Jump to content

Ulrich Eichstädt

Registrated User
  • Posts

    429
  • Joined

  • Last visited

Posts posted by Ulrich Eichstädt

  1. Nach mehreren Versuchen, meine Wohnortlage auf der Map zu verewigen, kommen wir der Sache nun näher. Um anderen, noch zögernden Usern die Sache zu erleichtern (oder verirrte Gestalten wie den ins Elsaß ausgewanderten CETUS :roll: auf den rechten Weg zurückzuführen), hier mal meine Vorgehensweise.

    Also:

    Phase 1: Ich wohne in 56355 Nastätten, was an sich kein Problem ist, aber ich habe eben keine Längen- und Breitengradangaben. Versuche eine Woche lang, mit der im Profil eingebauten Ortssuche benachbarte Städte wie Bad Schwalbach, Limburg oder Wiesbaden aufzurufen. Klappt auch, aber es erscheint kein Wert, und es läßt sich nichts übertragen.

    Phase 2: (immerhin schon heute):

    Man googelt so vor sich hin und findet eine Weltzeituhr mit Ortsbestimmung - immerhin ist da Wiesbaden drauf, also übernehme ich die Werte ins Profil

    Phase 3:... und erscheine viel weiter oben in der Karte als eigentlich angenommen. Nun stimmen aber die Entfernungen zu den angeblich benachbarten Usern nicht, weil zwar als Ort "Nastätten" angezeigt wird, die Geo-Daten aber von Wiesbaden sind. Von hier bis Lahnstein zu Hand454Casull sind es nicht 43, sondern knapp 20 km (aber der hat ohnehin noch keinen Beitrag geschrieben und hat neben den Schießerei den Blues - das darf ich sagen, weil ich ihn "von woanders" her kenne)

    Phase 4: Beim Weitergoogeln finde ich diese Super-Seite hier und darin auch wirklich die kleinsten Käffer (daher dies als Tipp!). Zwar sind keine Kommazahlen vorhanden vorhanden, aber 50N und 7E bringt mich auf der Karte vielleicht weiter...

    Phase 5: Hallo Cetus, du wohnst in 47N und 7E (damit Du wieder nach Hause findest... :wink: , immerhin derselbe Dingens wie ich

    Phase 6: ja, was nun, Längen- oder Breitengrad? Ich bin schon ganz fix und alle...

    Phase 7: aber es macht Spaß! Ich möchte daher die noch fehlenden User dringend ermuntern, ihre eigene Position einzutragen, auf daß es eng wird auf der Karte...

    Uli

    Nachtrag:

    Phase 8: Das stimmt nie und nimmer! Ich hab jetzt mal 7.50 statt 7 eingegeben, außerdem muß es wohl ein Dezimalpunkt statt Komma sein. Ob ich hier jemals wieder rausfinde?

  2. in Wo sind 61 Juristen angemeldet (gemäß Outings), wovon im Schnitt 12 am Tage online in Wo sind.

    Anmerk. der Redaktion :evil:

    Dann zieh mal vier getürkte Einsteins ab, und meist ist nur Falcon online (ich schaue deshalb nicht alle Profile bei WO durch). Für Falcon ist nach den letzten Postings das Waffenrecht sonnenklar und verständlich :roll: , und Streitberger oder Meller wollte ich deswegen nicht extra aufschrecken...

    Hier weiß ich eben, daß karaya, clifford und sledge relativ oft hier rumwuseln. Das sollte kein juristischer Kräftevergleich der Boards werden.

    Nur habe ich die Erklärung im entsprechenden WO-Thread immer noch nicht kapiert, während mir der Hinweis "Berichtigt wird hier nicht das WaffenG, sondern das WaffRNeuRegG, das 19 Artikel hat (Art. 1 ist das WaffG)." irgendwie einleuchtet.

    Und den Link kann man auch immer mal gebrauchen...

  3. Hier sind gewöhnlich mehr Juristen vertreten als bei WO - also Paragraphenkundler, erhellt mich (und andere)

    "2. In Artikel 8 ist die Angabe „nach § 51 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ durch die Angabe „nach § 53 Abs. 1 Nr. 15 des Waffengesetzes“ zu ersetzen."

    Redet man so, wenn man vorher bei der NATO war oder gibt es eine geheime, erweiterte WaffG-Fassung, die nur das BMI kennt? In meinem kompletten Text kommt die oben gefettete Passage gar nicht vor, von einem "Artikel 8" ganz zu schweigen.

  4. Es gibt den guten Ansatz einer übergreifenden, privat organisierten Website, nämlich die von Matthias Henking ("Henk" bei WO)

    www.pro-waffen.de

    Wir haben seinerzeit 2001/2002 (sorry, keine Zeit zum Suchen im Archiv) bei Waffen-Online Material dafür gesammelt; ich hatte allerdings den Eindruck, daß sehr viele zuerst "Juchhu!" geschrieen und sich dann nicht weiter gemeldet zu haben.

    Und nicht, weil ich mich vor dem Aufwand drücken will: es ist wohl besser, eine neutrale (private) Site mit diesem Thema zu betreiben, weil die gleichen Infos auf der VISIER- oder FWR-Seite immer bei den Ewig-Neinsagern den Touch "von der bösen Lobby gefärbt" haben.

    Und ich denke, daß Matthias gegen etwas mehr Mithilfe und weiteres Material auch nichts einzuwenden hat.

  5. Was willste denn mit Taserfilm - den Täter einwickeln? :lol:

    Generell ist es natürlich hundstraurig, daß die Polizei zwischen Knüppel und Waffe keine dazwischen liegende und sichere, nicht tödliche Alternative hat. Ich zweifle aber, daß dieser Adrenalinjunkie sich durch Pfefferspray o.ä. hätte stoppen lassen, wenn schon ein Schuß ins Bein nicht reichte. Und es gibt genug Fälle, wo sich der Täter auch durch die einfacheren Taserdrähte nicht stoppen ließ. Kanadische Holzfäller sollen die Dinger ja morgens zum Wachwerden anlegen...

  6. Schade, schade, schade...

    Nach einem Tag voll etwas Hoffnung nun dies:

    "Es bleibt dabei: Kinder dürfen auch in Begleitung Erwachsener nicht auf die WBK! Es soll damit auch den "kritischen" Medien keine Möglichkeit gegeben werden, Kinder und Waffen gemeinsam zu fotografieren oder zu filmen. Denn hinterher kümmert es niemand mehr, ob das Kind in Begleitung war oder nicht...

    In Potsdam ist der Zutritt zur Waffenbörse im Blauhaus auch erst ab 18 Jahren gestattet. Nur auf Jahrmarktschießbuden und im Fernsehen dürfen Kinder noch Waffen sehen...

    Wir leben nun mal in einer Zeit mit eigenartigen Befindlichkeiten.

    Beste Grüße an das VISIER-Team!

    Wolf Krey"

    Die These mit den Filmaufnahmen hat auch was für sich, kann aber natürlich nur Nebensache sein. Also wie gehabt: Kassel erst ab 18.

  7. Nach der bisher benutzten Formulierung "Eintritt ab 18 Jahren" ist es eigentlich egal gewesen, ob das Kind 6 Monate, 6 Jahre oder 17,11 Jahre alt ist und wer es begleitet. Ich hab wie gesagt Expo angemailt und werde die Antwort sofort hier reinstellen.

    Nichts gegen Herrn Fuchs, den ich selbst kenne, und der als Marburger auch nicht allzu weit wegsitzt. Der VDB hat aber nun überhaupt nichts mit der Börse zu tun und hat auch noch nicht mitbekommen, daß es zwischendurch seit letztem Jahr -zig Börsen mit Altersbegrenzung gab (wenn sie überhaupt genehmigt wurden). Hier sind sicher der Veranstalter bzw. die zulassende Stadtverwaltung die verläßlichen Quellen.

    Das hat auch nichts mit Streit zu tun, ich fände es nur ärgerlicher, wenn zum einen jugendliche Besucher vergeblich anreisen oder zum anderen Eltern nicht kommen, weil sie die Kinder nicht mit rein bringen dürften. Das klären wir also, ist ja noch etwas Zeit bis zur Börse.

  8. Die Quelle müßte schon wirklich "seeehr verläßlich" sein. Zum einen hat der Veranstalter Expo Management selbst bereits im Juli mit der ersten Meldung ein Fax der Stadt Kassel mitgeschickt, die den Eintritt ab 18 forderte (womit die Verantwortlichen auch benannt waren), zum anderen steht noch heute auf der Website des Veranstalters unter www.waffenboersen.com zu Kassel "Eintritt ab 18 Jahre".

    Zitat von V-Online vom 4. Juli (basierend auf einer EXPO-Meldung): "Bereits jetzt hat die Stadt Kassel die selten gewordene Ausnahmegenehmigung nach § 38 Abs.2 WaffGerteilt, wonach in Kassel mit Schusswaffen und Munition sowie Hieb- und Stoßwaffen gehandelt werden darf. Die damit verbundenen Auflagen verlangen allerdings, dass nur volljährige Personen Zugang zur Messe erhalten, Waffen sind durch Stahlseile oder verschlossene Vitrinen zu sichern."

    Sollte dem nicht (mehr) so sein, wäre uns das schon eine größere Meldung bei VISIER/VISIER-Online wert, daher habe ich Wolf Krey jetzt wegen einer Klärung angemailt, denn noch am 5. August kam ein weiteres Fax von EXPO, wo die Einschränkung immer noch erwähnt war.

    Fortsetzung folgt...

  9. Keine Sorge - ICH bleibe friedlich :oops: Und Uli und Tom sicher auch.

    Hey, wir zwei sind mal einer Meinung - das sollten wir feiern...

    (ach, nimm meine Frozzeleien nicht so ernst, auch Du bist überall herzlich willkommen* (und mir lieber als zig Leute, die jahrelang schweigend nur mitlesen oder nur mal "finde ich auch" anmerken).

    * meine persönliche Ansicht.

    @Clifford: Peace, man, wir haben allet im Griff.

  10. Trotz Deiner Smileys: manchmal bist Du einfach nur ein wenig durcheinander, was?

    Fast alle gesperrten User bei WO können nach einer gewissen "Bewährungsfrist" wieder mitmachen.

    Wie heißt es doch so schön: Gott vergibt, Django nie (oder war das doch Dirty Harry?)

    Und bevor Du fragst: Nein, für Dich würden wir nichts zahlen.

  11. Übrigens würde ich es begrüßen,wenn die GdP endlich mal zu einer klaren Linie kommt. Zum einen wurde das Waffg vor gar nicht allzu langer Zeit - völlig zu Recht - als Lachnummer bezeichnet,da es mal wieder die Falschen trifft und zum anderen können die Verschärfungen schon wieder nicht weit genug gehen.

    Die Bezeichnung als "Lachnummer" beruhte hauptsächlich darauf, daß der Entwurf die Forderungen der GdP nach einer Registrierung vorhandener Gas- und Schreckschußwaffen nicht erfüllt.

    Zitat: "sieht die GdP im Wesentlichen den notwendigen Regelungsbedarf im Waffenrecht bei den Gas- und Schreckschusswaffen. Die GdP hatte angesichts eines Anteils von Gas- und Schreckschusswaffen von über 50 Prozent an Tatwaffen bei Raubdelikten die Einführung eines "Kleinen Waffenscheins" gefordert. Selbstverständlich hätte eine solche Regelung nur Sinn gehabt mit einer gleichzeitigen Registrierung der ca. 15 Mill. Gas- und Schreckschusswaffen, die sich in Privathand befinden."

    Der Beitrag des GdP-Sprechers Wolfgang Dicke ist unter anderem hier abrufbar:

    http://www.tsbev.de/aktuell/jahr2002/waffg2002dsb-3.html

    In diesem Artikel erklärt Dicke auch klar, daß der legale Waffenbesitz für die GdP kein Problem darstellt - damals (im Januar 2002) war allerdings noch kein einziger MP-Umbau auf dem Markt, und die "Military-Style"-Modelle von Oberland Arms & Co. nur in einzelnen Bundesländern erlaubt.

  12. Überdies repräsentieren sie immerhin die große Mehrzahl der betroffenen Schützen, die GdP aber keineswegs die Mehrzahl der Polizeibeamten.

    (alles Geld ausgegeben, bin wieder da...)

    Da haste aber kräftig recht - die Beachtung der GdP steht sicher in keinem Verhältnis zu ihrer Mitgliederstärke. Sie funktioniert nur deshalb, weil die anderen Polizeigewerkschaften noch viel kleiner sind...

    Bei den Jägern ist es ähnlich: wegen der lausigen Öffentlichkeitsarbeit dieses 350.000-Leute-Verbands findet man regelmäßig Statements (die zum Haare-raufen sind) vom "Bund Deutscher Jäger", der gerade mal ein paar Dutzend Mitglieder hat. Aber wohl die deutlich besseren Drähte zur Presse...

    (man mache den Google-Test mit "Bund Deutscher Jäger" und man findet zig Statements des Vorsitzenden Jürgen Meier-Hirschmann. Vielleicht, weil er so einen jagdlichen Namen hat. Wer jagt schon Heere oder gar Borcherts... )

  13. Zur Beratung der Regierung in Fragen der Waffentechnik, des Waffeneinsatzes und des Gefährdungspotentials das von Waffen ausgeht, sind m.E. ausschließlich die entsprechenden Fachbehörden zuständig, das BKA z.B.

    Au, au, da hättest Du heute aber wenig im Forum zu tun, wenn es so gewesen wäre. Wer steckt denn die Grenzen ab, wo für einen Polizisten oder LKA/BKA-Menschen die Gefährdung durch Waffen beginnt? Jeder Polizist, der sich einmal mit einem Kiddie mit schlecht erkennbarer Schreckschuß- oder gar Spielzeugwaffe gegenübersah, wird fordern, daß die Dinger generell verboten werden, weil es den Beamten das Leben erleichtert.

    Fand ich bei WO:

    http://www.neuepresse.de/region_hannover/150370.html

    (geht nicht mehr, war vom 8. Mai)

    zitat:

    "Das LKA fordert strengere Kontrollen. Follert: Wir unterstützen Bestrebungen, den Besitz von Schreckschuss-, Dekorations- und Luftdruckwaffen einzuschränken. Streng genommen gebe es keinen Grund, solche Waffen zu besitzen. "

    In Rheinland-Pfalz begann schon vor dem neuen WaffG eine Hetzjagd auf jugendliche Softair-Sünder. Oft riefen die Kripo-Leute bei uns in der Redaktion an und fragten nach diesem oder jenem Modell. Widerstand kundiger Polizisten dagegen, daß das WaffG das oft gar nicht absegnete, wurden von den Vorgesetzten abgebügelt. Die Waffen wurden einbehalten, die Eltern stimmten dem oft (unter sanftem Druck) zu. Nur der Polizeipräsident von Mainz war plötzlich völlig fertig, weil sein Beritt bundesweit einen enormen Kriminalitätsanstieg zu verzeichnen hatte...

    Gottseidank sitzen im BKA (leider nicht in allen LKA's) heute Leute in der Beurteilung von Waffen nach dem neuen WaffG, die den gesunden Menschenverstand walten lassen und danach entscheiden, ohne sich (noch nicht) dem Druck aus dem BMI zu beugen. Aber nicht die werden bei Kanzlers nach ihrer Meinung gefragt, sondern deren Vorgesetzte. Und die haben, wie es so schön heißt, dank Studium und Quereinstieg niemals das Weiße im Auge eines Ladendiebs gesehen.

    Und was Waffentechnik und den Einsatz von Waffen angeht, bin ich (Beispiel: §7 AVO) recht froh, daß die Schützenverbände und das FWR da manches gerade gerückt haben. Und mehr ging in vielen Fällen auch gar nicht, wie Zeugen aus beiden "Lagern" bestätigt haben: was willste denn machen, wenn man sich vor dem Minister und mit allen Beteiligten auf einen Sachverhalt einigt, der dann in der nächsten Sitzung wieder umgekehrt wird (in der Hoffnung, daß sich niemand an das Protokoll erinnert). Dann wird es eben wieder geändert, Mister B. kriegte sanft einen auf den Deckel (weil er sich beim Mogeln erwischen ließ) und die nächste Runde begann.

    Das Verfahren, abgestimmte Sachverhalte beim Formulieren im stillen Kämmerlein dann ein paar Tage später wieder abzuändern (nach dem Motto: ich Ministerialrat mache mir meine Gesetze selber), ist ja nicht nur auf das Waffenrecht beschränkt. Mit Vergnügen (und dennoch innerem Entsetzen) habe ich vor ein paar Wochen verfolgt, wie sich die Opposition über die Gesundheitsreform aufregte: da waren Punkte verabschiedet worden, die dann beim Umsetzen in die Papierform von irgendwelchen Beamten wieder verdreht wurden - natürlich alles "versehentlich"...

    Im Waffenrecht (und in den Medienberichten) können wir das gut beurteilen und schreien auf, wenn man solchen Unsinn liest. Aber jetzt stelle man sich einfach vor, daß das in allen anderen Politikbereichen ebenso geschieht und irgendwelche Ministerialgranaten ihre eigenen Wünsche an den Ministern vorbeischmuggeln. Und da merken wir es eben mangels Einblick nicht.

    Gottogott, so viel wollte ich eigentlich am freien Samstag nicht schreiben. Melde mich ab zum Einkaufsbummel.

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)