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MSM

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  1. nicht nur du betreibst langjährig kampfsport und gerade die verbindung von schießtechniken mit den bereits erlernten kampfsporttechniken finde ich besonders interessant. vorallem da man die erlernten kamfsportreflexe und abwehrmaßnahmen dafür perfekt verwenden kann. und glaub mir ... ein überraschender messerangriff wird in kurzer distanz durch einen schnellen pushkick super effektiv gestoppt, selbst wenn er mich dabei mit dem messer am bein verletzten sollte. das ist mir dann immer noch 100mal lieber als wenn ich das messer im rumpf oder hals habe. verfügt man nicht über die technik diesen tritt als primäre technik für sehr nahe angriffe zu verwenden, arte es in ein handgemenge aus, was bei einem messerangriff für normalos schon fast die niederlage ist. selbst als kampfsportler würde ich mich nur sehr sehr ungern auf eine nahangriff mit einem messer einlassen und könnte letztlich auch nicht sicher abschätzen, wie groß meine chancen wären, wenn ich selbst keine schußwaffe dabei hätte. und auf deine frage bez. indoor ... sehe ich ähnlich, denn aus eigener erfahrung weiß ich, daß das dann bei mir alles wie im film abläuft und mich der schußknall dann nicht schrecken läßt. hab hier übrigens noch bilder gefunden, die in etwa zweigen, wie ein pushkick abläuft, auch wenn sie letztlich einen apchagi zeigen, der ein bißchen anders ist als der wirkliche pushkick. man sieht aber sehr gut, wei das knie zuerst hochgeht, und dann noch vorne "gepuscht" wird.
  2. 100%ige zustimmung. darum ja auch mein verweis auf die zwei/drei fußtechniken, mit denen man einen gegner im nahbereich stoppen oder aufhalten kann, und welche einem dann hoffentlich die zeit verschaffen, um die waffe zu ziehen. ebenfalls finde ich in dem zusammenhang die ziehtechnik wichtig, bei der der nicht-waffen-arm zuerst in einer kreuzbewegung nach oben geht und damit während des ziehens eine abwehrhaltung eingenommen wird. in weitere abfolge würde dann die abwehrhand wieder zurück zu der in aufwärtsbewegung gefindlichen waffe gezogen, um sie dann mit beiden händen "ins ziel zu stossen". damit gewinnt man bei einem messer oder reinem körperangriff evlt. ebenfalls die zeit, die man zum ziehen und schießen benötigt. die genaue technik hier zu beschreiben ist aber verbal sehr schwierig. sie ist aber einem sog "kreuzblock" aus dem kampfsport sehr ähnlich. man sieht hier, daß die rechte hand dorthin geht, wo der rechtshänder normal die waffe zieht. anschließend geht die linke hand dann zurück zur bereits gezogenen waffe und führt sie in der aufwärtsbewegung mit, so daß sie dann beidhängig geführt ins ziel gestoßen wird. ist der angreifer wirklich sehr nah, hält man ihn mit der linken blockhand auf distanz und kann zudem mit der rechten hand die waffe ziehen und aus einer körpernahen haltung der waffe einhändig feuern.
  3. bei den abwehrkicks und tritten ist es gar nicht so wichtig, daß du den gegner so hoch triffst. viel mehr ist dafür schon zuviel zeit und weg nötig um so hoch zu kommen. ein kurzer effektiver und damit stoppender tritt ist da deutlich sicherer. bez. dem schussknall ... ich kann dir nur aus meiner jagdlichen erfahrung sagen, daß ich mich immer wieder wundere, wie wenig man bei der schußabgabe den knall wahrnimmt, obwohl ich ohne gehörschutz schieße. mit gehörschutz kommt es mir oftmals lauter auf dem stand vor, als wenn ich auf der jagd ohne schieße. liegt vermutlich an der konzentration und ablenkung durch das "ansprechen" des wildes. ähnlich wäre es dann auch bei einer selbstverteidung mit der schußwaffe. man würde den knall weitaus weniger wahrnehmen, da man durch das ganze handeln und geschehen in eine art automatismus verfällt.
  4. richtig ... das gehör ist im fall der fälle sekundär. einen aktiven gehörschutz mit funkanschluß habe ich auch, nur würde das seltsam aussehen, wenn man damit personenschutz betreibt
  5. da wird nichts gesprungen ... das ist alles viel zu aufwendig u.s.w. die beschriebenen kicks sind rein statisch. und bez. gehör. die schußabgabe erfolgt dann ja z.b. aus einer art deutpostion heraus. und selbst selbst bei der normalen schußabgabe auf kurze distanz habe ich sehr stark angewinkelte arme, so daß die waffe selbst da nur ca. 20-30 cm vom kopf entfernt ist. und für den sehr seltenen fall, daß du wirklich in eine notlage kommst, bei der du die waffe einsetzen mußt, denke ich primär nicht an mein gehör sondern an mein leben. unabhänig schießt du auf der jagd auch ohne gehörschutz und hast dann den kopf nur ca. 20cm vom patronenlager entfernt, womit ich auch klarkomme
  6. glaub mir leo ... wenn der kick schnellgenug ist, dann hälst du in 95% der fälle den fuß nicht fest. aber selbst wenn, dann gewinne ich damit 1-2 sek, die reichen, daß du im anschluß entweder in die mündung der waffe kuckst, oder anschließend etappenweise um 8-9gramm schwerer wirst.
  7. ist wirklich eine interessante variante, die man mit wenig training sehr schnell erlernt. besonders geeignet zum stoppen ist ein sog "push-kick", bei dem das knie zuerst gerade hochgezogen und dann der fuß nach vorne geschoben wird. (auf den bildern ist der fuß bereits durchgetreten) bei einem auf einem zulaufenden gegner erzielt man damit zuerst einen stop mit anschließendem zurückschleudern, wodurch man deutlich zeit gewinnt. und ich erwähne nochmal, daß ein gegner mit gezogener waffe normal nicht auf einen so zugestürmt kommt. aber z.b. ein messerangriff immer so abläuft. wenn nun jemand so mit dem messer angestürmt kommt, bringt es enorm viel auf kurze distanz ihn mit solche einem kick zu stoppen und damit auch die zeit zum ziehen und zur schußabgabe zu bekommen, die man braucht. ebenfalls sind seitkicks (jop-chagi) und schnappkick (dolyo-chagi) für sowas (ja nach angriff und situation) bestens geeignet. hier ein yop-chagi (seitkick) insbesondere, daß man dabei die hände frei hat und nicht zur primären abwehr des gegners benötigt ist das optimale dabei, da man die hänge fürs ziehen und feuern frei hat.
  8. ob es sinnvoll ist, mußt du in der jeweiligen situation entscheiden. gehe ich davon aus, daß ich meine kw bereits in den hängen habe und mein gegenüber versucht mit seiner eine schußabgabe zu tätigen, dann würde ich sicher meine kw verwenden statt mich in ein handgemenge einzulassen. bez. deiner frage betreffend die diestanz von 0-2 meter ... ich bin selbst kampfsportler (taekwondo) und von daher kicken wir sehr viel. größter vorteil dabei ist, daß ich eine angreifer aud diese kurze distanz komplett mit kicks und tritten stoppen und abwehren würde, ohne dabei die hände benutzen zu müssen, mit denen ich meine kw halte. somit kann ich beispielsweis einen spontanen angriff zuerst mit dem fuß aufhalten und den gegner damit zumindest auf ca. 2 meter distanz halten, während ich mit der kw dann vom körper weg eine schußabgabe tätigen kann, oder die zeit zum ziehen nutzen kann, wenn ich überrascht wurde und die waffe noch nicht in händen gehalten habe. klar auch, daß wenn ein gegner mich überrascht und die waffe schon gezogen auf mich richtet und sofort schießt, daß das dann alles wenig bringt. aber wenn z.b. einer mit einem messer auf mich zustürmt, dann erwischt er mich beim kicken vielleicht am bein, doch in den 1-2 sek, wo ich ihm mit dem kick abwehre, hab ich meie waffe gezogen und dann sollte es blei hageln.
  9. nein ... unterladen heißt, daß keine patrone im patronenlager ist, sondern alle im magazin. wird dann als underloaded bezeichnet.
  10. genau leo ... das mache ich hier nicht
  11. mir fehlt da noch einen entscheidene regel, die zwischen - Der Schuss - Analyse des Schusses (einzeln, Doublette oder Serie) fehlt, wobei analyse einfach einen reiflichen prozess voraussetzt.. optimaler und letztlich für die effektivität notwendig wäre: Identifizierung des Ziels - Heben der Waffe - Zielen - Zeigefinger auf den Abzug (Regel 3) - Schussabgabe, solange bis ausreichende Wirkung erzielt wird - Scaning der Umgebung (Eigensicherung) - Magazincheck und ggf. Nachladen - Selbstcheck (ob man ggf. selbst Treffer abbekommen hat) - Sicherstellung (fesseln) des Angreifers mit Scanning der Umgebung ansonsten gilt für mich bei geringen schußdistanzen weniger zielen und dafür schnellere schußabgabe. sobald es über 3-4 meter hinausgeht, führe ich die waffe mit "überhöhtem korn" und angewinkelten armen hoch, bis das korn/laufmündung in meine angedachte zielachse kommt, um die waffe dann nach vorne zu drücken, bis sich kimme und korn in zielrichtung fluchten. damit wird sehr schnell das ziel mit der waffe erfaßt und beim nachvornedrücken der arme die waffe in schußachse perfekt auf das ziel ausgerichtet. andere methoden zeigen in der praxis immer wieder, daß schon auf entfernungen von nur 5 metern zu weit am ziel vorbeigeschossen wird.
  12. genau das fordere ich auch vom käufer, daß ich eine beglaubigte kopie seiner erwerbsberechtigung bekomme, die dann auch in meinem besitz bleibt, so daß ich ggf. später nachweisen kann, daß ich meinen pflichten ordnungsgemäß nachgekommen bin. ebenfalls verschicke ich die waffe nur an die adresse in der erwerbsberechtigung oder ggf. an die eines ebenfalls mitgeschickten und beglaubigten kopie eines persos.
  13. das mit dem nachfragen ist eine feine sache, doch macht da nicht jedes amt aus datenschutzgründen mit. mein amt z.b. spielt da nicht mit.
  14. MSM

    Sachkunde Nachweis

    dafür kenne ich ein beispiel, daß einem schießausbilder vom bund seine tätigkeit dort als sachkundenachweis für einen waffenschein anerkannt wurden.
  15. interessanterweise wissen die wenigsten, daß auch alleine schon der versuch des unerlaubten erwerbs strafbar ist. entsprechend ist allein die anfrage an einen egunverkäufer, ob er "unter der hand", also ohne gültige erwerbsberechtigug verkaufen würde, schon eine straftat.
  16. MSM

    Sachkunde Nachweis

    http://bundesrecht.juris.de/awaffv/__3.html § 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde (1) Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller 1.a)die Jägerprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat oder durch eine Bescheinigung eines Ausbildungsleiters für das Schießwesen nachweist, dass er die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an einem Lehrgang für die Ablegung der Jägerprüfung erworben hat, b)die Gesellenprüfung für das Büchsenmacherhandwerk bestanden hat oder 2.a)seine Fachkunde nach § 22 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes nachgewiesen hat, b)mindestens drei Jahre als Vollzeitkraft im Handel mit Schusswaffen und Munition tätig gewesen ist oder c)die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse auf Grund einer anderweitigen, insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung oder als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung der Behörde, des Ausbildungsträgers oder Schießsportverbandes nachgewiesen hat, sofern die Tätigkeit nach Nummer 2 Buchstabe b oder Ausbildung nach Nummer 2 Buchstabe c ihrer Art nach geeignet war, die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu vermitteln.(2) Die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition erfolgt durch die zuständige Behörde; sie gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes. (3) 1Lehrgänge dürfen nur anerkannt werden, wenn in einem theoretischen Teil die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Kenntnisse und in einem praktischen Teil ausreichende Fertigkeiten in der Handhabung von Waffen und im Schießen mit Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 vermittelt werden; § 1 Abs. 2 bleibt unberührt. 2Außerdem dürfen Lehrgänge nur anerkannt werden, wenn 1.der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für die Durchführung des Lehrgangs besitzt, 2.die fachliche Leitung des Lehrgangs und die von dem Lehrgangsträger beauftragten Lehrkräfte die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung gewährleisten, 3.die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten gewährleistet und 4.der Antragsteller mit den erforderlichen Lehrmitteln ausgestattet ist und über einen geeigneten Unterrichtsraum verfügt. (4) 1Der Lehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen. 2Sie ist vor einem Prüfungsausschuss abzulegen, der von dem Lehrgangsträger gebildet wird. 3Im Übrigen gilt § 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Lehrgangsträger verpflichtet ist, 1.die Durchführung der Prüfung und die Namen der Prüfungsteilnehmer der für den Ort der Lehrgangsveranstaltung zuständigen Behörde zwei Wochen vor dem Tag der Prüfung anzuzeigen und 2.einem Vertreter der Behörde die Teilnahme an der Prüfung zu gestatten. 2Im Falle seiner Teilnahme hat der Vertreter der Behörde die Stellung eines weiteren Beisitzers im Prüfungsausschuss; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (5) 1Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. 2Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. 3Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.
  17. ein wesentlicher punkt beim eingangsposting fehlt mir noch: - handhabung gerade in stressigen selbstverteidigungssituationen ist dieser punkt nicht zu unterschätzen. zwar sollte jeder seine waffe perfekt beherrschen, doch wir wissen alle, daß das nicht der regelfall ist. entsprechend können sicherungen u.s.w. im ernstfall den schnellen einsatz verzögern oder gar gänzlich verhindern. darum sind waffen wie die glock für mich bei sowas erste wahl, da sie keine eigentlichen altbekannten sicherungen hat. entsprechend ist das teil entweder unterladen oder durchgeladen und dazu immer teilentspannt. somit gibts im ernstfall keine wenn und aber - lediglich funktionsstörungen wären möglich, doch kommen die bei einer glock nur sehr selten vor. damit ist meine erste wahl zur selbstverteidiung immer die glock, zumal sie die einzige neben der usp in der aufstellung ist, die ein polymer-griffstück hat, und damit einfach viel komfortabler und leichter zu tragen ist. ich besitze neben meinen beiden glock 19 u 26 auch noch einen h&k p7. die p7 ist sicher einen sehr gute waffe, doch kommt sie für mich nicht an die glock in der gesamtabwägung heran.
  18. also lt. dem gesetz ist das imho nicht vorgeschrieben, aber diese regelung kennen ich auch entfernt von vereinen und ständen. entsprechend ist es imho eine vereins oder verbandsregelung für sportschützen, denn etwas im gesetz habe ich bisher dazu noch nicht gelesen. noch wahrscheinlicher ist es, daß in den meisten sportlichen disziplinen eben sowieso nur 5 schuß pro durchgang gemacht werden und damit vermieden werden soll, daß waffen nach einem geschossenen durchgang noch geladen sind.
  19. ich weiß gar nicht was ihr habt ... so einen kleine 300m tanker übersieht man auch gern mal ...
  20. das mit dem ungesicherten verwahren würde ich evlt. als nicht exakte berichtet sehen, denn solange er sich selbst im haus aufhält, darf er die dinger ja wie vorgefunden im haus rumstehen haben. wenn er entsprechend waffenschränke vorweisen kann, in denen alle platz gefunden hätten, er zudem anwesend war, dann kann ihm disbezüglich kein vorwurf gemacht werden.
  21. na dann mal viel spaß beim putzen des laufes mit dieser bürste ich hatte auch mal einen schreckschuß-trommelrevolver, doch das bürstchen habe ich nie reinbekommen. viel wichtiger ist aber die trommel - und dafür paßt die bürste. mein tip - putze die waffe möglich gleich am nächsten tag, denn sonst setzt sich der schmauch u.s.w. richtig fest und ist bis nächstes jahre total fest.
  22. na dann hast du die ja viel für silvester vorgenommen kleiner tip ... was hast du dir zum putzen der waffe gekauft?
  23. auch von mir ein willkommen ... ich will nur nicht hoffen, daß das gezeigte deine komplette ausstattung für silvester zeigt, denn zu 100 schuß knatter und pfeifpatronen sind 50 schuß platzpatronen etwas wenig
  24. ich wollte gerade meine beschreibung dazu posten, doch nachdem ich das video gesehen habe, bin ich froh, daß ich es nicht getan habe. die schreckschußausführung ist da scheinbar komplett anders als die org. p99, denn bei der wird diese taste nur heruntergedrückt und der schlitten dann ausgehängt.
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