Das Problem mit der Sachkunde könnte so gelöst werden, dass vor erteilen eines Waffenerwerbsscheines ein praktischer Kurs besucht werden muss, bei dem die Handhabung verschiedener Waffen erklärt und gezeigt wird.
Soldaten und Polizisten sind davon ausgenommen.
Wie sieht es denn mit den Vorschriften für die Aufbewahrung aus?
Meiner Meinung nach würde folgender Satz genügen:
"Der Besitzer dafür zu sorgen, dass seine Waffen vor dem Zugriff Unbefugter ausreichend geschützt sind"
Z.B. in meinem Fall wäre ein Panzerschrank übertrieben, da es in meinem Haushalt keine Kinder gibt.