Genau.
Der Mörder wurde rechtskräftig verurteilt.
Der Polizist auch. Dadurch wurde aber der Mörder nicht freigesprochen, sondern bekam in einem ganz anderen Fall, Recht. Auch ein Mörder hat Recht auf gerechte Rechtsprechung! Das ist das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit!
Außerdem müssen bei Polizisten ganz andere Maßstäbe angelegt werden, da für sie andere Gesetze gelten. Der Jedermannsparagraph ist z.B. auf Polizisten nicht anwendbar. Notwehr und Nothilfe werden ganz anders bewertet.
Dazu kommt, daß ein Polizist nur die Maßnahmen androhen darf, die er auch durchführen kann und darf. Würde man die Androhung von Folter zulassen, deren Anwendung aber nicht, wäre auch die Androhung wirkungslos. Würde man die Folter zulassen, wären wir zurück im Mittelalter. Man kann unter Folter aus jedem jedes Geständnis herausprügeln.