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omegahunter

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  1. also mich kannst du damit nicht meinen. ich bin mitglied im FWR und habe ÖRAG rechtschutz. im einzelfall soll sowas ja schon geholfen haben. einem bekannten sammler wollten sie die sammelgebiete beschneiden und da hat J.Streitberger höchselbst einen riegel vorgeschoben. der hat sogar noch eine umkehr bewirkt und mein kumpel darf jetzt noch mehr sammeln als zuvor! ich meinte das ganze auch eher global und in auswirkung auf das gesamte waffg. und da hilft uns der rechtschutz wenig. ein bisserl bin ich ein schwarzseher, aber uns weht weltweit dermassen der pesthauch ins gesicht daß einem echt übel wird. meiner meinung nach (und hiermit stehe ich nicht alleine da) ist die verschärfung der europaweiten waffengesetze von langer hand geplant und überhaupt nicht mehr zu verhindern. schweiz hin, belgien her schengen ist in vollem gange und es ist (nahezu offen erklärtes) ziel jedwegen privaten waffenbesitz zu vebieten.
  2. heute morgen war ich flintenschießen.- übrigens mehrfach 10/10 traptauben. selber schulter klopf! da war ein vereinskumpel (diesmal aus einem nachbarkreis) welcher mir seine "gelbe" zeigte. hinten drauf stand: langwaffen mit gezogenen läufen, einzellader-kurzwaffen, mehrschüssige perkusionswaffen.....bla bla bla- also alles was der §14 auch für die gelbe vorsieht. ich sagte ihm:"geht doch" und wollte ihn schon beglückwünschen da zeigte er mir: DAS BEGLEITSCHREIBEN da stand dann das er nur einzellader flinten nach bedürfnisnachweis vom soundsovielten kaufen darf. ich sagte ihm das begleitschreiben habe so keine gültigkeit. nun, wußte er auch. allerdings hat die sachbearbeiterin auf der behörde ihm ganz klar gesagt: "wenn sie andere waffen kaufen wollen, als in dem begleitschreiben angeführt, will ich einen weiteren bedürfnisnachweis sehen, sonst trage ich die waffe ihnen nicht ein. PUNKT" als ich ihn fragte ob er eine rechtschutzversicherung habe sagte er: nein TJA PECH GEHABT! - wohnt halt in NRW SCHADE!!! :?
  3. kann mir jemand sagen in wie weit die beiden organisationen in letzter zeit erfolge vorzuweisen haben? okay bei einführung des neuen waffg hat sich ja vor allem das FWR hervorgetan. arbeitskreise und besprechungen mit den behörden haben uns ja (m.w.) z.b. die "neue gelbe" beschert! auch ist die neue gelbe und der wegfall des anscheinswaffenparagraphen die einzige mir bekannte "erleichterung". ach nee, verleihen dürfen wir die waffen ja jetzt auch. ansonsten nur verschärfungen! daß sie, zumindest in NRW, die tinte nicht wert ist wissen wir ja mitlerweile. es gibt auch,soweit ich weiß, immer noch keine verordnung. also irgendwo nich so dolle alles,oder!?
  4. ich eigendlich auch nicht, aber die heulerei hab ich mir abgewöhnt! sollen `se uns doch die waffen wegnehmen! wir machen da gar nix gegen!
  5. immer schön lesen solche artikel! dann wißt ihr immer was UNS auch noch blüht! looolooolooo
  6. die dwj ist der letzte urt! alleine die aufmachung der zeitung im gepflegten 70er stil! kotz! ständig irgenwelche sammlerwaffen aus opa`s unterhose usw.usw. nee nee da ist mir die visier lieber! frag mich sowieso was der bürzelfetter immer gegen die "birne des monats" hat. ist doch gut wenn die waffenrechtsextremisten und hoplophobiker an den pranger gestellt werden. schließlich ist es denen möglich uns ständig ihre gehirnfürze ins gesicht zu pusten. brennecke, beckstein und wie sie alle heißen sind in meinen augen gemeingefährliche soziopathen. die sollte mann ruhig auch beim namen nennen! und doc schiller mag ich auch. allerdings sind mir die berichte in letzter zeit auch etwas zu oberflächlich geworden. und die rubrik "ihr gutes recht" ist auch nicht mehr da. tja, warum wohl nicht? der streiti und seine kumpane wissen doch im moment selber nicht mehr weiter. die behörden machen was sie wollen, ohne nennenswerten widerstand. würde mich mal interssieren wie streitberger und co. NRW davon überzeugen wollen die gelben wbk`s nicht mehr zu verstümmeln. das innenministerium gibt einen dreck auf derartige bemühungen.
  7. bin schon lange dafür den polizisten ihre dienstwaffen wegzunehmen!
  8. habe nun heute abend mit dem zuständigen mann vom BDS gesprochen. tja, an der sog."eingangswaffe" wird festgehalten. er meinte aber noch das es im moment sowieso nahezu egal sei da das land NRW den "neuen gelben" wbk`s den krieg erklärt habe. in allen möglichen kreisen würden im moment allerlei eigenartige beschränkungen und begleitschreiben zu gelben wbk`s erstellt ohne irgendeinen nutzen oder sinn erkennen zu lassen. es scheint als lege es NRW drauf an "höchstrichterliche" rechtssicherheit zu bekommen.
  9. ja da hast du recht! leider verlangt der BDS aber von uns daß wir allesausfüllen. wenn wir es nicht tun ist der antrag abgelehnt und die 10€ bearbeitungsgebühr sind auch noch weg!
  10. tja da habt ihr recht! rechtswidrig ist es schon! deswegen reg ich mich ja so auf, weil die machen was sie wollen. sobald ich die karte beantrage sehen wir mehr. denn ich werde es nicht hinnehmen! wozu hab ich den rechtschutz der örag? mann mag gar nicht glauben wie wenige diesen rechtschutz haben! na ja, ich hab schon gepredigt bis der arzt kam,- jetzt laß ich sie weiterschlafen!
  11. nee, hast du nicht falsch verstanden. nochmals: die behörde trägt halt nur das ein was in der bescheinigung vom verband steht. da stand in diesem falle als eingangswaffe rep.büchse 8x57IS jetzt geht unsere behörde davon aus das der gute mann auch nur und ausschließlich diese art von büchsen erwerben darf. ergo: die bedürfnisbescheinigung muß umformuliert werden und zwar, wenn möglich, ganz ohne eingangswaffe. wenn das aber nicht gehen sollte muß mit auf der verbandsbescheinigung stehen: bedürfnis auch für weitere repetier-langwaffen, mit gezogenen läufen nach sporthandbuch BDS. jetzt kapiert??
  12. was du nicht sagst! es geht nicht darum das auf die karte vorher was eingetragen wird sondern darum das in der bescheinigung des BDS eine sog. eingangswaffe eingetragen ist.- aber auch das ist m.e.bei einer gelben absurd.
  13. ich werde morgen mal den menschen vom BDS anrufen, ob da nicht wenigstens ein zusatz wie "und weitere repetier-langwaffen nach sporthandbuch BDS" reingeschrieben werden kann. dann haben sie ihre "heißgeliebte" eingangswaffe und haben gleichzeitig bescheinigt das der schütze weitere langwaffen benötigt. unsere behörde zieht sich nämlich genau daran hoch und bewilligt eben nur die vom BDS in der bescheinigung ausdrücklich erwähnten repetier-langwaffen des kalibers xy, in diesem falle wars ja 8x57 is.
  14. [quote name='"de50ae Das verlangt niemand beim BDS. Man soll die vom BDS genehmigten Waffen bei den Meisterschaften innerhalb der letzen 2 Jahre eingesetzt haben. Mehr nicht.[/quote'] also müßte es doch gehen, wenn ich mit beiden waffen in jeweil 2 disziplinen antrete,oder?
  15. da steht nirgendwo. ich fürchte du hast recht!
  16. @hemo häääh....also das ist jetzt unlogisch! klar hab ich für die disziplin waffen. aber wofür beantrage ich sie denn? um diziplinen dabei zu bekommen und/oder zur leistunssteigerung! steht auch so nicht in den bestimmungen. auszug verbandsbefürwortung: für mehrschüssige Kurzwaffen und für eine Disziplin lt. gültiger Sportordnung des BDS benötigt halbautomatische Langwaffen für Patronenmunition gem. § 14 Abs. 2 WaffG für mehrschüssige Kurzwaffen und zur Ausübung einer weiteren Disziplin oder halbautomatische Langwaffen für Patronenmunition gem. § 14 Abs. 2 und 3 WaffG zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist auszug aus den richtlinien für die verbandsbescheinigung: Kurzwaffen Für den Erwerb weiterer Kurzwaffen wird die Teilnahme mit allen bereits vorhandenen KW gefordert. 3. KW mindestens Teilnahme an 2 anerkannten Pokalschießen
  17. bevor wir uns falsch verstehen: nicht die behörde bei uns verlangt eine eingangswaffe, sondern der BDS. unser vorsitzender hat schon mal beim BDS angerufen und denen gesagt das sie sich darüber gedanken machen sollten die bescheinigung umzuformulieren, weil unsere beörde sie sonst in abfall verwandelt. ohne erfolgt. das scheint die dort nicht zu stören.
  18. ich habe gesehen das im februar eine bezirksmeisterschaft in mönchengladbach stattfindet. um die 3.kurzwaffe zu beantragen muß ich mit meinen beiden waffen jeweils an zwei meisterschaften teilnehmen. jetzt habe ich gesehen das ich mit beiden meiner waffen in jeweils zwei disziplinen auf dieser meisterschaft antreten kann. das hieße ich hätte mit jeder waffe dann zweimal an meisterschaften teilgenommen. frage: reicht dies als nachweis aus,oder nicht? ich werde zwar auch den BDS nochmals direkt fragen, aber vieleicht weiß ja hier schon einer mehr darüber. geschossen wird dort 25m, mehrdistanz und speed und bei 25m und mehrdistanz kann ich mit beiden meiner waffen antreten
  19. was der BDS damit zu tun hat? ganz einfach: der BDS beharrt darauf das art un kaliber der sog. erstwaffe eingetragen wird. das bringt unsere behörde doch erst auf die möglichkeit. auch in der verbandsbescheinigung steht diese angabe drin.
  20. tja,schön für euch! ich werde es bestimmt auch hinkriegen! wird aber wohl noch viel wasser den rhein runter gehen bis dahin!
  21. wie ihr sicherlich wisst war es den ländern, allen voran NRW, sowieso ein dorn im auge daß mit der "neuen gelben" eine eindeutige erleichterung für sportschützen geschaffen wurde an die bösen mehrlade langwaffen zu kommen. wo das genau so raus war, war aus den innenministerien ein sturm der entrüstung zu vernehmen. was liegt da näher als dieses so "lasche" gesetz mit allen mitteln zu untergraben und zu torpedieren. das allerdings derart "gravierende" verstöße begangen werden, war auch mir neu. mein blödes gesicht könnt ihr euch vorstellen als mir eine solche wbk von meinem bekannten vorgelegt wurde. bei meinem antrag werde ich wohl jetzt umformulieren: art der waffe und kaliber: büchse xy, kaliber xy dann darunter: weitere repetier langwaffen nach BDS sporthandbuch und §14 des waffg. an dieser formulierung gibts eigendlich nichts mehr zu deuteln. so wies aussieht komm ich ja an der angabe für die "erstwaffe" nicht drumhin..da keult sich ja der BDS so einen drauf. :!: hoffendlich kipp ich nicht noch um, denn ich bin sooo stinkwütent daß ich schon fast wieder keine lust mehr habe. :x
  22. nein.hat er wie oben bereits erwähnt nicht! aber mein antrag wird nächste woche ausgefüllt. vorher wird noch rechtsberatung eingeholt und sollte meine wbk auch so einen eintrag bekommen, werde ich sofort widerspruch und ggf.klage einreichen.
  23. ein bakannter von mir hat jetzt seine "gelbe" bekommen! heureka! jetzt kommt der kracher: die behörde hat ihm auf der letzten seite eingetragen daß er "nur" langwaffen mit gezogenen läufen im kaliber 8x57 IS erwerben darf. jetzt ist es ja so: wenn wir vom LV4 des BDS eine gelbe beantragen muß immer die sog.erstwaffe im antrag erwähnt werden. da hat er dann reingeschrieben das er eben die vorgangs erwähnte waffe kaufen will. dieses formblatt muß für den BDS immer ausgefüllt werden: auszug: Name des Vereins      _______________________________ ______________________ Name des Vereins, Vereinsnummer Ort und Datum Antrag auf Ausstellung einer Verbandsbescheinigung durch den BDS als Nachweis eines Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 2 WaffG als Nachweis eines Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 2 und 3 WaffG als Nachweis eines Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 2 und 4 WaffG I. Herrn / Frau Name, Vorname Geburtdatum Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort Geburtsort wird hiermit bescheinigt, dass er / sie a) seit Mitglied des ist und Waffenart und Kaliber       Disziplin nach BDS Sporthandbuch       Kennziffer       die beantragte Waffe für Waffen gem. § 14 Abs. 4 WaffG für Disziplinen lt. gültiger Sportordnung des BDS benötigt ( neue Sportschützen WBK ) laut auskunft des BDS beauftragten ist auch für die gelbe immer waffenart und kaliber anzugeben. dieses geht natürlich an unsere behörde und die legt es so aus das der antragsteller ja nur die waffenart genehmigt bekommt die auch in der BDS bescheinigung steht. vom BDS kommt hier nur achselzucken. diese gelbe ist ein klarer verstoß gegen die gesetze. der gesetzgeber hat ausdrücklich gewollt das sportschützen einen "erleichterten zugang" zu den nachfolgend genannte waffen zu schaffen. auszu § 14 (4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen. meiner meinung nach steht es doch nich unbedingt fest welche waffe gekauft wird, bei ausstellung der WBK.warum soll mann es also eintragen und einer behörde futter geben. wenn die verbandsbescheinigung so zu den behörden zurückgeschickt wird, wundert mich gar nichts mehr. da sollte nur drinstehen "gelbe wbk" für disziplinen nach BDS sporthandbuch und sonst nix. diese gelbe die mein bekannter da hat ist die tinte nicht wert mit der sie bedruckt wurde. wenn ich sie so bekommen hätte, würde ich sofort klagen. aber ich habe auch rechtschutz,er nicht. aber wie gesagt der BDS hat hier eine große mitschuld zu tragen. eine solche "aushöhlung" des waffg ist schon echt starker tobak und grenzt an rechtsbeugung! PFUI :x
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