Sollten die 30 beschlossenen Änderungsanträge in den Waffenrechtsentwurf einfließen, würde das neue Waffengesetz noch "schlimmer", als es bei Realisierung des Kabinettsentwurfes schon wäre. Das ist die Einschätzung, die nach der Hauruck-Sitzung vom 11. Dezember zu treffen ist.
Insgesamt würden diese Änderungen das Gesetzeswerk noch bürokratischer machen, als es schon ist. Widersinnig wäre insbesondere eine besondere Kennzeichnungspflicht für Sammlerwaffen, die nach 1871 entwickelt wurden. Wie passt das zum Begriff "historisch bedeutsame Waffensammlung"?
Kurz zusammengefasst ist zu sagen, dass das geänderte Gesetz für Sportschützen, Waffensammler und Jäger ebenso wie für deutsche Hersteller in keiner Weise nachvollziehbare Verschärfungen und Erschwernisse mit sich bringt. Und das, obwohl diese auf der anderen Seite nicht im geringsten zu einem Zugewinn an Sicherheit führen.
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