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Uncle Pete

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Everything posted by Uncle Pete

  1. Ahm... wie kommst Du eigentlich auf Onkelchen ? Viele Grüße Uncle Pete
  2. Hi alter Herr, danke für die Zusammenstellung. Das bringt schon mal ein bisschen Licht in die Sache. Nun noch die Fragen: Wie sieht denn der ADR-Schein aus ? Was muss in den Begleitpapieren enthalten sein, solange man keinen ADR-Schein braucht ? Sind bei der Mengenangabe nun das echte Gewicht, oder das Gewicht nach dem anfangs genannten Bewertungsfaktor (20) gemeint ? Grüße Uncle Pete
  3. Hi Mädels, auch auf die Gefahr hin, daß es schon mal genannt wurde. Diese Seite hier finde ich recht interessant: www.bowlingfortruth.com Viele Grüße Uncle Pete
  4. Ja. Text oben ist über die Zwischenablage hier reingekommen. Es wird mehrfach 1000 kg genannt.
  5. Ein bisschen was habe ich noch dazu gefunden: Anlage 1 zur GGVSE: Anlage 1 Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 7 gilt 1. § 7 gilt für die in Tabelle 1 genannten Güter der Klassen 1 und 6.1, die in Versandstücken (einschließlich Großpackmitteln - IBC -) oder Großverpackungen befördert werden, ab jeweils 1000 kg Nettomasse - bei Explosivstoffen Nettoexplosivstoffmasse - des Stoffes oder Gegenstandes in einer Beförderungseinheit. Werden verschiedene dieser Güter der Klasse 1 jeweils in geringeren Mengen als 1000 kg (Nettoexplosivstoffmasse) in einer Beförderungseinheit befördert, so ist § 7 anzuwenden, wenn die Gesamtmasse dieser Güter in der Beförderungseinheit 1000 kg (Nettoexplosivstoffmasse) überschreitet. Tabelle 1 Klasse UN-Nummer und offizielle Benennung der Stoffe und Gegenstände 1 Gegenstände: 0005 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 0006 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung ... Demnach gilt das Ganze erst ab einer Tonne (1000 kg) Nettomasse bzw. Nettoexplosivstoffmasse (bei Explosivstoffen). Wenn man nun davon ausgeht, daß das NC-Pulver nun ein Explosivstoff ist, dann werde ich das auf die Patronenzahl hochgerechnet wohl doch nicht mehr mit meinem Autochen transportieren können. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Patronen nicht als Explosivstoff als solches im Sinne dieser Anlage gesehen wird. Dann gilt eine Tonne Gesamtpatronengewicht (ohne Verpackung) Und ehrlich gesagt, das scheint mir irgendwie realistisch ... Oder was meint der "alte Herr" dazu ? (Scheint ja schon öfters mit Gefahrgut zu tun gehabt zu haben) Viele Grüße Uncle Pete
  6. Na, dann werde ich dazu nun auch mal meinen Senf geben. Also: Ich habe damals den gelben Speed-Timer 3000 gekauft. Gründe für diese Entscheidung waren folgende: - die meisten um uns rum haben ihn, und sind zufrieden damit. - er war der preisgünstigste. - er ist einfach zu bedienen. - es gibt optional sowie zum Nachkauf eine funkgesteuerte Großanzeige dazu. Die Erfahrungen, die wir seither damit gesammelt haben: - Eine Einstellung der Empfindlichkeit war bisher noch kein einziges Mal nötig (Weder auf offenen Ständen noch in hallgeplagten alten Indoor-Ständen). - Die Bedienungseinfachheit stimmt wirklich. - Er ist robust, hat bisher jeden Sturz überlebt. Nachteile: - Während er piepst ist er taub. D.h. Innerhalb der ersten 0,3 Sekunden nach Start des Pieps hört er keinen Schuss. Hat bisher aber nur beim Reaktionstraining Pieps-Abzug gestört. Selbst erfahrene Hasen, die schon jahrelang mit dem "Gelben" piepsen, kannten dieses Phänomen nicht. - Kein Anschluss für Fremdsignalgeber. Dies könnte interessant sein, wenn man das Stop-Signal bzw. die Zählimpulse von den Fallplatten aus steuern will (z.B. beim CO2-Schiessen mit der Jugend) Fazit: Ich für mich privat würde ihn wieder kaufen. Für den Verein sollte man überlegen, ob man den externen Anschluss für die Jugendarbeit braucht, bzw. ob es einem dafür die Mehrkosten wert ist. Die Taubheit während der ersten 0,3 Sekunden ist eher Nebensache. Ich habe es bisher eigentlich nie wirklich vermisst. Viele Grüße Uncle Pete
  7. Kann aber auch ein Wohnmobil sein ... (PKW's dieser Leistungsklasse gibt es auch genug...) Szenario: Ich fahre auf die DM IPSC nach Philipsburg, und bei meinen Schiesskünsten brauche ich eine größere Munitionsmenge. Ich fahre mit einem Wohnmobil, weil ich darin auch gleich übernachten will. An das Wohnmobil hänge ich dann den Hänger, um die Munition transportieren zu können. Ist das nun soooo unrealistisch ? Viele Grüße Uncle Pete
  8. Also, nachdem was ich jetzt hier so rauslese, stelle ich mal folgende Musterrechnung auf: Patrone: Kaliber 9mm Luger. Mittlere Pulvermenge: 4 grs / Patrone Patronengesamtgewicht: 12,5 g Pulverbewertungsfaktor: 20 1 kg reines Pulver wären also bei 3858 Patronen erreicht. Mit Bewertungsfaktor 20 wären es 77160 Patronen. Diese wiegen 964,5 kg. Wenn mein Autochen nun 800 kg Zuladung hat, abzügl. 70 kg für den EU-Normfahrer bleiben 730 kg für die Patronen übrig. Also kommt man schon recht nah an die Grenzmenge. Also rechnen wir mal weiter: Mein Auto trägt also besagte 730 kg. Bei einer gebremsten Anhängelast von 2800 kg, abzügl. 500 kg Leergewicht für den Hänger zuzügl. 100 kg Stützlast lassen sich also 2400 kg auf dem Hänger transportieren. Bei 12,5 g / Patrone wären das 192.000 Patronen. Zuzüglich der 58400 Patronen im Zugfahrzeug (730 kg) komme ich also auf eine gesamte transportierbare Menge von 250.400 Patronen. Diese haben gesamt 64,9 kg Nitropulver in sich, entspricht bei Bewertungswert 20 immer noch ca. 3,25 kg. Muss ich als Privatmann für diese Menge des Eigenbedarfs nach GGVS nun etwas besonderes beachten oder nicht ? Viele Grüße Uncle Pete P.S. Diese Patronenmenge würde schätzungsweise etwa 26.000 € kosten. Unter Berücksichtigung, daß vom Weihnachtsgeld nocht eine kleiner Rest übrig ist, ist das doch gar nicht so abwegig, oder ?
  9. Der Klappspaten wäre höchstens eine auf mehr als den üblichen Umfang zusammenklappbare Buddelwaffe. Aber Buddelwaffen und Buddelschiffe sind soviel ich weiß erlaubnisfrei. Grüße Uncle Pete
  10. Es ist doch interessant, daß auf einmal akzeptiert wird, daß ein Arzt eine Behandlung ablehnt ... Dat der dat daaarf... Viele Grüße Uncle Pete
  11. Vorallem aber den Leutchen vom Amt gleich mal klar machen, daß sie nicht mit Fristen zu drohen haben, wo keine gelten ! Viele Grüße Uncle Pete
  12. Zur Altbesitzmeldung nach §58 gehen derzeit vereinzelt Briefe rum, die sich auf die vorläufigen Hinweise (Brenneke-Wunschpapier) berufen und die nachträgliche Angabe von Kalibern, Anzahl usw. fordern. Reaktion darauf: Hinweis, daß die vorlaüfigen Vollzugshinweise nie rechtlichen Satus erlangt haben und bitten um die Mitteilung der Rechtsgrundlage. Wer weiss was besseres ? Viele Grüße Uncle Pete
  13. Hmmm... laut Gesetzestext müssen ja nur diejenigen die korrekte Aufbewahrung innerhalb der Frist mitteilen, die zum 01.04.2003 noch NICHT den heute geforderten Stand hatten. Meines Erachtens (falls vor dem 01.04.2003 bereits B-Schränke in ausreichender Anzahl vorhanden waren für Kurzwaffen) müsste also vorerst mal die Mitteilung auf dieses Schreiben reichen, daß bereits vor dem 01.04. der heute geforderte Standard erreicht war, und somit keine weitere Mitteilungspflicht per Gesetz innerhalb dieser Frist notwendig ist. Wer weiss was anderes ? Viele Grüße Uncle Pete
  14. Server läuft wieder. Die Ausschreibung, Stagebeschreibung und Anmeldeformular finden Ihr jetzt auch unter: http://www.sv-zang.de Viele Grüße Uncle Pete
  15. Hallo Mädels und Jungs, )) nachdem die Sommerferien nun auch bei uns dem Ende nahen, haben wir für den 20.September wieder ein IPSC-Monatsmatch organisiert. Hier kurz die Eckdaten: - Datum: Samstag, 20.09.2003 - Stages: 7 - Level 2 (Sanktionierung beantragt) - Schusszahl: mind. 107 - Ort: Schützenverein Zang 1954 e.V. 89551 Königsbronn-Zang (www.sv-zang.de) - Startgeld: 15,- € Falls unser Homepage-Server mal wieder muckt, wendet Euch bei Fragen einfach direkt an mich !! Anmelden könnt Ihr Euch bei mir unter: eMail: Peter.Cordes@t-online.de Tel.: 07321/ 7309755 Fax: 07321/ 7309756 Anmeldung bitte bis 17.09.2003 damit wir planen können. So, und nun hoffe ich auf ein schönes und gut besuchtes Match und freue mich schon auf Euch wieder zu sehen. Ach ja, bevor ich es vergesse: Das Match ist limitiert auf 20 Teilnehmer. Die Reihenfolge der Anmeldungen ist wieder maßgeblich für den Startplatz. Viele Grüße und bis dann ! Peter Cordes Schützenverein Zang e.V.
  16. ... oder ... ideen braucht der mensch ! http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3622457476 Viele Grüße Uncle Pete
  17. §1: Jeder Bürger hat das Recht auf Erwerb und Besitz von Schusswaffen und deren Munition. §2: Auf Antrag wird jedem Bürger das Recht zum Führen der rechtmässig besessenen Waffen erteilt. §3: Die Rechte aus den §§1-2 können eingeschränkt werden, wenn besondere Gründe dies erfordern. Diese Gründe sind in Anhang 1 näher beschrieben. Anhang 1: §1: Gem. §3 dieses Gesetzes werden die Rechte zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen eingeschränkt, wenn die betreffenden Person 1. straffällig geworden ist, mit einer Verurteilung zu mehr als 60 Tagessätzen, sofern sich diese Verurteilung auf ene Gewalttat bezieht, oder massgeblich Gewalt angewendet oder angedroht wurde und seit eintreten der Rechtskraft 5 Jahre noch nicht verstrichen sind. 2. ein Verfahren nach Punkt 1 anhängig ist. 3. sonstige Gründe vorliegen, nach denen anzunehmen ist, daß die betreffende Person Schusswaffen zu einer Straftat einsetzen wird. Die Beweislast liegt hierbei bei der jeweiligen Behörde. ------------------------ Eingentlich wäre es so einfach. Aber irgendwie hatten wir das Thema schon vor 2 Jahren, vor 3 Jahren, vor 4 Jahren ... Viele Grüße Uncle Pete
  18. Nun ja, die C130 ist nicht gerade ein Kampfflugzeug ... 8) Viele Grüße Onkelchen
  19. Hi Cliff, Dein Problem ist wahrscheinlich, daß Dein Handy xchrichichrchrichrchrxichr... macht. Geräte mit xchrichichrchrichrchrxichr... Geräuschen sind in der Tat extrem selten. Wenn Dein Handy xchruchuchrchruchrchrxuchr... machen würde, dann könntest Du es in jedem Ericsson Certified MobilePhone Shop einfach in die neue Gneration umtauschen. Gegen Aufpreis kannst Du auch ein xchrachachrchrachrchrxachr... Gerät bekommen. Dieser Service gilt aber nur für xchruchuchrchruchrchrxuchr... Kunden. xchrichichrchrichrchrxichr... - Kunden kann leider aufgrund des günstigeren Kaufpreis des Gerätes in der Sonderaktion kein solcher Direkt-Suppiort angeboten werden. xchrichichrchrichrchrxichr... - Kunden werden daher gebeten, den im Ausgangsbeitrag aufgeführten Weg zu nehmen. Viele Grüße xchröchächrchröchrchrxächr P.S. War natürlich nur ein Gag. Was waren doch die alten Analogfunkzeiten schön. Da gab's wenigstens noch ein psjijitschjöääähtjiichch
  20. Und haltet Euren Mund darüber !! Mann ! Musste das denn sein, daß das Ding jetzt schon wieder auftaucht ?!? Es wurde schon genug kaputtdiskutiert (vor allem in den Foren) Jetzt bitte nicht schon wieder !!! Viele Grüße Uncle Pete
  21. Große Bitte: Haltet Euch mit jeglicher Diskussion zur VO zurück ! Es wurde schon genug durch unüberlegte Diskussionen zu WaffG und der VO kaputt gemacht. Das muss jetzt nicht schon wieder sein ! Ich hoffe auf Eure Vernunft ! Viele Grüße Uncle Pete - Editiert, um nicht den Falschen Leuten auf die Füsse zu treten -
  22. Hmmm... was für einschlägige Vorschriften ? Es wäre nun interessant zu wissen, um welches Bundesland es sich handelt. Es ist durchaus denkbar, daß das Regierungspräsidium gar keine Vorschriften erlassen hat, sondern nur das Slug-Empfehlungsschreiben zur "Kenntnisnahme" und "eigenverantwortlicher Verwendung" an die Landratsämter und Ordnungämter durchgereicht. Tja, und das eine oder andere Amt stellt dann u.U. diese "Empfehlung" als Vorschrift hin, um ihr so mehr Gewicht zuzuführen und Diskussionen darüber zu vermeiden. Welches Bundesland ist es denn ? Viele Grüße Uncle Pete
  23. Zensur ! Zensur ! Zens... Viele Grüße Onkelchen Erst wenn die letzte Autobahn begrünt, die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet Ihr merken, daß Greenpeace nachts kein Bier verkauft.
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