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carlos

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Everything posted by carlos

  1. carlos

    WAFFEN FÜR ALLE

    Die >40 Rechtschreibfehler habe ich mal weggelassen... 'nuff said.
  2. carlos

    WAFFEN FÜR ALLE

    Gleicher Schreibstil, gextra frisch angemeldet, um die gleichen unqualifizierte Aussagen abzusondern. Der dritte der hier nicht allzu häufig vorkommenden Neuuser innerhalb weniger Tage und komischerweise immer direkt folgend auf die Sperrung des Vor-Accounts. Take your guess. Können kann man, die Frage ist, ob man will... ... ist Dein Forum, tu' was Du für richtig erachtest.
  3. carlos

    WAFFEN FÜR ALLE

    Und er hat sich schon wieder angemeldet, postet wieder unqualifizierten Mist und versüsst meinen Tag... Mods?
  4. Geh' doch vielleicht auf der Autobahn spielen, dass ist dann noch ein bisschen sicherer... Was ist wohl das Kaliber .38? *hmmm* Und Revolver in 9mmx19 Parabellum? Von Ruger gibt's den Speed Six in 9x19, den SP101 gibt/gab es auch in 9x19, der 547 von S&W, der 940, vom Centennial gibt's soweit ich mich erinnere auch eine 9x19-Version. Diverse andere Revolver in .357 kann man mit 9x19-Trommeln umrüsten... ...aber es gibt natürlich keine Revolver in 9 mm. Wie konnte ich Unwissender das nur denken. Dafür gibt es nie niemals nicht keine Pistolen in grösseren Kalibern, mit längeren Läufen - oder gar welche, die präzise sind. Kann mal wer bei diesem Troll-Account den Stecker ziehen?
  5. carlos

    WAFFEN FÜR ALLE

    Dagegen. Du bist der Grund warum. Thread kann zu.
  6. Und die haben welchen maßgeblichen Vorteil, der unbedingt notwendig ist?
  7. Gleich abmahnen, Impressum funktioniert nicht... ...ansonsten ein ärmlicher Versuch Angst zu schüren - man sieht ja, wieviel Tote auf den Strassen liegen, mit den ganzen B-Schränken der letzten... wieviel Jahrzehnten?
  8. Hast Du eine schweizer Niederlassungsbewilligung, d.h. Ausweis C? Wenn nein: Vergiss es... ...im Übrigen gehört es in Diskussionsforen nicht zum guten Ton, jeden noch so sinnlosen Thread in GROSSBUCHSTABEN zu eröffnen. Merk's Dir.
  9. Gibt's nicht. Waffenbesitz setzt ein Bedürfnis vorraus. "Die bösen Typen aus meiner Hood, ey!" ist keins.
  10. Ich kenne über ein paar Ecken einige Blackwater-Angestellte. Sagen wir mal so: Aufgrund der... nennen wir es... ääähhh... aufgepolsterten Egos zumindest einiger der Herrschaften und der nicht allzu freundlichen Einstellung gegenüber den "Eingeborenen" gekoppelt mit dem Cowboy-Gehabe von "Shoot first, ask later" und der Enthemmung durch vorangegangene Vorfälle würde mich etwas, was man hierzulande "Notwehrüberschreitung" nennt nicht allzu sehr wundern. Also eigentlich eher gar nicht. Wenn ich wetten müsste... Bei ziviler Selbstverteidigung sind "Kollateralschäden" halt unakzeptabel. Und wenn es sich um militärische Selbstverteidigung handelt, dann sind die Akteure Söldner i.S.d. Landkriegsordnung - was ja immer gerne bestritten wird.
  11. ...dass Gazprom vom russischen Parlament die Erlaubnis bekommen hat, bewaffnete Truppen mit Militärgerät auszurüsten, hat hier im Lande interessanterweise für recht wenig Aufschrei gesorgt. Oder findet man dazu was bei den Schwenkern der Roten Fahne?
  12. Dass die Waffen aus den USA geliefert wurden und diese scheinbar nicht in der Lage sind, einen durchgehenden Nachweis des Verbleibs vorzulegen ist bei der Sache scheinbar egal?
  13. So klingt's auch besser. Eben aufgrund dessen, was Du unter 3.) aufführst habe ich absolut keine Probleme mit Waffen bei "Zivilpersonen" - nur eben immer und überall rumschleppen ist so unnötig wie ein gepanzertes Fahrzeug für den Einkauf. So wie unsere Regelungen derzeit sind, ist die tatsächliche Gefährdung durch legale Schusswaffen so minimal, dass sie statistisch kaum noch zu erfassen ist. Sicherlich würde diversen Bereiche unseres Waffengesetzes eine sinnvolle Überarbeitung guttun, aber einer allgemeinen und kaum eingeschränkten Führerlaubnis bedarf es nicht. Und auch die vermeintlichen Gesetzeslücken, die jemand meint hier mittels für Geld angebotener Tipps unter's Volk bringen zu müssen werden nicht immer den gewünschten Erfolg bringen - im Gegenteil wohl eher in den seltensten Fällen. Und das ist gut so. Da sind wir uns offenbar einig.
  14. Das allerdings liegt doch am ehesten in der Verantwortung des Lesers. Wer blind auf "kostenlos" anspringt, hat a) im bisherigen Leben nicht besonders aufgepasst und ist selber schuld. Und auch das liegt im Auge des Betrachters. Die meisten "guten Gründe" sind eben keine und ich habe - entgegen einiger anderer Bürgerbewaffnungsbefürworter hier im Forum - ehrlich gesagt keine Lust, das jeder Sprallo der meint, dass er "gute Gründe" hat, eine Schusswaffe zu führen, auch eine mit rumschleppen darf. Und erst recht nicht mit den "Kenntnissen", die einige hier für ausreichend erachten, mit so einem Ding tagtäglich in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein. Es reichen schon die, die es nicht dürfen und es trotzdem tun...
  15. Das steht allerdings auch explizit auf der Seite (wenn man sich die Mühe macht, sie zu lesen). Für die "Tipps" zum Waffenschein soll man dann 27 Euro bezahlen...
  16. Selbstverständlich brauchst Du den... Der Kleine Waffenschein ist ein waffenrechtliches Dokument, um etwas eng Definiertes tun zu können. Nichts von dem, was Du an anderen waffenrechtlichen Erlaubnissen besitzt umfasst das durch den kleinen Waffenschein Erlaubte. Aber das solltest Du eigentlich wissen, wenn Du schon mehrfach Sachkundelehrgänge absolviert hast?
  17. "Mehr" ist so unheimlich relativ. Die meisten Vereine bieten mehrere Schiesstage die Woche (in meinem z.B. 4 Tage die Woche - das sind 16 mögliche Termine im Monat und 192 mögliche Termine im Jahr. Rein regional bietet der VdRBw in Form einer RAG o.ä. meist einen Termin im Monat an, und selbst das ist nicht immer sicher. "Mehr" ist das also nicht, es ist ggf. aber "anders"*. Andere zugelassene Waffen als in anderen Verbänden gibt es beim VdRBw auch nicht. Einzig kann man vielleicht zusätzliche Bedürfnisse durch die Teilnahme an Wettkämpfen im Rahmen der VdRBw-Sportordnung begründen. Aber auch das wird sicherlich durch die Prüfung der bereits vorhandenen WBK-Einträge sicherlich schwerer in Zukunft. *Für mehr Termine muss man überregional beweglich sein, dann geht sicherlich auch mehr (je mehr Standortschiessanlagen ich in meinem Aktionsradius habe, desto mehr mögliche Termine) - aber das gilt auch für andere Verbände. Priorität geniessen die VdRBw-Schützen bei der Terminvergabe auch nicht, manchmal gibt es nur Termine unter der Woche, manche werden aufgrund Truppenbedarfs kurzfristig abgesagt. Ist immer ein bisschen Abhängig von den Beteiligten, den Verantwortlichen und der Region (ich habe auch schon BW-Schiessen gehabt, bei denen parallel auf Nachbarständen VdRBw-Schützen geschossen haben, andere StOSchAnl werden in solchen Fällen komplett gesperrt. Man kann natürlich nicht "einfach so" als Mitglied auf "jede" Standortschiessanlage der Bundeswehr, dafür müssen Mitbenutzungsverträge existieren und Termine verfügbar sein. Derzeit geht z.B. in Rheinland-Pfalz ein geschäftiger Hauptmann um und macht das Schiessen auf Standortschiessanlagen merlich unangenehmer, indem er Geschossenergien auf maximal 3.500 Joule begrenzen will und auch nur gewisse Geschosse zulässt (kein HPBT). Kurzum: Ja, als Schütze beim VdRBw kommt man auch mal auf 300m-Stände und kann weitere Bedürfnisse beantragen. Die Disziplinen sind zumindest interessanter als in manch' anderen Verbänden. Dennoch kann ich beim VdRBw nur Vorsicht und einen vorherige Prüfung der lokalen Gegebenheiten empfehlen - durch immer weiter fortschreitende Schliessung von Standorten und deren Schiessanlagen, durch neue Vorschriften und Einschränkungen und dem allgemeinen Abwärtstrend des VdRBw halte ich ihn - wie bereits erwähnt - für einen der unzuverlässigsten Schiesssportverbände in Hinsicht auf die Zukunft und habe zumindest für mich selbst beschlossen, dort nur mit bereits vorhandenen Waffen mitzuschiessen, aber keine über diesen Verband zu beantragen...
  18. Wenn ich in den verschiedenen Foren sehe, was Du auf Deine Anfrage für Antworten bekommst, wird mir anders. Also: Der Verband der Reservisten der Bundeswehr (VdRBw) ist ein anerkannter Schiesssportverband (Anerkennung i.s.d.WaffG am 09.10.2004 durch das Bundesverwaltungsamt). Die verschiedenen Reservistenkameradschaften (RK) oder auch Reservisten Arbeitsgemeinschaften (RAG) (grundsätzlich aber nicht zwingend wieder Unterstrukturen einer RK) sind sozusagen die "Vereine", die dem Verband angehören, wobei die Kameradschaften und Arbeitsgemeinschaften (zumeist) keine Vereine im eigentlichen Sinne sondern regional gegliederte Unterstrukturen des Reservistenverbandes sind. Und ja, der Verband kann waffenrechtliche Bedürfnisse anhand der gültigen Schiesssportordnung des VdRBw ausstellen. Um nochmal einige Aussagen einiger Beiträge aufzugreifen (auch aus anderen Foren): "Ein Reservistenverband ist auch ein Dachverband." - Es gibt nur einen Reservistenverband, und wie oben beschrieben ist der ein anerkannter Schiesssportverband. "Der RAG ist ein anerkannter Verband." - "Der" ist schonmal der falsche Artikel, da das die Arbeitsgemeinschaft ist, und die ist kein Verband sondern nur eine (kleine, regionale) Unterstruktur. "Ich kenne nur die RAG (Reservisten Arbeits Gemeinschaft) als Dachverband der auch Waffenbedürfnisse genehmigen darf." - Wie bereits festgestellt, gibt es viele RAGen, keine davon ist ein Dachverband, alle sind dem VdRBw unterstellt, dessen Funktionäre die Funktionen der Schiesssportordnung bekleiden. Und ja, der VdRBw kann Bedürfnisse für im Rahmen der Schiesssportordnung genehmigungsfähige Waffen bescheinigen, wobei hier Verbandsmauscheleien für diverse Verzögerungen sorgen können aber nicht müssen. Allerdings ist der VdRBW IMHO der am unsichersten positionierte Verband, daher würde ich eindringlich empfehlen, wenn möglich die Waffen über andere Verbände zu beantragen oder zumindest Waffen zu wählen, die man auch in den Disziplinen anderer Verbände nutzen kann, damit im Zweifelsfall ein anderweitiges Bedürfnis angezeigt werden kann.
  19. Ganz ehrlich - ein tolles Demokratieverständnis. Sowohl von Seiten des FWR als auch der Politik und diversen Einzelpersonen in Landesregierungen und Bundesregierung. Ich bin echt sprachlos... Wenn's wenigstens ein Land geben würde, in das man unbedenklich auswandern könnte.
  20. Man sollte vielleicht noch dazuschreiben, von wo nach wo das gilt. Waffentragebewilligung klingt stark nach Schweiz.
  21. Der Verfassungsschutzbericht 2006 erwähnt im Kapitel II Nr. 2 ein paar Handgranaten und einer Handvoll scharfer Pistolen. Der Rest werden vermutlich nach dem Waffengesetz als Waffen oder verbotene Waffen oder Gegenstände eingestufte Dinge wie Butterflymesser, Schlagringe, Schlagstöcke, Messer oder freie Waffen sein. Diese werden - wenn bei einer Hausdurchsuchung aufgrund rechtsradikalem Tatverdachs aufgefunden - selbst wenn legal meist eingezogen. Interessanterweise gibt es im Kapitel über linksexteme Gewalttaten kein Kapitel über Art und Zusammensetzung z.B. bei Demonstrationen oder Hausdurchsuchungen beschlagnahmter Waffen, allerdings wird dort eine auffällige Affinität zu Brandsätzen erkenntlich.
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