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MSM

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  1. ich sehe es schon kommen ... demnächst wird es auflage, daß in solchen schießständen eine art sicherheitsschleuße eingerichtet wird, welche über einen schußsicheren bereich verwaltet wird. durch diesen kommt niemand, wenn die "gepanzerte aufsicht" nicht den weg freigibt. letztlich bliebe dann nur eine geiselnahme innerhalb des schießstandes. doch ob die jemand in einem solche isolierten bereich dann das riskio einer geiselnahme eingeht um eine waffe zu erbeuten, mit der er dann wiederum einen straftat begeht, ist mehr als fraglich?
  2. 50 schuß ist nun also eine hohe anzahl von munition ansonsten ist der ganze vorfall doch einfach nur lächerlicht. war der typ unter drogen, oder ist der vorgezeigte ausweis vielleich geklaut oder gefälscht gewesen?
  3. bezüglich "c" ein großes fragezeichen, denn warum sollten die waffen eines sammlers auf dem illegalen markt verschwinden? ein sammler hat die gesammelten waffen ebenso eintragen zu lassen, wie jeder andere wbk-inhaber auch. nur wenn der sammler diese vorher schon illegal hatte, dann ist es fast schon normal, daß die waffen anschließend entweder illegal an die erben weitergeben werden oder ....
  4. ihr seht das falsch ... die mp treibt über den rückstoß ihren rollstuhl an ... allerdings ziehts in ihrem haus mittlerweile ziemlich durch die vielen löcher in den wänden ...
  5. 100% zutreffend .... bei zwei berechtigten im selben haushalt gemischte benutzung des waffenschrankes zulässig.
  6. oki ... wenn du das sagst ... gefaked ist eben schnell mal was
  7. theoretisch alles machbar, doch imho glaube ich eher an ein fake.
  8. richtig ... im radio tun sie jetzt so, als ob er einfach "scharfe" waffen übers internet bestellen hat können. dabei waren das vorderlader wie sie jeder volljähriger identisch zum luftgewehr bekommt. lediglich der schwarzpulverbesitz seinerseits war vermutlich illegal.
  9. ist deiner wirklich unbefristet? ich kenne nur die regelung, daß er alle 3 jahre verlängert werden muß und nach 9 jahren wird das bedürfnis als solche nochmal neu geprüft.
  10. ich bin blond und kann sowieso nicht denken ansonsten halten sich meine ausgaben für waffen viel zu sehr in grenzen ... das oa-ug und oa-15 xs werden wohl noch etwas warten müssen
  11. lara dafür öfters die schläft sogar damit auf dem kopfkissen
  12. da muß er aber angst haben, wenn du dann mit deiner gas-08 einläufst
  13. lol ... auf meinem original steht nichts von muster ... und bestellen kannst du immer ... ob ich allerdings liefere?
  14. dann solltest du mal deinen farblaser neu kalibrieren, oder dir auf dem russenflohmarkt mal eine etwas bessere ausführung kaufen oben siehst du einen scan meines waffenscheins in originalfarbe ...
  15. so ist es, denn auch wenn dort das schild hängt, so hat die security anschließend kein recht einen festzuhalten, nur weil man sich bez. durchsuchung weigert. heißt im klartext, daß trotz des schildes genaugenommen hinterher zwar theoretisch ein ziviler rechtsanspruch darauf besteht, welcher aber wiederum nie und nimmer zwang bei der weigerung u.s.w. rechtfertigt. selbst wenn die security anschließend die polizei ruft, bringt ihr das nichts, da diese sich nicht um zivilrechtliche belange und vereinbarungen kümmert. hält die security einen jedoch fest und/oder durchsucht gegen den eigenen willen, dann begehen sie eine straftat
  16. darum hat "man(n)" ja auch einen jagdschein, mit welchem der munibesitz (eigentlich ohne beschränkung innerhalb der normal gängigen kaliber) auch ohne die passende waffe in der wbk erlaubt ist
  17. Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. (Legaldefinition aus dem Waffengesetz (WaffG), Anlage 1) das teil ist imho nicht dazu bestimmt angriffe oder verteidigung zu betreiben ...
  18. MSM

    Gerichsstand

    so einen fall habe ich schon durchgezogen ... sogar mit einem juristen, der über egun ein galco-holster für 25 euro verkauft hat, welche in deutschland so gut wie nie zu bekommen ist. listenpreis war 160 euro, welche er dann als schadensersatz bezahlt hat, da das holster nicht angekommen ist und er zudem die übergabe mangels einlieferungsbeleg bei der post nicht nachweisen konnte.
  19. MSM

    Gerichsstand

    gar nicht mal ... wenn du z.b. gebrauchtware ersteigert hast, die du so nicht wieder bekommst, weil z.b. der artikel rar ist u.s.w., dann kannst du vom verkäufer sogar schadensersatz in neupreishöhe verlangen. heißt, da du ein anrecht auf lieferung der ware hast, diese dann aber schuldhaft vom verkäufer nicht geliefert wird, dann muß der verkäufer die differenz bis zum neupreis ersetzen, so daß du dir die ware anderweitig zeitnah besorgen kannst. ggf muß er sogar noch die zusätzlichen aufwändungen erstatten, da du ja doppelte mühen hast u.s.w.
  20. MSM

    Gerichsstand

    nicht ganz: http://www.juraforum.de/forum/archive/t-21318/gerichtsstand-zivilverfahren. LG Kleve 2002-11-22 5 S 90/02 Rechtsbereich/Normen: § 1 Abs. 3; § 3 Abs.1 FernAbsG Einstellung in die Datenbank: 2003-07-15 Bearbeitet von: Adriane Bednarek Gerichtsstand bei Kauf im Internet Bei einem Kauf im Internet ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Wandlung und Rücktritt der Wohnsitz des Käufers, und nicht der Sitz des Verkäufers. Der Käufer muß somit keine Angst haben, bei Problemen oder bei der Rückabwicklung des Kaufs, an dem womöglich weit entfernten Sitz des Verkäufers klagen zu müssen.
  21. MSM

    Gerichsstand

    bei mir war der hintergrund, daß ich eigentlich gar keinen onlineshop oder so betreibe, aber dennoch das fernabgabegesetz galt, was totaler humbug ist. das hat mir auch die ihk bestätigt. der käufer wollte die ware dann einfach zurückschicken, obwohl er sie nicht übers web, sondern telefonisch bei mir gekauft hat. da vorab keine wirksame gerichtstandvereinbarung getroffen wurde, ist der erfüllungsort der ort, an dem die ware dem käufer übergeben wird. so argumentierte meine kammer. in deinem fall ist die ware aber noch nicht übergeben, womit man nicht von erfüllungsort bei dir sprechen kann. entsprechend könnte es da anders sein ...
  22. MSM

    Gerichsstand

    also ich hatte erst den fall, daß es genau um diesen punkt ging. ich dachte auch erst, daß bei internetgeschäften der gerichtsstand beim verkäufer wäre, doch im zeitalter des www ist das so nicht mehr gültig. man spricht von einem wandernden gerichtsstand, der in diesem fall immer am ort des käufers ist. deshalb mußte ich für einen zivilprozess anfang des jahres durch ganz deutschland nach emmerich am rhein, was von mir auch rund 750km sind, da ich dort verklagt wurde. diese aussage kam vom dortigen amtsgericht, bei welchem ich genau diesen punkt moniert hatte. dieses teile mir dann aber mit, daß definitiv der ort des käufers dafür maßgeblich wäre.
  23. doch ... bei tatverdacht darf er den täter festhalten. hierbei muß nur unterschieden werden, ob es sich um einen bekannten oder unbekannten täter handelt. sofern der täter bekannt ist, darf er wiederum nicht festgehalten werden. nur wenn der täter unbekannt ist, darf er festgehalten werden. näheres regelt §229 bgb selbsthilfe. er ist das gegenstück zur vorläufigen festnahme nach §127(1) stpo. darin steht, daß ein der flucht verdächtiger verdächtiger festgenommen werden darf, wenn obirkeitliche hilfe nicht reichtzeitig erreichbar ist und ohne sofortiges eingreifen die gefahr besteht, daß die verwirklichung des anspruchs vereitelt werden kann. beim §127 stpo ist hingegen enthalten, daß jedermann berechtigt ist, einen auf frischer tat betroffenen oder verfolgten täter vorläufig festzunehmen, wenn die identität nicht sofort feststellbar ist oder er der flucht verdächtig ist. dabei muß es sich um eine straftat handeln - im gegensatz zur §229bgb
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