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MSM

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  1. so ... bin nun zwischenzeitlich selbst mit der antwort auf meine frage fündig geworden: xxxxxxxxxxxxxx Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten nach § 34a Gewerbeordnung Die bestandene Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für Citystreifen (Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich) Kaufhausdetektive Türsteher (vor gastgewerblichen Diskotheken) Abgrenzung: Die Sachkundeprüfung ist nicht nur eine 'abgeprüfte' Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand zur Vorbereitung liegen deutlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für Bewachungspersonal oder für Bewachungsgewerbetreibende. Die Aufnahme aller oben nicht genannten Bewachungstätigkeiten ist damit möglich. xxxxxxxxxxxxxxxxx somit ist die sachkunde ersetzt somit die unterrichtung und ist damit abwärtskompatibel ...
  2. eben ... ich meine nicht die waffensachkunde, sondern die sachkundeprüfung fürs bewachungsgewerbe.
  3. ich spreche von § 34a sachkunde oder unterrichtung nach §34a ... nicht von §32, zumal ich gar nicht weiß, was in diesem § geregelt ist. und nochmal ... ich spreche von §34a gewerbeordnung ...
  4. für das bewachungsgewerbe ist es erforderlich, daß man sowohl als arbeitnehmer, als auch als arbeitgeber einen unterrichtung der ihk nach §34a besucht hat. wer türsteher, citystreife oder kaufhausdetektiv machen will, dem reicht die unterrichtung nicht, sondern diese personen müssen eine sachkundeprüfung gemäß Â§ 34 a gewerbeordnung ablegen. nun meine frage: wen man die sachkundeprüfung abgelegt hat, ist diese dann auch gleichzeitig der unterrichtung gemäß 34a gleichzusetzen? heißt also, daß die sachkundeprüfung höherwertig ist? oder müßte jemand, der die sachkunde abgelegt hat, dann ggf. noch die unterrichtung besuchen? hintergrund: die unterrichtung kostet je nach dem ob für an oder ag zwischen 400-800 euro und dauert 1-2 wochen. die sachkunde kann man für 150 euro in einer prüfung erlangen und sich selbst vorbereiten. wenn somit die sachkunde der unterrichtung übergeordnete ist, warum dann aufwändig und langwierig die unterrichtung besuchen?
  5. also meiner wird erst diese woche erstellt ... besprochen ist folgendes: es ist ein firmenwaffenschein meines arbeitgebers. ich bekomme einen exemplar des waffenscheins ausgestellt, in dem dann nur ich als berechtige person eingetragen bin. dazu befürwortet mein arbeitgeber, daß ich mir selbst eine waffe kaufe, für die mir dann auf meinen namen eine wbk ausgestellt wird, auf die ich auch eine munierwerb eingetragen bekomme. bedürfnis-technisch ist die wbk aber an den waffenschein gebunden. hintergrund ist, daß ich die dienstwaffe auch bei mir privat verwahren werde, da ich oftmals direkt zum einsatz muß und vorher nicht immer erst in die firma fahren kann und will. somit ist inhaber des waffenscheins die firma
  6. ich kann dir nur sagen, was er leiter der waffenabteilung im lra gesagt hat. im eigentlich firmenwaffenschein stehen mehrere dienstwaffen und mehrere berechtigte. dennoch aber darf jeder nur eine waffe führen. das hat er ausdrücklich dazu gesagt.
  7. wie in allen anderen fällen im leben ... wenn es dumm läuft, dann wirds rauskommen. z.b. weil man versehentlich in eine fahndung kommt, weil die jungs von der streife einen schlechten tag bei der verkehrskontrolle habe und einen abklopfen u.s.w. oder anders ... wozu braucht man dann überhaupt noch einen waffenschein, wenn es niemand merkt, daß man führt ...
  8. na dann auch gleich noch eine ergänzende frage zum waffenschein. warum darf man immer nur eine waffe führen? selbst wenn zwei im waffenschein eingetragen sind?
  9. das ist mir alles klar ... aber wie es silvester eben so läuft hat man das ding nicht extra in einem koffer im kofferaum, sondern es liegt (so wars frühers zumindest bei mir) einfach auf dem beifahrersitz in einer tüte u.s.w. genaugenommen gehts mir ja auch nicht um silvester, sondern um die tatsache ansich, daß ich trotz großem waffenschein solch ein ding nicht mal ungeladen in der jackentasche zum büchsenmasser transportieren darf, da es dann zugriffsbereit ist. das ist doch rechtlich totaler schwachsinn, denn jemand der bereichtigt ist sonst scharfe waffen zu führen, der darf dann formaljuristisch diese stück metall nicht in der tasche habe. warum bitte ist nicht automatisch im großen waffenschein der kleine enthalten - so wie beim motorradführerschein ja auch jeder mit dem großen 1er die kleinen dinger fahren darf, aber nicht umgekehrt ...
  10. na da kann ich vielleicht auch etwas dazu beitragen, da ich im laufe von 20 jahren zwischenzeitlich dreimal die sachkunde abgelegt habe. die erste sachkunde habe ich im damaligen pistolenclub vor rund 20 jahren abgelegt. da wir alle bereits ein halbes jahr geschossen haben, bestand die eigentliche prüfung aus einem vortrag zu dem fragen gestellt werden konnte. nachdem alles besprochen war, kam nochmal die frage "habt ihr alles verstanden", worauf alle artig nickten und damit hatten dann alle ihre sachkunde. die nächste sk-prüfung habe ich aus spaß an der freud mit meinem cousin zusammen gemacht, da der auch eine wbk wollte. da ich damals nicht aktiv in einem verein war, haben wir die prüfung bei einem anderen verein gemacht. dort wurde am vormittag kurz und langwaffe ausreichend geschossen, dazu noch ein paar sicherheitsregeln erklärt. am nachmittag saß man dann in eine netter runde bei der theorie zusammen. nachdem die durch war, wurde ein test ausgeteilt, bei dem man "nachfragen" konnte. waren fragen dennoch falsch, wurde diese nochmals besprochen u.s.w. - letztlich gabs dann auch keine durchfaller. meine nun letzte sachkunde liegt erst einige wochen zurück, da meine vorhergehenden prüfungen für den waffenschein nicht anerkannt wurden. lt. landratsamt waren die prüfungen davor nicht ausreichend für waffenträger, obwohl sie für sportschützen jederzeit anerkannt wurden. somit mußte ich nochmals eine spezielle sk-prüfung vor dem prüfungsausschuß des kreisverwaltungsreferates münchen ablegen. die war kein pappenstil, weshalb selbst ich als erfahrener schütze und rechtlich nicht unbedarft einen extra einen zweitägigen vorbereitungskurs beim bvsw (bay. verband für sicherheit und wirtschaft) gemacht habe. die eigentliche prüfung vor dem ausschuß erfolgte dann als einstündige einzelprüfung rein verbal und praktisch - also ohne schriftliche fragebögen. dabei wurde das komplette programm abgeprüft. von den 8 an diesem tag durchgeführten prüfungen kann ich nur zu vieren was sagen. einer ist davon durchgefallen, einer gerade noch durchgekommen und mein kumpel und ich sind durchgekommen. fazit - da wird einem nichts geschenkt und man ist gut damit beraten, wenn man sich ausreichend vorbereitet. genaugenommen sind die detailierten rechtsfragen u.s.w. ohne vorbereitungskurs fast nicht zu schaffen. die referenten im vorbereitungskurs wissen zudem genau, was der ausschuß in etwa abfragt und bereiten darauf gezielt vor ...
  11. nicht wirklich ... aber es z.b. silvester schieße ich damit gern ein paar knatter oder pfeif-leuchtraketen. in dem zusammenhang muß das teil ja auch transportiert werden. entsprechend wollte ich wissen, ob ich die schreckschuß in dem fall führen oder transportieren muß ... p.s. mir ist klar, daß silvester das verschießen von leuchtraketen eigentlich auch nicht zulässig ist, aber immerhin geduldet wird.
  12. rein aus zufall habe ich mich im zuständigen landratsamt danach erkundigt. ich verstehe zwar die welt nicht mehr, doch inhaber eines großen waffenscheins dürfen keine erlaubnisfreien waffen führen ... heißt also, daß der kleine waffenschein im großen waffenschein nicht eingeschlossen ist. nicht, daß es elementar wichtig wäre, zumal im normalfall kein inhaber eines großen waffenscheins daran denken wird eine schreckschußwaffe zu führen. dennoch finde ich es sowas von lächerlich ... mich hats nur interessiert, da ich wissen wollte, ob ich als inhaber des großen waffenscheins eine schreckschußwaffe dann auch noch "nicht zugriffbereit und getrennt von muni" transportieren muß.
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