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Kampfhamster

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  1. Heute Abend wurden die Departementsvorsteher festgelegt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement fällt an Herrrn Bundesrat Blocher. Besser hätte es nicht mehr kommen können.
  2. Beim Besuch auf einer altbekannten Homepage bin ich auf folgenden Text gestossen: Und gefunden habe ich diesen Text hier: http://www.friedensrat.ch/kleinwaffen.hauptseite.html Die haben anscheinend einen Maulwurf in der Organisation
  3. Wir möchten hier in der Schweiz demnächst ein kleines Schiessen veranstalten. Ein Bekannter von mir (aus Deutschland), möchte da sein eigenes Gewehr (Selbstlader) mitbringen. Nach meinem letzten Wissensstand ist nur eine Einladung zu einem Schiesswettkampf und ein Vorweisen selbiger (inklusive WBK) am Zoll notwendig, ist das noch aktuell?
  4. Sehr richtig. Ganz zu schweigen von den Waffengesetzen, die uns dann von Brüssel aufgebrummt würden. Wäre zu schön, wenn sich da die EU Ausnahmsweise nach uns richten würden. :mrgreen:
  5. An der Aussage selber stört mich eigentlich nichts. Vielmehr stört mich die Tatsache, dass Herr Killias, der Ober-Antiwaffen-Guru höchstpersönlich, diese Aussage gemacht hat.
  6. Was, der Killias war (ist?) Hauptmann? Wär zu schön, wenn der mein Kadi wär, ich würd zu gerne mal Befehlsverweigerung begehen.
  7. nicht direkt. Auf jedenfall ist sie diejenige, die wohl die Legalisierung der Tauchermesser in die Wege geleitet hat.
  8. Den Herrn sollte man zusätzlich noch wegen übermässiger Dämlichkeit verklagen.
  9. Da bin ich mal gespannt darauf wie lange es dauert, bis die ersten Reklamationen über mangelnde Qualität auftauchen.
  10. Jeder Soldat und jeder Polizist hatte mal Waffenausbildung. Und wenn sich einer von denen eine Waffe privat kauft, dann denke ich mal, dass das geschieht, weil dieser persönliches Interesse daran hat. Nur schon deshalb denke ich persönlich wird er seine Kenntnisse wieder auffrischen.
  11. Das Problem mit der Sachkunde könnte so gelöst werden, dass vor erteilen eines Waffenerwerbsscheines ein praktischer Kurs besucht werden muss, bei dem die Handhabung verschiedener Waffen erklärt und gezeigt wird. Soldaten und Polizisten sind davon ausgenommen. Wie sieht es denn mit den Vorschriften für die Aufbewahrung aus? Meiner Meinung nach würde folgender Satz genügen: "Der Besitzer dafür zu sorgen, dass seine Waffen vor dem Zugriff Unbefugter ausreichend geschützt sind" Z.B. in meinem Fall wäre ein Panzerschrank übertrieben, da es in meinem Haushalt keine Kinder gibt.
  12. Nachdem nun das neue Waffengesetz eingeführt wurde und dieses doch nicht wirklich den Wünschen der Betroffenen entsprichen werfe ich mal die Frage in den Raum: Wie sollte das Deutsche Waffengesetz konkret sein?
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