In solchen Fällen pflege ich zu sagen, dass mir der entsprechende "Wissende" zeigen soll, wo es steht.
Zur Sache:
Das Gesetz - wie oben beschrieben - erlaubt ausdrücklich ein alleiniges Schießen sachkundiger Personen ohne Aufsicht.
Voraussetzung vor dem Gesetz ist lediglich die Sachkunde und die Benennung und entsprechende Kenntlichmachung durch die Verantwortlichen.
Die Frage ist dann lediglich, ob der Standbetreiber darüber hinaus strengere Regeln aufgestellt hat.
"Ein zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen ohne selbst beaufsichtigt zu werden..." steht so sogar in der Sportordnung des DSB (Impressum, Seite 6, Schießstandordnung, letzter Satz!).
Wenn du im DSB bist, dann zeige dies Deinem Besserwisser.
Einige Landesverbände des DSB verlangen darüber hinaus einen (kostenpflichtigen) Aufsichtslehrgang des DSB. Dies kann aber nur für Wettkämpfe des DSB Gültigkeit haben.
Der Trainingsbetrieb ist Sache des Betreibers.