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carlos

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  1. Worauf basiert diese Einschätzung? Hört man öfter, genauso aber die Version mit der Nicht-Notwendigkeit. Der oben zitierte Passus aus dem WaffG gibt zumindest eine Pflicht zur Eintragung nicht her. Daher ist ja auch im Neuentwurf eine entsprechende Änderung vorgesehen.
  2. Manche Händler verkaufen .38 SPL an Leute mit .357-MEBs, andere nicht. Das Gesetz lässt sich darüber nicht genau aus, Verwaltungsvorschriften gibt's bisher nicht, daher legt das auch jeder SB aus, wie er (oder seine Vorgesetzten) meint, dass es richtig ist. Sicherer ist, wenn Du zusammen mit der Waffe die MEB für beide Kaliber beantragst. Da das nur ein Stempel ist, sollte das auch nur einmal kosten. Grundsätzlich ist der Besitz von Munition (ausserhalb des vorübergehenden Besitzes im Rahmen des §12) eher ungünstig, wie gesagt, sicher ist sicher - beantrage gleich beides.
  3. Was auch nicht so richtig stimmt. Und dass sich das Verbieten des Tragens von Faustfeuerwaffen leicht mit dem kleinen Waffenschein beisst, das wird den "Fachleuten" vielleicht auch erst später auffallen...
  4. Wie Du schon hier im Thread gesehen hast, reicht es zumindest für die IWA, wenn man ein paar Kontakte hat - und hat die nicht irgendwie jeder Sportschütze? Wenn ich mir anschaue, was da alles rumläuft, kann ich kaum glauben, dass es anders ist.
  5. Warst Du schonmal auf der IWA? Die beiden sind echt kein Vergleich. Und in Koblenz ist wohl die JSW gemeint, die von der Visier veranstaltet wird und IIRC das letzte Mal wegen Ausstellermangel und dumm gewähltem Termin ausgefallen ist. Ansonsten wäre das wohl noch die beste Option, fernab von Militariaschrott anderer Messen.
  6. Einen soooo grossen Unterschied z.B. zwischen Shot Show und IWA gibt es auch nicht mehr. Klar, im Bereich Vollautomaten schon noch, aber wer in's Behördeneck darf, der vermisst selbst da nicht mehr so viel. Der Unterschied vor '03 war bedeutend grösser. Im Übrigen sind in und um Halle 5 ein guter Teil der Ausssteller, die auch auf grösseren US- und internationalen Messen zu finden sind. Und für den Rest gibt's GPEC, Eurosatory und Milipol.
  7. Danke für das Angebot, aber das ist a) ein bissel weit weg für mich und habe ich auf ein viertes Mal zumindest in den nächsten 1-2 Jahren keine Lust. Danach vielleicht mal wieder zum auffrischen. Ich hab' jetzt erstmal ein paar andere Sachen auf der Liste, die ich mir antun soll/muss/will.
  8. Das sollte - IMHO sowieso bei jedem Sportschützen - eigentlich durchaus im Rahmen des Eigenstudiums drin sein. Alleine schon, um sich von irgendwelchen Besserwissern nichts erzählen lassen zu müssen. Bei den 3 Schiessleiterkursen, die ich bisher in verschiedenen Verbänden absolviert habe, ist mir die zumindest phasenweise Sachunkenntnis der Ausbilder leider unangenehm aufgestossen. Selbststudium halte ich daher zusätzlich zwingend für notwendig. So oder so.
  9. Die Inhalte sind zu 95% identisch. Das sollte kein Problem darstellen. Ausser natürlich, dass gewisse Landesfürsten ihre eigenen Pfründe abstecken wollen, und sowas nicht anerkennen. Eine Grundlage gibt's dafür aber letztendlich nicht. /edit: RS
  10. Die Kontrolle des Fortbestehen des Bedürfnisses ist vom Gesetz 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis vorgesehen (§4 Nr. 4 WaffG i.V.m. $14 Nr. 2). Die Verbände bzw. der Gesetzgeber haben das Fortbestehen Regelmässigkeit definiert als 18 Trainings im Jahr. Damit ist nicht gemeint, dass mit jeder Waffe 18 mal im Jahr geschossen werden muss, wer hat Dir denn den Unsinn erzählt? Das wird im Neuentwurf für das WaffG auch nochmal explizit klargestellt und etwas deutlicher formuliert. Siehe auch entsprechender Thread hierzu. Was die einzelnen Verbände - und damit auch der DSB - aber machen können, ist bei der weiteren Genehmigung von Schusswaffen sehr sparsam zu sein, wenn man mit den bereits Vorhandenen nicht sportliche Betätigung nachweisen kann. Zumindest nach dem Grundbedürfnis wird's dann evtl. eng - Waffen auf der gelben WBK natürlich ausgenommen. Als Anmerkung hier ebenfalls wieder ein Verweis auf den Neuentwurf, der stellt klar, dass man auf die Gelbe auch Waffen wird kaufen dürfen, die nicht zwangsläufig in der Sportordnung des eigenen Verbandes auftauchen müssen. In irgendeiner Sportordnung müssen sie jedoch schon auftauchen. Früher hat man sowas in der Schule gelernt.
  11. Wie kommst Du darauf? Mal das Dokument gelesen? § 14 Absatz 2 wird nicht geändert. Im Gegenteil wird in Absatz 3 nocheinmal explizit auf Absatz 2 verwiesen. Und auch in Absatz 4 wird deutlich auf die Beachtung von Absatz 2 Satz 3 verwiesen - damit ist die Interpretierbarkeit der 2&6-er-Regel Geschichte, sie gilt für Grün und Gelb. Siehe hierzu auch die Erläuterungen auf Seite 46 des Dokuments (3. Absatz zu Buchstabe . Interessant hierbei ist aber, dass man künftig auch Waffen beantragen kann, die in anderen Sportordnungen als der Verbände, denen man angehört, erfasst sind. Das ist neu.
  12. Das is in AT wert, in die Nachrichten zu kommen? Ist schon Sommerloch? Meiner persönlichen, inoffiziellen Statistik nach befinden sich in ca. 25% aller deutschen Verkehrsschilder ausserhalb geschlossener Ortschaften und Städte Einschusslöcher, zumindest zahlenmässig - in denen, in denen ein Einschussloch ist befinden sich gleich meist auch mehrere. Tendenz eher zu 30+% Wobei die Franzosen da den Vogel abschiessen (bzw. das Schild):
  13. Solange, bis die Waffen wegkommen. Kommen sie weg, ist § 13 Nr. 11 AWaffV offensichtlich nicht zu genüge nachgekommen worden und der Buhmann ist wieder beim Waffenbesitzer. Vor allem in Hotels, wo das Hotelpersonal Zimmerschlüssel (Zimmerreinigung) und Schlüssel für die Möblierung hat, ist das recht kritisch.
  14. Um die gesetzeskonforme Unterbringung bei solchen Wettkämpfen kümmert sich meistens der Veranstalter. Das ist allerdings leider wahr. Im WaffG sind so einige Lücken. Das passiert, wenn man nicht Fachleute sondern grossteils Politiker und Juristen an so eine Materie lässt. Wenn ich solche Aussagen lese, gewinne ich wieder mal den Eindruck, dass Waffenbesitzer sich etwas intensiver mit dem Waffengesetz beschäftigen sollten. Das hilft. Zumindest zu den Themen Aufbewahrung ist das WaffG doch recht eindeutig.
  15. Da sagt § 36 Nr. 2 WaffG aber etwas anderes. Die beschriebene Kombination erfüllt sicherlich weder den dort geforderten Widerstandsgrad 0 noch Sicherheits Stufe A oder gar B, der Hotelraum ist auch sicherlich nicht vergleichbar gesichert. Fakt ist, dass man im Fall der Fälle der Depp ist. Das sollte man zumindest wissen. Aber im weitaus wahrscheinlicheren Fall dass nichts passiert, gibt es keinen Kläger und ergo auch keinen Richter, zumal kaum etwas anderes als die beschiebene Vorgehensweise übrig bleiben wird (ich bin selber national und international relativ häufig mit Schusswaffen unterwegs und kenne die Problematik). Das wäre zumindest eine Option. Die Frage ist halt, ob man da vorab schon einen entsprechend vertrauenswürdigen Kontakt knüpfen kann. Einem Wildfremden würde ich meine Schusswaffen auch in einen den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Tresor nicht zur Aufbewahrung geben.
  16. Wobei das ja - wie bereits angemerkt - recht wenig mit regulären WBKs zu tun hat.
  17. Jedes Volk hat die (vollkommen idiotische) politische Führung, die es verdient... ...immerhin beschäftigt man sich mit den wirklich relevanten Problenem, anstatt seine Zeit und seine Energie mit den ganzen Unwichtigen zu vergeuden.
  18. (Sportschützen) WBK hat mit dem Beruf des Beantragenden herzlich wenig zu tun. Maximal im Falle eines Ersatzwaffenscheines und einer Ersatz-WBK (heisst das Ding so oder ist das eine "normale" Grüne?) ist der dienstliche Vorgesetzte involviert, da hier über den Dienst das Bedürfnis begründet wird. Bei allen anderen WBK- und Bedürfnisarten hat Polizist-sein keine unbedingten Vorteile, der Polizist muss dann in die gleiche Waffenbehörde wie alle anderen auch. Allerdings ist regional stark unterschiedlich, wer die Waffenbehörde betreibe. Kommunen, Landratsämter, Ordnungsämter, Polizeipräsidien, alles schon gesehen...
  19. 2 pro 6 Monate. Du hast 2 Stück beantragt. Und wo hatte die gute Frau jetzt ein Problem? Gut nur, dass Sachbearbeiter sein nicht zwangsläufig Sachverstand voraussetzt, sonst ständen da einige schnell auf der Strasse.
  20. Dummerweise ist diese "Kritik" sachlich falsch, faktisch unbelegt und statistisch nicht haltbar. Aber es wäre ja etwas Neues, wenn man für Presseartikel vorab seriös recherchiert... Der Grossteil der Tasereinsätze ersetzt die Verwendung von anderen polizeilichen Einsatzmitteln, sei es Schlagstock oder Schusswaffe. Zur vielkritisierten und natürlich total ungerechtfertigten "Disziplinierung" werden die Dinger wohl seltenst eingesetzt. Meist liegt ein Widerstand vor, der entweder damit oder mit körperlicher Gewalt gebrochen werden muss. Natürlich kann man dabei ganz tolle Videos drehen, die bei entsprechend unbedarften Personen Entrüstungsstürme hervorrufen, aber wenn man ein wenig in die Tiefe geht, dann sieht man, dass der Einsatz von Tasern eher Verletzungen und Todesfälle verhindert. Dass der Einsatz verhältnismässig sein muss, ist IMHO eine Selbstverständlichkeit. Hilfsmittel körperlicher Gewalt sollte man nur sehr dosiert und gewählt einsetzen. Und ein umfassendes Training daran und Kenntnis darüber setze ich auch vorraus. Lesestoff; selbst beim eher linksorientierten Telepolis muss eingelenkt werden: http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/26/26373/1.html&words=taser&T=taser http://www1.wfubmc.edu/news/NewsArticle.htm?Articleid=2165 http://scienceandresearch.homeoffice.gov.uk/hosdb/publications/police-weaponry/
  21. Ich mein' das schon recht genau so, wie ich das geschrieben habe. Die LAG ist bei der Polizei und durfte bei diesem Unsinn mitmachen.
  22. Grade mal mit einem hamburger Kollegen telefoniert: Von den 31 Messern waren 3(!) verbotene Gegenstände i.S.d.WaffG ("Butterflymesser"), der Rest waren vergessene Multitools, Schweizermesser und Taschenmesser. Wenn bei einer Kontrolle von 2.100 Personen (es waren eigentlich über 3.200) 3 verbotene Messer, zwei Schlagstöcke und einen Schlagring beschlagnahme, dann ist das eine Quote von 2,8 bis 1,8 Promille - und das ist mehr als lächerlich. Selbst wenn man alle "Waffenfunde" mitzählt, dann sind das immernoch Funde im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich und die herbeidiskutierte "Gefährdungslage" ist wohl nicht ganz die, die man weismachen will.
  23. ...und ausserhalb einer Schiessstätte oder des nicht zugriffsbereiten Transports (hier werden die Regelungen übrigens schützenfreundlicher, soweit ich das mitbekommen habe). Also überall da wo der Sportschütze seine Waffen dabei hat, führt er nicht. Damit ist das Führverbot für Anscheinswaffen auch inhaltslos für ihn. Daher mein ursprünglicher Einwand. Jäger wiederrum führen (Anscheins)Waffen auch ausserhalb der in §12 ausgenommen Situationen. Sie wären also vom Führverbot und damit wegfallenden Bedürfnis betroffen gewesen, wenn sie nicht explizit von diesem Verbot ausgenommen worden wären: "Führensregelungen in §13 Abs. 6 bleiben hiervon unberührt". Ergo - in diesem Fall geht's wirklich nur um das Führen von Anscheinswaffen, das Sportschützen sowieso nicht betrifft. Die Jäger würde es zwar theoretisch betreffen, die sind aber ausgenommen. Sicherlich hätte man das noch etwas zweckmässiger formulieren können, aber das Ziel der ursprünglichen Absicht wird erreicht ohne allzu viele Nachteile zu bringen.
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