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smerf

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Posts posted by smerf

  1. @MSM

    Ich kemme mit der geschulterten waffe nicht bis ins revier

    Ich glaube ich kemme noch nichtmal 100 meter weit da hätte ich schon die bullen auf dem hals.

    Wohne nähmlich im dorf dort kennt jeder jeden.

  2. falsch ...

    jäger dürfen die waffen auf dem weg ins revier "führen" ... allerdings ungelagen ...

    ja sie darf ins revier geführt werden aber mun. mus auch getrennt von der waffe geführt werden.
  3. Beispiel 1 : Du siehst wie unbewaffnete Typen ein Mädchen in ein Auto zerren wollen. - Du MUSST durch Drohen mit der Waffe, ggf. Abgabe eines Warnschusses, Notfalls sogar durch einen gezielten Schuss auf einen der Täter einschreiten! Tust du es nicht - Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung!!!

    Beispiel 2: Du bist Augenzeuge bei einem Banküberfall - die Täter mit Maschinenpistolen bewaffnet. Du MUSST NICHT einschreiten. Die Gefahr für dich wäre größer - dazu bist du nicht verpflichtet.

    Die Entscheidung muss man selber treffen.

    du nehmst es wirklich zu ernst :D
  4. NEIN HABE ICH NICHT ZUM 1.000.000 MAL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! NOCH NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    MACH GRADE MEIN JAGDSCHEIN UND LESE IN DEM LEHRBUCH ÜBER NOTWEHR SITUATIONEN. UND DESHALB STELLE ICH DIESE FRAGE!!!!!!!!!!!

    P.S. NOCHMAL ICH HOFFE ES STÖRT NICHT DAS ICH NOCH KEINE WAFFEN ERLAUBNIS HABE. WENN JA NUR SAGEN DANN BIN ICH WEG.

  5. :blink2: du machst mir wirklich angst hollo !!!!!

    also an alles was du geschrieben hast glaube ich nicht z.b das mit der Presse und das mir der ersten instanz!!!

    aber Trotzden danke für die beandworteten Fragen.

  6. HI all

    Mal ne frage zur Notwehr!!!

    Nehmen wir mal an ich werde bedroht und mir bleibt nichts anderes übrig als auf den angreifer zu schiessen. entweder in Bein oder direkt auf den Körper.

    Wenn die gerufene Polizei kommt, nimmt sie dann denn Fall auf.

    Und jetzt die Fragen: 1. Wird dann die von mir benutzte Waffe als beweismittel Sichergestellt ???

    2. Geht die sache direkt an die staadtsanwaltschaft weiter, wo dort der staadtsanwalt entscheidet ob ich richtig oder falsch entschieden habe???

    P.s. wenn ihr wisst wie es dann weiter geht wenn die Polizei denn fall aufgenommen hat. dann schreibt mir doch mal die die einzelnen schritte auf was dann auf mich zukommt.

    Gruß Smerf

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