Also "Wohnungsdurchsuchungen" nur wegen einer Prüfung der sicheren Verwahrung sind weder politisch durchsetzbar noch vom geltenden WaffG auch nur ansatzweise gedeckt. Zulässig ist jedoch eine Überprüfung der sicheren Verwahrung in der Wohnung des Waffenbesitzers und (seit neuestem) auch dann, wenn keine konkreten Anhaltspunkte (z.B. Hinweise der Ex) dafür vorliegen, dass der Betreffende gegen die Bestimmungen des § 36 WaffG verstossen haben könnte. Konkret bedeutet dies:
- die Behörde kann (theoretisch) jederzeit die sichere Verwahrung der Waffen prüfen und
zwar auch ohne Anmeldung
- geprüft werden darf nur und ausschließlich, ob die formalen Vorgaben des § 36 WaffG
eingehalten werden. Also auch, ob alle registrierten Waffen im Schrank verwahrt sind. Um
das festzustellen bedarf es bekanntlich keiner Wohnungsdurchsuchung. Heikel wird es,
wenn der Waffenbesitzer gerade in dem Moment als es an der Tür klingelt mit seinen
"Lieblingen" auf dem Wohnzimmertisch "kuschelt". Dann sind gute Argumente gefragt und
im Extremfall ein noch besserer Rechtsverdreher.
- das Recht zum Betreten der Wohnung gegen den Willen des Betroffenen besteht nach
wie vor nur dann, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben sind
(alles andere wäre schlichtweg verfassungswidrig). Also wenn es nur darum geht, die
Verwahrung zu prüfen und kein konkreter Anlass besteht wird sich eine solche Maßnahme
i.d.R. kaum rechtfertigen lassen. Aber auch hier sind deutsche Sachbearbeiter ja
bekanntlich sehr "erfinderisch".
- in Bayern besteht die Vorgabe an die Waffenrechtsbehörden ca. 15 - 20 Kontrollen pro
Jahr durchzuführen. Man ist sich darüber zwar im Klaren keinen einzigen Amoklauf dadurch
verhindern zu können, es geht jedoch ganz klar darum eine gewisse "Drohkulisse"
aufzubauen. Derzeit sind (wohl nicht nur in Bayern) neue Vollzugshinweise für die
Behörden in Arbeit, abgestimmt auf die aktuelle Rechtslage.
Aber eins muss klar sein: das große Problem sind diese Überprüfungen ansich nicht und wer die rechtlichen Vorgaben eh erfüllt kann diesen gelassen entgegensehn. Bedenklicher ist da schon die Verordnungsermächtigung an das BMI zu sehen. Diese wird uns allen noch viel "Freude" bereiten, wenn es darum geht alle Großkaliberwaffen mit zusätzlichen Sicherungen zu versehen. Wer als Jäger oder Schütze nur 2 - 3 Kurzwaffen hat wird müde darüber lächeln. Waffensammler mit zig Waffen dürfen jetzt schon mal anfangen dafür finanzielle Rücklagen zu bilden. Bei vermuteten Kosten i.H.v. 150 EU je WAffe (in Anlehung an das System der Firma Armatix) fällt der nächste Sommerurlaub dann sicher ins Wasser.