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Califax

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  1. @ Bela: Full ack. @ Attila: Klar, die Iraker scheren sich einen Dreck um die Haager Landkriegsordnung. Aber damit stellen sie sich eben neben die zivilisierte Welt. BTW: Gezeigt wurden im Propagandafilm "nur" ermordete Soldaten. Was passiert wirklich dort? Täglich werden im Irak IRAKER ermordet bzw. entführt. Auch alles Feinde? Alles Kolloborateure? Auch die Kinder? Und, @Lara: Ich bin zwar ein Spassmacher, aber kein Narr. Auch nicht Attila und niemand sonst hier.
  2. Ich weiss. Aber die Welt hat sich weiterentwickelt. Als die Amis sowas zeigten, erhob sich - zu Recht - ein Sturm der Entrüstung. Achja, Attila, der (offizielle) Krieg ist vorbei. Wer jetzt noch (ohne sich zu verteidigen müssen) schiesst, ist ein Mörder, kein Freiheitskämpfer. Nein. Eher die muselmanischen Hintermänner / Warlords / Mullahsäcke, die die diese Taten initiieren. Aber lassen wir die fruchtlosen politischen Diskussionen über den Sinn dieses Krieges, den ich auch nicht zu 100% gutheissen kann.
  3. Lara, dieser Kommentar ist voll daneben. Meinst du, das wüssten wir nicht? Ich habe dieses Propaganda-Video heute zum ersten mal gesehen. Ich bin entsetzt. Es werden am Anfang hinterhältige Morde aus den Hinterhalt gezeigt. Das ganze Video wird von irgendeinem mir unverständlichen Allah-Akbar-Gejaule untermalt. Es werden gefallene (feindliche) Soldaten gezeigt. In der zivilisierten Welt ein absolutes no-no. Es werden Politikerköpfe mit Fadenkreuz gezeigt, die mit Kopfschuss "hingerichtet" werden. usw. usf. Was das Ganze mir sagt? Wer dieser Ideologie folgt, ist ein Verbrecher, der hat in einer westlichen Demokratie keinerlei Bürgerrechte (nicht zu verwechseln mit Menschenrechten) zu erhalten. Der ist Abschaum.
  4. Im Frankonia "Preiszeit" Dez. 2005 war das Teil drin, wie ich vorhin gesehen habe.
  5. Hast du die Möglichkeit, den Gehörschutz mal unter "Gefechtsbedingungen" zu testen? Ich persönlich finde runterregeln besser als komplett ausblenden, das ist aber sicher Geschmackssache.
  6. Nein, das widerspricht sich nicht, denn das ist Juristendeutsch: Grundsätzlich ist das kampfmäßige Schießen auf Schießständen verboten Aber es gibt Ausnahmen. Und die regelt das BMI unter bestimmten Voraussetzungen. Ist genauso wie die Altersgrenze von 18 in Bezug auf Umgang mit Waffen. Das ist die grundsätzliche Regel und dann folgen die Ausnahmen bzw. Spezialfälle - nach oben (z.B. 21 für Besitz von GK für Sportschützen) und nach unten (z.B. ab 12 schießen mit Lupi; Ausnahmen von der Alterserfordernis etc.).
  7. §15 (6) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig. §27 (7) Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer einer Schießstätte, die Bewohner des Grundstücks, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit ... 2. Vorschriften über den Umfang der Verpflichtungen zu erlassen, die bei Lehrgängen zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen und bei Schießübungen dieser Art einzuhalten sind; darin kann bestimmt werden, a) dass die Durchführung dieser Veranstaltungen einer Anzeige bedarf, dass und in welcher Weise der Veranstalter die Einstellung und das Ausscheiden der verantwortlichen Aufsichtsperson und der Ausbilder anzuzeigen hat, c) dass nur Personen an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen, die aus Gründen persönlicher Gefährdung, aus dienstlichen oder beruflichen Gründen zum Besitz oder zum Führen von Schusswaffen einer Erlaubnis bedürfen, d) dass und in welcher Weise der Veranstalter Aufzeichnungen zu führen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde vorzulegen hat, e) dass die zuständige Behörde die Veranstaltungen untersagen darf, wenn der Veranstalter, die verantwortliche Aufsichtsperson oder ein Ausbilder die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung oder Sachkunde nicht oder nicht mehr besitzt. [siehe AWaffV §§ 9 - 12] Wenn ich das recht verstehe, bracht man für das kampfmäßige Schießen eine Sondererlaubnis. Solange ihr aber auf brave Ringscheiben schießt (die DSU hat für euer Training sehr praktische, ovale), kannst du deinen Jungs alles beibringen, solange ihr dincht beim schießen rumlauft/hüpft/etc. --> Bring den Jungs alles an (statischer) Schießtechnik bei, was du auch kannst - und wenn die dann fit sind, kann ja euer Chef einen professionellen Trainer für 1-2 Tage engagieren. Dann lohnt sich das wenigstens.
  8. Den Ausführungen von Attila ist eigentlich nichts hinzuzufügen. :!:
  9. Naja, so schrecklich ist Grethor nun auch wieder nicht, zumindest für Juristen:
  10. Über Geschmack lässt sich zwar trefflich streiten, aber nur mit mäßigem Enderfolg. BTW: Wenn ich die "Comedies" im deutschen Fernsehen (kurz) anschaue, dreht sich mir der Magen um. Die finde ich nämlich überhaupt nicht witzig, sondern einfach nur oberpeinlich. Und da lachen Millionen drüber!
  11. So einer - hier mit Portrai von ich_bins und seinen Kumpeln: Quelle: Frankonia
  12. Der Witz erschliesst sich oft erst, wenn man das Heft bzw. den entsprechenden Artikel gelesen hat. Einen Grossteil find ich schon nicht übel.
  13. Nö, wenn schon, dann: Ein Schuss, ein Loch! @Klaus: Klasse Definition! Aber warum werden die Freiberufler immer so kiebig, wenn man ihnen die von ihnen erwarteten Geldgeschenke nicht schnell genug rüberreicht?
  14. Der Schäferhund scheint auch der einzige mit abgeschlossener Ausbildung zu sein. :mrgreen: Aber schaut mal, wie aktuell die Seite ist! 8) Vielleicht hat die Truppe doch eine Freundin gefunden?
  15. Den Ausführungen des alten Herrn möchte ich noch hinzufügen, dass es - je nach Behörde (Bundesland, Landkreis, Sonnenscheindauer, Laune des SB...) - auch unterschiedliche Gebühren geben kann in Abhängigkeit von der beantragten / genehmigten Menge. Denn die §27-Gebühren sind nicht fest (wie bei der WBK), sondern in einem sehr weiten Rahmen festgelegt. (Anm: letztere 2 Gründe entspringen natürlich nur meiner boshaften Fantasie)
  16. Wer weiss, was da alles den Besitzer gewechselt hat, ohne dass Papa Staat was mitbekommen hat?
  17. Ad1) Das hat mich damals keiner gefragt. Aber ich hatte trotzdem eine. Ad2) Es ging hier um SP, aber du hast recht.
  18. IMHO "Pech gehabt" - das WaffG lässt sich eben nicht vernünftig dazu aus. Was erwartest du von einem solchen Menschen wie Sluggy dem Schleimigen? In einigen Bundesländern wurden damals anonyme Tonnen aufgestellt, in die man sein Zeugs reinwerden konnte und die Polizei hatte versprochen, dort im Umkreis nicht zu kontrollieren.
  19. Wir werden dich im Ungewissenlassen, damit du nicht weinen musst.
  20. Langwaffen-Tipps gesucht? Schau mal hier nach!
  21. Beim Regierungspräsidium Gießen gibt es eine Auflistung aller möglichen Formulare - nur mal so, dass du weisst, was abgefragt wird: http://www.rp-giessen.de/me_in/medien/arbeitsschutz/b_arbeitsschutz.htm Davon sind für Sportschützen (u.ä.) diese beiden Formulare relevant: Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung (pdf) Antrag auf Erlaubnis nach §27 - für Sportschützen (pdf)
  22. Erstens: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Amt ausstellen lassen (kein polizeiliches Führungszeugnis!) Zweitens: Einen Kurs besuchen (z.B. im örtlichen Waffngeschäft nachfragen, wo man das in deiner Nähe machen kann) Drittens: Zum Sachbearbeiter gehen, um eine Erlaubnis nach §27 SprenG für das sportliche Schiessen mit Vorderladern (möglichst noch: Perkussionshinterladern und Zündnadelwaffen) und zu beantragen. Dort legst du eine Bescheinigung deines Schützenvereines vor, dass du mindestens ein halbes Jahr am regelmässigen Schiesstraining teilgenommen hast. Es gibt auch andere Wege, dieser ist jedoch der aus meiner Sicht einfachste. Das mit dem Schießtraining als Bedürfnisdokumentation steht aber nicht im SprengG sondern in der entspr. Verordnung.
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