf der Waffe angegebenen Kaliber übereinstimmt; die Hülsen- oder Patronenlänge kann geringer sein.
  9. BMI IS7-681 280/9 vom 27.01.2004 BMI IS5-681 280/9 vom 13.03.1995
  10. Das meinte ich nicht. Sondern wofür das Wörtchen "erlaubnisfrei" gilt.
  11. @Bela - schon komisch, der §23: Sowie "Erlaubnisfreie Arten des Umganges" Dann noch §10 WaffG: Damit dürfte egentlich klar sein, dass WS nicht eingetragen werden müssen. Soweit in diesem schrottigen Machwerk eines Hinterhofwinkeladvokaten irgendetwas überhaupt klar sein kann.
  12. ... und eigenlich auch juristisch nicht ganz einwandfrei ist. Illustrationsbeispiel: Eine Luftpistole (mit F) ist ohne Erlaubnis für Erwachsene erwerbbar. Kann man eine Eintragung in die WBK erwirken? Was wird der SB dazu sagen? Umkehrschluss: Ein WS gleichen/kleineren Kalibers ist für Besitzer einer Grundwaffe erlaubnisfrei. Kann man wirklich auf eine Eintragung in die WBK bestehen?
  13. Natürlich Eintrag WS + Stempel in Spalte 7. Ist doch logisch, oder?
  14. Da streiten sich die Gelehrten. Das schon lange und ergebnislos. "Eigentlich" brauchst du keinen Eintrag, aber kaum ein BüMa wird dir 9x19 verkaufen ohne Stempel vons Amt. Red am besten mit deinem SB - der wird dir evtl. das WS oder zumindest den Muneintrag (gebührenpflichtig) eintragen.
  15. Nun, hätte ja auch was zum Enten-Zerhacken sein können. Die Asiaten haben immer so blumige Ausdrücke, z.B.: "Das Feuer entfachen, den Himmel verbrennen" "Sich Umdrehen um auf die Blumen zu schauen" "Die grüne Schlange schießt durchs Gras"
  16. Zuerst dachte ich, du wolltest uns veralbern. Aber es stimmt ja tatsächlich! :!: Allerding: Haken oder Hacken - was ist richtig?
  17. Wenn ich was Vernünftiges suche, gehe ich auch die Preissuchmaschinen durch. Allerdings bekommt der mit dem absolut niedrigsten Preis auch meist nicht den Zuschlag - der hat nämlich die Ware selten am Lager, auch wenn er es behauptet. Das geht auch nicht bei Preisen, die wohl nur knapp über Händler-EK liegen.
  18. Hier sind noch Schützenvereine in der Umgebung (Oberursel) http://www.ksfo.de/Vereinsadressen%20Oberursel%20fuer%20Internet%2012-04.pdf Sh. Seiten 3 und 4 (Text kann ich irgendwie nicht rüberkopieren)
  19. http://branchenbuch.opusforum.org/branchen/1QQwwwQQRhein-MainQQ60QQRhein-MainQQ2891QQSchie%DF-+und+Sch%FCtzen-Vereine Edit: Die scheinen aber nur KK zu haben: Homburger Schützengesellschaft 1390 e.V. Kontakt: info@hsg1390.de Homburger Schützengesellschaft 1390 e.V. Usinger Weg 100 61350 Bad Homburg Tel: 06172 37700 Url: http://www.hsg1390.de Öffnungszeiten des Schießsportzentrums: Dienstag: 19.00 Uhr - 22.00 Uhr Freitag: 19.00 Uhr - 22.00 Uhr Sonntag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
  20. Hintertupfingen +3,- Euro. Sh. Preisliste.
  21. Ich habe Ralf Schumann mal im Fernsehen gesehen. Wie er schoss! So eine ruhige Hand, elegante, runde Bewegungen, totale Beherrschung jeden Muskels - wenn der IPSC schießen würde!
  22. Jedenfalls wurden eine Menge gutgehender OSP von einem auf den anderen Tag zu Sammlerstücken - denn zu mehr sind die nicht mehr zu gebrauchen. Nicht mal zum Verkauf an andere Sportschützen.
  23. Das nicht, aber heißer gemacht - .22lfB anstelle .22kurz
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