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Califax

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  1. Beim Regierungspräsidium Gießen gibt es eine Auflistung aller möglichen Formulare - nur mal so, dass du weisst, was abgefragt wird: http://www.rp-giessen.de/me_in/medien/arbeitsschutz/b_arbeitsschutz.htm Davon sind für Sportschützen (u.ä.) diese beiden Formulare relevant: Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung (pdf) Antrag auf Erlaubnis nach §27 - für Sportschützen (pdf)
  2. Erstens: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Amt ausstellen lassen (kein polizeiliches Führungszeugnis!) Zweitens: Einen Kurs besuchen (z.B. im örtlichen Waffngeschäft nachfragen, wo man das in deiner Nähe machen kann) Drittens: Zum Sachbearbeiter gehen, um eine Erlaubnis nach §27 SprenG für das sportliche Schiessen mit Vorderladern (möglichst noch: Perkussionshinterladern und Zündnadelwaffen) und zu beantragen. Dort legst du eine Bescheinigung deines Schützenvereines vor, dass du mindestens ein halbes Jahr am regelmässigen Schiesstraining teilgenommen hast. Es gibt auch andere Wege, dieser ist jedoch der aus meiner Sicht einfachste. Das mit dem Schießtraining als Bedürfnisdokumentation steht aber nicht im SprengG sondern in der entspr. Verordnung.
  3. Hier habe ich eine schöne Seite zum Thema gefunden: http://www.cannon-mania.com/
  4. Nunja, Herr ich_bins ist stets Extremen gegenüber aufgeschlossen:
  5. Militär war noch nie richtig erfolgreich im Kampf gegen Terroristen (auch genannt: Freiheitskämpfer, Banditen, Guerilla, Partisanen, ...)
  6. Natürlich. Und damit in Israel und anderen Ungläubigen Ländern gerade in Zeiten steigender Ölpreise die Heizkosten gesenkt werden können, sollen in bestimmten Regionen kleine Energiequellen installiert werden, an denen sich die dortige Bevölkerung schön wärmen kann. Als nächstes erzählen wir hier an gleicher Stelle die Geschichte vom Rotkäppchen und dem lieben Wolf.
  7. Wo ist das Problem? Dann hast du eben ein 1:1 Modell! Musst du nur die entsprechende Anhängerkupplung an dein Auto anbauen lassen.
  8. Es gibt - in Deutschland!!! - Modellkanonen und Wettbewerbe damit; z.B. die SPI hat die in ihrer Wettkampfordnung mit drin. Und sogar in der Bundeshauptstadt ist es möglich: 14.01.06 - 2. Modellkanonen-Wettkampf PSV Olympia Berlin (DSB)
  9. Dann mach dem Typen klar, dass er für seinen Stand Geld verdienen kann - oder es lässt. Ich nehme mal an, da wirst du so schnell nicht mehr hingehen? Wenn jemand den Stand durch schlechtes Schießen beschädigt, soll und muss die Standaufsicht eingreifen. Aber wie ich die Waffe halte (ein- oder zweihändig) - das entscheide immer noch ich selber.
  10. Es waren bestimmt die Ausserirdischen. So kleine blaue Entchen?
  11. Richtig. Schreckschusswaffe ist zur Selbstverteidigung vollkommen ungeeignet: Zu gross, zu schwer, zu unhandlich, das Mit-sich-führen erfordert den Kinder-Waffenschein (50,-) Reichweite begrenzter als mit RSG, allerdings Möglichkeit mehrere Schüsse abzugeben. Sieht einfach angriffslustiger aus und wenn dich einer mit dem Messer absticht, kann er sich prima mit Putativ-Notwehr rausreden. Und wenn der andere eine echte Waffe hat, hast du sowieso geloost: "Hey, bitte, bitte nicht schießen, meine ist doch garnicht echt!"
  12. Es tut mir weh, ich_bins recht zu geben, dem alten Ekel, aber bei einer Wahl möchte ich schon das Gefühl haben zu wissen, wen ich ankreuzeln soll.
  13. Die zur Zeit meines obigen Postings noch sichtbare Guillotine.
  14. Wenner nu das IPSC erfunden hat, wie eine ganz bestimmte hier nicht näher bezeichnete Ente behauptet hat?
  15. In einem solchen Falle ist es immer günstig, auch die Grundzüge der DSB-Sportordnung zu kennen. Denn die Standaufsicht besaß dieses Wissen offensichtlich nicht.
  16. @ich_bis: Ich widerspreche nur sehr ungern unserem Gegenpapst, aber das ist ausgemachter Quatsch. Auch wenn mein verwendeter Terminus "Freier Fall" nicht korrekt ist, gerade weil die Luftreibung eine Rolle spielt. Natürlich fliegt das Geschoss auf einer ballistischen Flugbahn, die einer Parabel angenähert ist. Auch im Normalfall (Abschusswinkel bis sagen wir mal 30°) ist der aufsteigende Ast flacher als der absteigende - wegen der Abbremsung duch die Luftreibung. Im betrachteten Fall - Abschuss im Winkel von 80-89,99° steigt das Geschuss solange, bis seine kinetische Energie (Bewegungsenergie durch das abfeuern) sich in potentielle Energie und Wärmeenergie (Reibung!) umgewandelt hat. Die potentielle Energie auf dem Gipfel ist also kleiner als die kinetische Energie E0. Jetzt fällt das Geschoss wieder runter, auf einer sehr steilen parabelähnlichen Flugbahn. Die potentielle Energie wandelt sich wieder in kinetische um, wobei auch hier wieder Wärmearbeit geleistet wird. Wir sind ja nicht auf dem Mond. Die Reibungskraft wächst mit der Geschwindigkeit. D.h., es gibt einen Schnittpunkt, bei dem die Kraft m*g (m=Masse, g=9,81 m/s²) die das Geschoss gen Erde zieht gleich der Reibungskraft ist. Ab diesem Punkt erfährt unser Projektil keine weitere Beschleunigung durch die Erdanziehung mehr. That´s all.
  17. Fällt so`n Ding nicht auch unter das WaffG? Ein Projektil, gehalten von einer Feststelleinrichtung, wird durch zwei Rinnen getrieben, die ihm eine Art Führung geben...
  18. Meinst du, jemand würde eine 1000-Euro-High-Tech-Waffe zum Flaschenöffnen missbrauchen? Das war, da bin ich mir sicher, eine billige Plinking-Plempe. Aber auch die hat zwischen 3 und 7,5 Joule. Das reicht.
  19. Tja, gute Lobbyarbeit. Nennt man auch Gehirnwäsche.
  20. Da gibt es Untersuchungen - es hängt nicht nur von der Höhe ab. Es gibt, wenn ich mich recht erinnere, eine Maximalgeschwindigkeit, die im Freien Fall nicht überschritten wird. Die ist erreicht, wenn der Bremswiderstand durch die Luftreibung gleich der Erdbeschleunigung ist.
  21. Die glauben wahrscheinlich selber nicht dran.
  22. Der war kein wahrscheinlich gar kein (Sport)Schütze, der hatte nur eine Luftpistole.
  23. ... Das Paulchen hat getropfet, der Wähler hat geklopfet ihn aus im Haus.
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