HI all
Mal ne frage zur Notwehr!!!
Nehmen wir mal an ich werde bedroht und mir bleibt nichts anderes übrig als auf den angreifer zu schiessen. entweder in Bein oder direkt auf den Körper.
Wenn die gerufene Polizei kommt, nimmt sie dann denn Fall auf.
Und jetzt die Fragen: 1. Wird dann die von mir benutzte Waffe als beweismittel Sichergestellt ???
2. Geht die sache direkt an die staadtsanwaltschaft weiter, wo dort der staadtsanwalt entscheidet ob ich richtig oder falsch entschieden habe???
P.s. wenn ihr wisst wie es dann weiter geht wenn die Polizei denn fall aufgenommen hat. dann schreibt mir doch mal die die einzelnen schritte auf was dann auf mich zukommt.
Gruß Smerf