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MSM

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Everything posted by MSM

  1. MSM

    Sylvester

    MSM = Mein Silvester Muckl , Mein Schmuser Manfred, Mein schöner Mann, Mein starker Macker, Münchner Schnacksel Maxe, "Mei sakrisch Mannsbuid" (für die Bayern) p.s. der punsch geht mit mir durch
  2. sagt mir bitte einen vernünftigen grund, warum waffen nicht mehr im internet gehandelt werden sollten? aber was genau ist denn dann der internethandel? - alles über egun? - jedes angebot über frankonia, welches ich online ordere? es bleibt dann auch die frage, was es bitte für einen unterschied macht, ob ich nun die waffe über die webseite von frankonia bestelle und dann geschickt bekomme, oder ob ich frankonia anrufe, bestelle und dann geschickt bekomme. für mich ist das alles humbug, denn letztlich kann es keinen einzigen sinnvollen grund geben, der internethandel zu verbieten, zumal für die waffenrechtliche seite die gleichstrengen vorgaben wie sonst auch gelten.
  3. MSM

    Sylvester

    mich interessiert die knallerei zu silvester nicht mehr, denn unterm jahr knalle ich genug rum entsprechend würde ich mir lächerlich vorkommen, wenn ich an silvester noch knaller schmeissen würde ... ich nutze die zeit um 0 uhr lieber um mich "durchzuschmusen", während die anderen fleissig am "feuern" sind, denn dann ist jede frau bedüftig und leichte beute
  4. wie schon gesagt ... mir ist es egal ... aber nochmals vorsicht ... combatschießen ist wiederum selbst mit waffenschein verboten, da es "angriffsschießen" wäre. erlaubt ist mit waffenschein nur verteidigungsschießen ...
  5. daß du dazu keine erlaubnis hast, ist mir klar. doch mit solchen sätzen tust du dir und dem besitzer des schießkinos keine freude ...
  6. ja ... habe ich so gelesen ... und dem besitzer des schießkinos droht der erlaubnisentzug, wenn sowas rauskommt.
  7. dann hast du heute ganz klar gegen das waffengesetz verstoßen, dann auch wenn dein kumpel einen waffenschein hat, dann ist dir das "verteidigungschießen" geseztlich untersagt. somit ist jedes schießen auf filmen mit personen u.s.w. illegal, auch wenn dein kumpel mit waffenschein dabei ist. ich persönlich habe damit kein problem, doch ich wollte es dir nur ganz klar sagen, daß du weißt, was du machst ...
  8. nur schade, daß viele "behörden" privatisiert" werden. ich habe gerade massive problem mit der deutschen post, da eine expresslieferung (langwaffe) nun schon 5 tage innerhalbs deutschlands unterwegs ist.
  9. MSM

    Sniperbekämpfung

    aber hat eine .50 bmg explosivgeschosse mit solcher sprengwirkung?
  10. MSM

    Sniperbekämpfung

    ich meinte das zweite video ... da war es ganz sicher keine fliegebombe oder rakete. im ersten video durchaus, aber davon sprach ich auch nicht bez. dem kaliber ...
  11. warum benötigst du gleich automatisch eine ausnahmegenehmigung dazu? kommt imho sehr auf das land an, in dem du kaufen willst. daher die frage, aus welchem land es denn sein soll. ich selbst war z.b. sehr überrascht, als ich mal mit einem schweizer büchsenmacher bez. einer langwaffe (flinte) gesprochen habe, denn ich hätte diese einfach so in der schweiz mit meinem jagdschein erwerben und dann mit über die grenze nehmen können.
  12. wo auch immer ... die landung ansich ist ja das "erheiternde"
  13. MSM

    Sniperbekämpfung

    aber das dann doch mit sprengladung oder? hab damit keine erfahrung ...
  14. MSM

    Sniperbekämpfung

    womit schießen die hier bitte? so wie dort die fetzen fliegen, muß das was von der art .50 bmg mit sprengladung sein ... ??? http://www.metacafe.com/watch/69866/expert_sniper/
  15. video zeigt vermutlich einen sniper im irak und wie er unschädlich gemacht wird ... http://www.metacafe.com/watch/294283/snipe_no_more/
  16. so wars auch gemeint ... hab nur das schußwaffen weggelassen, da das für mich eigentlich auch klar war, denn wenn es keine schußwaffen im sinne des gesetzes sind, brauchen sie damit ja auch nicht auf dem schießstand damit schießen, sondern können ggf. in den garten damit gehen
  17. kleiner hintergrund: ich habe genau diese fragen erst bei mir im amt erläutert, da ich kurse speziell für jugendliche geben will. entsprechend hat mir der leiter des ordnungsamtes genau diese infos gegeben und nachgelesen. aber hier nochmal zusammengefaßt: unter 12: kein schießen auf schießstätten 12 und 13: luftdruckwaffen in anwesenheit jugendleiterschein 14 und 15: scharfe waffen - entweder schriftliche erlaubnis der erziehungsberechtigten oder deren anwesenheit. dazu eine person mit jugendleiterschein 16 und darüber: keine schriftliche erlaubnis, kein erziehungsberechtigter, keine notwendigkeit eines jugendleiterscheins
  18. die für die jugendarbeit geeignete person ist lt. gesetz nur im alter von 14 und 15 erforderlich. ab 16 wird die nicht gefordert ...
  19. nein ... der braucht lt. dem gesetzestext keine schriftliche erlaubnis, da er ja nicht 14 oder 15 ist. ansonsten sehe ich es so wie du ... ab 16 ist alles offen ...
  20. 1. ab 14, wenn eine schriftliche erlaubnis der erziehungsberechtigten vorliegt oder ein erziehungsberechtigter dabei ist. gleichzeitig muß der schießleiter für die jugendarbeit geeignet/ausgebildet sein (jugendleiterschein) 2. wenn die jungendlichen 16 oder älter sind nein. 14 und 15 mit einem inhaber jungendleiterschein 3. sofern der jugendsportwart mit dem jugendleiterschein identisch ist, ab 16 http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__27.html (3) 1Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf 1.Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2), 2.Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. 2Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. 3Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 4Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. 5Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  21. du weißt scheinbar nicht mit wem du dich anlegst
  22. dito ... wenn ich mit fremden auf dem schießstand bin, dann habe ich meistens meine g26 verdeckt am körper dabei ... unabhängig weiß ich nicht, wer während des schießens noch auf den stand kommt u.s.w. entsprechend kann man sehr plötzlich fremden gegenüberstehen ...
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