Hallo Nightforce,
klare Antwort: nein, ich weiss es nicht. Es soll dafür ein "Sachverständiger" gefunden werden, aber das ist alles was ich bisher weis. Es geht auch nur um eine Prüfung, nicht um einen Lehrgang!
Im Gesetz steht allerdings, dass eine Sachkunde nur dann anerkannt wird, wenn der Antrag als Waffensammler für eine gleichartige Waffe gemacht wird (kein wörtliches Zitat, habe gerade kein Waffg dabei).
Daher wäre natürlich die Urteilsbegründung bzw. die Details dieser Entscheidung interessant, nicht dass in dem Fall einer Waffen sammeln wollte welche den von ihm bereits Besessenen in Kaliber und der Art gleich waren.