smerf
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du nehmst es wirklich zu ernstBeispiel 1 : Du siehst wie unbewaffnete Typen ein Mädchen in ein Auto zerren wollen. - Du MUSST durch Drohen mit der Waffe, ggf. Abgabe eines Warnschusses, Notfalls sogar durch einen gezielten Schuss auf einen der Täter einschreiten! Tust du es nicht - Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung!!!Beispiel 2: Du bist Augenzeuge bei einem Banküberfall - die Täter mit Maschinenpistolen bewaffnet. Du MUSST NICHT einschreiten. Die Gefahr für dich wäre größer - dazu bist du nicht verpflichtet.
Die Entscheidung muss man selber treffen.
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NEIN HABE ICH NICHT ZUM 1.000.000 MAL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! NOCH NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!
MACH GRADE MEIN JAGDSCHEIN UND LESE IN DEM LEHRBUCH ÜBER NOTWEHR SITUATIONEN. UND DESHALB STELLE ICH DIESE FRAGE!!!!!!!!!!!
P.S. NOCHMAL ICH HOFFE ES STÖRT NICHT DAS ICH NOCH KEINE WAFFEN ERLAUBNIS HABE. WENN JA NUR SAGEN DANN BIN ICH WEG.
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HI all
Mal ne frage zur Notwehr!!!
Nehmen wir mal an ich werde bedroht und mir bleibt nichts anderes übrig als auf den angreifer zu schiessen. entweder in Bein oder direkt auf den Körper.
Wenn die gerufene Polizei kommt, nimmt sie dann denn Fall auf.
Und jetzt die Fragen: 1. Wird dann die von mir benutzte Waffe als beweismittel Sichergestellt ???
2. Geht die sache direkt an die staadtsanwaltschaft weiter, wo dort der staadtsanwalt entscheidet ob ich richtig oder falsch entschieden habe???
P.s. wenn ihr wisst wie es dann weiter geht wenn die Polizei denn fall aufgenommen hat. dann schreibt mir doch mal die die einzelnen schritte auf was dann auf mich zukommt.
Gruß Smerf
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ja hoffentlich sind die Raketen nicht mit Atomsprengköpfen bestückt.
Notwehr
in Lawcorner
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das war klar das ich lange auf andwort nicht warten würde