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carlos

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  1. Gem. §12 WaffG ist das Führen von Schusswaffen auf einer Schiessstätte, beim Biathlon oder auf befriedeten Grundstücken von der Erlaubnispflicht ausgenimmen, de facto "führt" man da also seine Waffen nicht. Eine Änderung des §12 hätte so grundlegende Konsequenzen, dass der gesamte legale Waffenbesitz ad absurdum geführt würde, da wäre das nichtmehr-führen-dürfen von Anscheinswaffen das kleinste Problem, da davon alle Arten Schusswaffen erfasst wären.
  2. Bezüglich der Repetierflinte: Repetierflinten haben glatte Läufe und fallen demnach nicht unter die Waffenkategorien, die auf die Gelbe WBK gehen. Es gibt zwar mittlerweile auch einige Repetierflinten, die (extra deswegen?) gezogene Läufe haben, aber die sind eine rechtliche Grauzone, die ich nicht empfehlen würde auszunutzen.
  3. Da gibt es so einen netten Werbespot, wo ein Kleinkind versucht, nichtpassende Formen mit Gewalt in ein Geschicklichkeitsspiel zu hämmern... ...passt wie die Faust auf's Auge, nur dass das in diesem Fall nichts mit Kreativität und Intelligenz zu tun hat.
  4. Und mehr Handlungsbedarf besteht nicht. Punkt. Wenn der Entschluss zum Schusswaffeneinsatz fällt, dann ist das Gegenüber nicht "unschuldig" sondern bedroht grade mit einer Waffe bzw. Waffenimitation entweder die Polizisten direkt oder Dritte. Der Schusswaffeneinsatz darf so oder so keine Unschuldigen (dummer Begriff, Unbeteiligt passt besser) gefährden. Insofern ist das Argument in meinen Augen Blödsinn. Und die Zahl der Fälle, bei denen Spielzeugpistolen tatsächlich oder auch nur fast zum polizeilichen Schusswaffeneinsatz geführt haben, dürfte man wohl an den Fingern einer, maximal zweier Hände abzählen können. Daraus jetzt ein grosses Problem zu konstruieren müsste dann aber auch bedeuten, den Polizisten die Dienstwaffen komplett abzunehmen, denn Straftaten mit Dienstwaffen dürften mindestens genausooft und eher öfter vorkommen - die angewandte Logik wäre die gleiche...
  5. Grüne WBKs kann man nicht in Gelbe "umtauschen" oder "umschreiben". Das Aus- und wieder Eintragen von bereits in Grün eingetragenen und für Gelb geeigneten Waffen macht auch herzlich wenig Sinn, da die Bedürfnisbegründung ja bereits erfolgreich erbracht wurde. Man kann als Sportschütze eine gelbe WBK beantragen, bei uns z.B. ist auf dem Formular zur Bedürfnisbescheinigung ein Kästchen, in dem man einen Haken setzen kann, dass man gleich auch parallel eine Gelbe mit beantragen möchte. Grundsätzlich ist aber mit Besitz einer Grünen bereits das Sportschützenbedürfnis nachgewiesen und eine Gelbe sollte ohne weiteren Papierkram ausgestellt werden können. Allerdings handhaben und interpretieren das die Provinzfürsten (äh, ich meine natürlich Sachbearbeiter) alle recht unterschiedlich. Und um das nochmal klarzustellen: Auf eine Gelbe WBK kommen nur Repetier-Einzel- oder Mehrlader-Langwaffen und einschüssige Kurzwaffen. Eine mehrschüssige Kurzwaffe (wie in Deinem Nick, .357 Mag) geht selbstverständlich nicht auf die Gelbe. Der Neuentwurf des WaffG, der derzeit in der Pipeline steht, regelt dann auch abschliessend den 2/6er-Grundsatz (nur 2 Waffen in 6 Monaten) auch für die Gelbe WBK, hier ist bisher zu unterschiedlichen Interpretationen gekommen. Die Grüne WBK hat nach wie vor ihre Berechtigung, da darauf die "interessanten" Waffen (Halbautomaten, Pistolen, Revolver, Repetierflinten) eingetragen werden.
  6. Gerne, dafür sind wir doch hier und dieses Forum da. Eine recht gutgemachte Version (da verlinkt und incl. AWaffV) des aktuellen WaffG findet man hier: http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html Damit kenne ich mich leider nicht aus, daher wäre ein Tipp von mir weniger hilfreich. Sorry. Bei WaffG und "grossen" Waffen helfe ich gerne, bei Luftdruckwaffen bringt das nix.
  7. Nein. Kleiner Waffenschein = Gas- und Schreckschusswaffen mit PTB-Prüfzeichen. Sonst nix. Solange in einer WBK (dafür sollte eigentlich die Gelbe langen) eingetragen, ist das kein Problem. Allerdings dürfte man damit AFAIK nicht ausserhalb von Schiessstätten schiessen (das ist nur für freie Waffen bis 7,5 Joule legal, solange gewisse Bedingungen eingehalten werden, s.u.). Hierbei wäre sicherzustellen, dass die Geschosse das umfriedete Gelände nicht verlassen können. Das ist nicht ganz so einfach, daher ist das "Schiessen im Garten auf Dosen" rechtlich an der Grenze, spätestens wenn was passiert oder einer das anzeigt, kann das zu Problemen führen. Siehe hierzu §12 Abs. 4 Nr. 1a)
  8. "Besser" ist die falsche Frage. Beide WBK-Arten sind für verschiedene Waffentypen und haben verschiedene Bedürfnisvoraussetzungen. Grün: mehrschüssige Kurzwaffen und Halbautomaten. Für Sportschützen ist für jede Waffe ein Bedürfnisnachweis notwendig. Bei Jägern kommen auch Waffen auf die Grüne, die bei Sportschützen auf die Gelbe kommen, hier ist allerdings der Jagdschein schon das Bedürfnis. Gelb: einschüssige Kurzwaffen und ein- oder mehrschüssige Repetierwaffen mit gezogenen Läufen, Bedüfnis wird bei Erteilung der WBK geprüft, danach gilt nur eine Limitierung von 2 Waffen in 6 Monaten, für den Erwerb einer Waffe ist aber keine separate Bedüfnisprüfung mehr notwendig. Die "Gelbe" ist also eine Erleichterung des Waffenerwerbs für Sportschützen und im Gegensatz zu früheren gelben WBKs erweitert worden.
  9. Munition explodiert sicherlich nicht, wenn an einem sie umgebenden Tresor herumgeflext wird, erst recht nicht in dem beschriebenen Ausmaß. Bei losem Pulver/Treibmittel in grösseren Behältnissen mag das evtl. anders sein.
  10. Da die Welt nicht schwarz/weiss ist, kann man an der Umfrage nicht mit gutem Gewissen teilnehmen, da beide Auswahloptionen IMHO nicht zutreffend sind.
  11. Diese Aussage ist IMHO leicht irreführend. Es wird lediglich das Führen von Anscheinswaffen verboten. Dabei bleibt das erlaubte Führen von Jagdwaffen mit Anscheinseigenschaften in §13 explizit erhalten. Das wäre die einzige Gefahr für Legalwaffenbesitzer gewesen. Sportschützen dürfen ihre (Anscheins-)Waffen sowieso nicht führen, Jäger dürfen ihre (Anscheins-)Waffen weiterhin bei der Jagd führen, insofern werden nur Waffennachbildungen wie z.B. Softairwaffen vom Führverbot erfasst. Einen "Neuen Anscheinsparagraphen" i.S.d. alten §37 gibt es allerdings nicht. Der §6 AWaffV reicht ja auch schon vollkommen, um jede Menge Spass zu rauben...
  12. http://www.youtube.com/watch?v=DZnNMtWfIlc Alta, ey, Soest, verstehste nicht.... SOEST... Mann! Guten Abend, Deutschland. Und nicht die Kommentare lesen, Hirntumorgefahr...
  13. Apropos Presseberichte: http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/witten/2007/11/20/news-5976792/detail.html Was eine dumme Scheisse (man verzeihe mir die Ausdrucksweise)...
  14. Ist sie nicht. Keiner, den ich bisher gefragt habe fühlt sich in irgendeiner Art bedroht durch "Anschläge" und "Attentate" - da wären wir wieder bei einem wunderbaren Beispiel des "glorreichen" Beitrages der Medien an der Gestaltung von dem, was als "Realität" wahrgenommen wird. Verkehr, Zigaretten und Alkohol sind viel grössere Probleme die wir haben und die selbst für Nicht-Fahrer, -Raucher und -Trinker eine viel eher quantifizierbare Lebensgefahr Darstellen. Aber das es Psycho-Paranioa-Schäuble geil findet, dass kann ich mir lebhaft vorstellen.
  15. Der Umgangston und die Behandlung hat durchaus was mit mangelnder (anderweitiger) Beschäftigung zu tun. Das "nicht richtig ticken" ist dann die Folge. Fehlende Sozialkompetenz und falsch entwickelte Persönlichkeiten sind eben die Produkte fehlender bzw. falschgeleiteter Sozialisierung. Wenn die Leitbilder nicht mehr von der Familie (beide Eltern müssen arbeiten, weil entweder sonst das Geld nicht reicht oder man sich "selbstverwirklichen" muss) oder den grossen Geschwistern (wer mehr als ein Kind hat, wird heute ja fast schon als Unterschicht angesehen) stammen, sondern eben von Möchtegern-Ghetto-Gangstern (man schaue sich einfach mal nur Nachmittags-Musiksender an), Actionfilmen (härter ist besser) und Computerspielen (Blut und Gore, sonst isses uncool) kommen, dann verstärken sich negative Aspekte, während keine Korrekturen vorgenommen werden können (ist ja nicht so, dass man früher keinen Mist gemacht hat, aber dann wurde das meist auf die eine oder andere Weise abgestellt), weil das Fehlverhalten in der Familie kaum noch erkannt werden kann. Und woher kommen nun die falschen Leitbilder und "Ziele", deren sich die Jugendlichen heute annehmen? Woher kommt wohl das Ziel "Superstar" zu werden (und dabei zu scheitern), woher kommt wohl der Wunsch, immer teureren Kram besitzen zu wollen, weil's "Cool" und "wichtig" ist? Woher kommt der Gedanke, dass Gewalt eine Lösung ist? Immer wieder kommt man auf die Medien zurück. Woher hatte er wohl das Bild, das "Gangsta" cool ist? Dass man unbedingt 500 Euro Taschengeld benötigt, weil man sonst in seinem Freundeskreis uncool ist? Dass man sich nicht an Regeln halten muss? Du hast ihm das sicherlich nicht beigebracht. Aber evtl. sieht man sowas ja im Fernsehen, allerspätestens aber bei den Kumpels, die das wiederum aus dem Fernsehen habe. Alles Weitere ist ein sich selbst aufschwingender Regelkreis, solange niemand als dämpfendes Element da ist. Fazit? Erstmal blutrünstig-reisserische Artikel verfassen, ohne überhaupt irgendwelche genauen Informationen zu haben. Hauptsache quotenfreundlich Meldungen mit möglichst brutal klingendem Hirnschiss gefüllt. Das erweckt Aufmerksamkeit. Das ist geil. Was dann am Ende tatsächlich dahinter steht ist egal, Hauptsache wieder 1-2 Tage die Nachrichten mit aufmerksamkeitserhaschender Berichterstattung gefüllt. q.e.d. - besser lässt sich die Ursache Medien gar nicht belegen. I rest my case.
  16. Huhn-Ei-Frage. Das Blöde ist, dass die Medien der korrekten Antwort für das Problem aus Eigeninteresse kein Forum bieten werden. Es sind nicht (nur) die bösen Killerspiele, es sind nicht die Waffen, es sind primär die Medien und da die andauernde Berieselung der Gesellschaft und da insbesondere der Kinder und Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsbildungsphase mit realer und fiktiver Gewalt, Tod und Teufel. Und da gehört diese Art der reisserischen Berichterstattung eben dazu. Es gibt mehr Nachahmer-"Amoktaten" mit mehr Opfern im Zuge der Berichterstattung von Primärtaten als es "echte" Amokläufe gibt. Geschrien wird nach Waffengesetzen, sozialer Verantwortung, gegen die Presse und Medien tut dabei keiner was. Als Lesetipp dazu kann man nur Grossmans "On Killing" sowie Grossman/DeGaetanos "Stop Teaching Our Kids to Kill" empfehlen - letzteres gibt es AFAIK auch mittlerweile auf Deutsch, falls jemand keine Lust auf Englisch hat.
  17. Wenn mehr als 2 Mal, dann nur, wenn die Täter unheimlich gut oder die Opfer unheimlich schlecht sind. Und mit einem Armbrusttreffer ist man auch nicht sofort tot. Und wenn, dann sind das zwei Morde, aber keine Bluttat/Massaker/Amoklauf/whatever - das ist reine, reisserische Medienscheisse - um's mal vorsichtig auszudrücken.
  18. Alter, was eine seriöse Berichterstattung. Gibt's hier einen "Kotz"-Smilie? Das bisher ausgestellte beeindruckende Arsenal bestand aus einer Softair-MP5, einer Softair-Pistole und einer handgespannten Armbrust mit 2(!) Pfeilen. Wahrlich ein grausiges Arsenal für eine noch grausigere Amoklauf-Massaker-Bluttat... ...hatte ich die Begriffe Amok, Massaker und Blut eigentlich erwähnt? Ja?
  19. Dass das Waffengesetz sagt, dass die WBK mitzuführen ist, und nicht eine beglaubigte Kopie derer. Du führst ja auch keine beglaubigte Kopie Deines Personalausweises mit...
  20. Die Situation in Südafrika ist ja auch ein Kleinwenig anders als die selbst im schlimmste Ghetto Deutschlands...
  21. Weil das IMHO meistens kein "zufrieden geben" ist sondern einfach "nicht wissen", was eigentlich nötig wäre. Meine mittlerweile langjährigen Erfahrungen mit Behörden, Beamten und dem Waffengesetz lassen mich das zumindest sehr stark glauben. Wenn Du weisst, was ich meine. Glückwunsch!!!
  22. Hi! Wenn man die Waffen dabei hat (sei es nun transportieren oder führen) grundsätzlich JA. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, ich bevorzuge aber, sie von den Waffen getrennt aufzubewahren, so dass bei einem evtl. gewünschten Zeigen nicht erst die Waffen zugriffsbereit "gemacht" werden müssen. Beintasche, Jackentasche oder Rangebag, da ist die WBK IMHO geschickter aufgehoben. Verboten ist der Transport der zu Waffen gehörenden Unterlagen im gleichen Behältnis natürlich nicht. Grundsätzlich NEIN. Aber: Jein, da 95% der Polizisten das WaffG sowieso nicht im Detail kennen, wird es oft reichen, dass man eine Kopie dabeihat. Grundsätzlich sagt §38 Waffg (Ausweispflichten), dass der "Personalausweis oder Pass" sowie, "wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte" mitzuführen ist. Will heissen im Original, nicht in der Kopie. Achtung, in §38 wird der Begriff "führen" i.S.v. Anlage 1, Abschnitt 2 zu §1 WaffG, Nr. 4 ("führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,") verwendet. Das trifft grundsätzlich auch auf den Transport zu, nur das dieser bei nichtgegebener Zugriffsbereitschaft als Ausnahme erlaubnisfrei ist - solange den Ausweispflichten nachgekommen wird. In der Praxis kann es damit aber Probleme geben, die Kopien unabdingbar machen, z.B. wenn ein Sicherheitsdienst mehrere Dienstwaffen auf einer WBK hat, diese Waffen aber mit verschiedenen Personen an verschiedenen Orten gleichzeitig für Aufträge genutzt werden. Da werden gelegentlich Kopien akzeptiert, andere SBs stellen bedingt durch dieses Problem aber auch z.B. für jede Waffe eine eigene WBK aus. Da wurde bei der Gesetzgebung einfach nicht dran gedacht. Fazit: Als Sportschütze sollte man zur Sicherheit seine Orginal WBK und Pass/Perso dabeihaben. Gemäß §53 Nr. 20 ist das Nicht- Mitführen eine Ordnungswidrigkeit.
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