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357.mag

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Everything posted by 357.mag

  1. Stimmt sollten eigentlich schon groß genug sein um was zu erkennen.
  2. Na dann Glückwunsch das es bei dir so schnell gegangen ist
  3. Muss ich mir jetzt Sorgen machen und langsam anfangen meinen eigenen Bunker zu bauen ??
  4. So wie es ausschaut wird die FDP auch Partner der Schwarzen.
  5. Ich denke du hast CityCobra falsch verstanden, er ist gegen die CSU.
  6. Wenn dann must du aber richtig lesen bzw. Nachrichten hören. Er hatte schon vor 6 Jahren das Attentat geplant, und da war er 16 Jahre alt !!!! und hatte bereits schon eine Waffe.
  7. Ne noch nicht, aber machs wie ich und schiebs auf die Tastatur
  8. Und wie alle feigen Amokläufer hat er sich erschossen, typisch
  9. Also bei uns waren alle beim Bund, und die sehen es auch nicht gerne wenn du nicht dabei warst.
  10. Manche Reservistenkaders nehmen aber leider keine Leute auf die nicht beim Bund waren. Einfach mal bei denen anfragen und dich dann bei dem Kreisverband erkundigen der für dich zuständig ist. http://www.reservistenverband.de/
  11. Der Dachverband macht es möglich, klar kannst du zuerst eine gelbe beantragen.
  12. [hr:65510c9409] Stichtag 1. Oktober 2008: Verbot der ?kurzen Vorderschaftrepetierflinten? [hr:65510c9409] In zwei Wochen tritt es in Kraft, das Verbot des Umgangs mit ?Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt?, so die Norm im Waffenrechtsänderungsgesetz vom 01. April 2008, Anlage 2 Ziff. 1.2.1.2. Joachim Streitberger, der Sprecher des FWR, führt dazu aus: "Jeder, der zu diesem Zeitpunkt noch eine derartige Waffe in Besitz hat, begeht ein Verbrechen nach § 51 Waffengesetz, Mindeststrafe 1 Jahr, und muss damit rechnen, dass er für 10 Jahre nach § 5 Abs. 1 Waffengesetz als unzuverlässig angesehen wird. Häufige Nachfragen in der Geschäftsstelle des Forum Waffenrecht zeigen, dass diese Verbotsnorm noch nicht allgemein bekannt ist." [hr:65510c9409] Bitte die angehängte FWR - Info PDF Datei auch an andere betroffene Waffenbesitzer weiterreichen
  13. Erst mal Glückwunsch zur bestanden Prüfung. Hast du dir diesen Link schon mal angeschaut, dort ist eigentlich alles beschrieben. http://www.waffenboard.de/viewtopic.php?t=839 Zum Munitionserwerb kann ich dir nur bei der Grünen sagen das man auch den Munitionserwerb sofort mit eintragen lassen kann, habe ich auch so gemacht.
  14. Naja da zweigen sich die Kosten auch wieder, ein Dachverband z.b. der BDMP kostet 80 ? im Jahr, bist du bei den Reservistenverband dabei kostet der Jahresbeitrag 12 ?. Waffenkoffer sind nicht so teuer wenn man nicht den Mercedes unter den Koffern kauft, ich habe mir einen Werkzeugkoffer im Baumarkt für 15 ? gekauft, ist sogar zum Absperren wie es das neu Waffengesetz verlangt. Führungszeugniss kostet im Landkreis Fürstenfeldbruck 20 Euro. Die Auskunft bei der örtlichen Polizei bezieht die Behörde selber, da musst du gar nix machen, das ist auch im Preis für die Ausstellung der WBK dabei. Ok, die Trainingseinheiten, da kennst ja die Preise in Hattenhofen, und wenn man gezielt Trainiert reicht eine Packung Munition pro Einheit allemal. MfG 357.mag
  15. Verschärfung des Waffenrechts greift ab Oktober auch bei umgebauten Waffen Waffenbesitzer, die legal erlaubnispflichtige Schusswaffen in erlaubnisfreie haben umbauen lassen, bedürfen ab dem 01.10.2008 für diese Waffen einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Im Rahmen der Erlaubniserteilung wird ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für den Waffenbesitz geprüft. Wird die Erlaubnis nicht beantragt, machen sich die Besitzer dieser Waffen ab dem 01.10.2008 wegen unerlaubten Waffenbesitzes strafbar. Betroffen sind insbesondere Besitzer so genannter LEP-Waffen. Die Bezeichnung LEP steht für Luftenergiepatrone. LEP-Waffen sind auf Luftdruck umgebaute Originalwaffen (Druckluftgewehre und Druckluftpistolen mit einem "F im Fünfeck" als Zulassungszeichen). Aufgrund der Tatsache, dass diese Waffen relativ leicht wieder in "scharfe" Waffen zurückgebaut werden können, hat der Bundesgesetzgeber sie im Rahmen der Waffenrechtsnovelle einer Erlaubnispflicht unterworfen. Besitzer derartiger Waffen müssen bis zum 01.10.2008 bei der für ihren Wohnort zuständigen Waffenbehörde (Polizeipräsidium oder Landrätin / Landrat) einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte stellen. Für weitere Fragen zu diesem Thema steht die Fachdienststelle des Polizeipräsidiums Hagen unter der Rufnummer 02331/986-1125 zur Verfügung. Die Informationen sind zudem auf der Internetseite des Polizeipräsidiums Hagen: www.polizei.nrw.de/hagen. nachzulesen. Dort finden Sie auch das Antragsformular "Antrag auf Erlaubnis nach dem Waffengesetz"
  16. Naja kommt drauf an wie du zu deiner Sachkundeprüfung kommen möchtest. Machst du einen Lehrgang bei einem Kommerziellen Anbieter wie - http://www.waffensachkundepruefung.de - oder bei einem Verein der diesen Lehrgang anbietet kostet dich das ungefähr 120 - 250 ?, da sind die Prüfungsgebühren dabei. Anbieter finden sich in diesem Thread http://www.waffenboard.de/viewforum.php?f=196 Eventuell kommen dann eben noch die Fahr und Übernachtungskosten dazu. [hr:b86aa6e28b] Nächste Möglichkeit. Du bestellst dir das Material für die Theoretische Prüfung selber ( Bücher, Lernsoftware ) und das Praktische erlernst du in einem Verein, somit senken sich die Kosten doch erheblich. Die Software ( http://www.lern-o-mat.de/Waffensachkunde ) kostet dich 29 Euro, denke für die Praktische Übungen musst du so an 50 ? Munition dazurechen. Beim Landratsamt kostet dich die Prüfung so ca. 75 ?, bei einem Büchsenmacher der die Erlaubnis hat diese Prüfung abzunehmen varieren die Preise von 50 - 150 ?. Für den Bedarf den dir der Dachverband austellen muss belaufen sich die kosten auch bei ca 15 - 25 ?, je nach Dachverband. Dann kommen noch die Kosten für die WBK, die belaufen sich von 75 - 90 ?, je nach Kommune. Greetz 357.mag
  17. Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 ? WaffG)
  18. So einfach gehts im Nachbarland, hier mal ein Beispiel eines Prüfungsanbieter.
  19. Ich weiß gar nicht warum man sich darüber so aufregt, bekommen die keine Waffen von H & K dann eben von einem anderen Hersteller. Warum also soll kein Deutscher Hersteller seine Waffen an Krisengebiete verkaufen dürfen, wenn H & K nichts mehr verkauft sind wieder 1000sente Arbeitsplätze weg. Aber das ist ja unsere Gutmenschregierung egal.
  20. Hallo Leute, welcher Visier Leser oder Abonnent könnte mir von der aktuellen Ausgabe den Artikel über die Sicherheitsdienste über PDF* oder anderen lesbaren Format zukommen lassen. Greetz 357.mag
  21. Am 1. Oktober tritt eine Verschärfung des Waffenrechts in Kraft. Dann sind Schusswaffen, die zu Druckluftgewehren oder Druckluftpistolen umgebaut und damit waffenscheinfrei sind, an den Erwerb einer Waffenbesitzkarte gebunden. Rhein-Sieg - Die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis weist auf eine Verschärfung des Waffenrechts hin, die am 1. Oktober in Kraft tritt: So sind Schusswaffen, die zu Druckluftgewehren oder Druckluftpistolen umgebaut und damit waffenscheinfrei sind, an den Erwerb einer Waffenbesitzkarte gebunden. Diese tragen als Zulassungszeichen ein ?F? in einem Fünfeck. Diese stellt die Siegburger Kreispolizeibehörde aus. Für Waffenhalter in Königswinter und Bad Honnef ist dagegen das Polizeipräsidium in Bonn-Ramersdorf zuständig. (höh) http://www.ksta.de
  22. Hallo @Jeany Wäre eigentlich schon im Polizeiforum erklärt Siehe hier, dann die 3 oder 4 Antwort von Kesselring http://www.waffenboard.de/viewtopic.php?t=1639
  23. Was ich so weiß müssen auch Polizisten die privat eine Waffe haben wollen eine Waffensachkundeprüfung ablegen. Es gibt hier auch einen Thread wo geschrieben wird das es in manchen Bundesländern auch reicht wenn man von der Dienstelle eine Bescheinigung vorlegen kann, Bayern gehört dazu was ich weiß. Aber ich denke unsere Polizisten die sich hier so rumtreiben werden dir sicherlich eine Informativere Antwort geben können.
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