Jump to content

Bold

Registrated User
  • Posts

    1051
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    4

Everything posted by Bold

  1. Ich bin da nicht sicher, ob der "Normalbürger" in so einem Fall nicht zuerst nach Waffenbesitzer / Nicht-Waffenbesitzer unterscheidet statt nach "Bonze" / "Kleiner Mann"... Der wird dir doch eher antworten, dass das (evtl. verschärfte) Gesetz natürlich auch für den "Großen" gelten soll, und wir sind genau so nass wie vorher. Mit "Der da hat ja aber auch..." bzw. "Der da muss aber nicht..." fährt man bei solchen Diskussionen mEn nicht gut.
  2. Auch wenn ich jetzt gackere, ohne zu legen: Mir ist ein Fall bekannt, wo ein "Kleiner" straflos und ohne anderweitige Konsequenzen aus einer Sache gegangen ist, wo meiner Einschätzung nach auch eine mehrjährige Haftstrafe möglich gewesen wäre - und das ohne "Mauschelei" oder andere Touren. Es kommt immer drauf an, wer an welcher Stelle damit zu tun hat; der Spielraum ist da teils ziemlich extrem. Sieht man auch an einer Formulierung im Eingangsartikel: "In ähnlichen Fällen hat dies in Deutschland schon zu einem Widerruf des Waffenscheins geführt". Richtig. Hat es schon gegeben. Muss aber nicht zwingend immer so sein und NUR bei Herrn Süß ist das auf einmal nicht gemacht worden. Randbemerkung: Mich stört (unter Anderem...) die Gewohnheit der Medien, bei solchen Sachen quasi immer nur den Anstoß zu berichten. Wie das letztendlich ausgeht oder ob es nach einem berichteten Urteil ein Revisionsverfahren etc. gegeben hat, erfährt man oft nicht.
  3. Also das mit der Gelben hätte ich gerne noch mal gaaanz langsam erklärt Aber: Hab das mit der Amnestie für illegal besessene Waffen heute den ganzen Tag schon im Radio gehört auf der Arbeit, und ich kann die Leute nicht verstehen, die bei so was die Waffen abgeben. ENTWEDER man entscheidet sich, das Ding zu behalten, ODER man lässt es auf dem kurzen Dienstweg verschwinden - und zwar direkt dann, wenn man das Ding erhält. Es ist doch kein Problem, eine Waffe unbrauchbar zu machen und die Brocken irgendwo abzuladen. Warum über Jahre hinweg das (wenn auch geringe) Risiko einer Bestrafung eingehen, wenn man das Ding eigentlich gar nicht haben will?
  4. Ich hab mich ja auch schon immer gefragt, warum die Treiber keine Üb-Handgranaten haben und die Schützenlinie weder befestigt ist noch lafettierte Waffen hat
  5. Tja, Henry, so schnell ist man durchgefallen Bis zum Test im nächsten Jahr
  6. Das mit dem Jagdschein ging in Richtung Ente - die hat nämlich, bei dieser Thematik wohl kaum zu vermeiden, zuerst das Bild des nachtsichtbewehrten und schallgedämpften Waidmannes auf der nächtlichen Sauenjagd heraufbeschworen. Damit kann man bei manchen Jägern nur durch die Erwähnung schon Kammerflimmern auslösen
  7. Ich hab ja schon vor langer Zeit vermutet, dass das der wahre Grund ist, warum die meisten Jäger auf so kurze Entfernungen schießen Ein prüfender Blick - viel zu weit vom Weg entfernt, dann gehts auch noch den Hang hoch und ein Bach dazwischen...jetzt aber schnell irgendwas von "nicht waidgerecht" faseln oder steif und fest behaupten, dass es die Leitbache ist... Gute Ausreden braucht man in jedem Hobby
  8. Das macht wohl der nahende Jagdschein (oder hast du den Lappen gar schon? ), dass du jetzt gleich wieder DARAUF kommst Ich dachte nur, wenn einen das Gewicht am Kopf nicht zu sehr stört, kann man sich die ganze Montiererei doch sparen und ein gescheites NSG kaufen... Unbequemer als krummbucklig über der Konstruktion aus dem Eingangspost zu stehen, kann das auch nicht sein. Und wenn einen die "grüne Sucht" Nachtsichttechnik erst mal gepackt hat, dann will man sich auch über kurz oder lang nicht mehr auf das Spektiv beschränken. Ich empfehle, so hoch einzusteigen, wie es der Geldbeutel hergibt.
  9. Ich sehe meine im Tresor befindlichen Waffen - wenn er offen ist
  10. Hat einer von euch denn schon mal probiert, mit einem an der Rübe "montierten" Nachtsichtgerät durch ein Spektiv zu schauen? Das ist wohl etwas gewöhnungsbedürftig, aber dafür ist das Gerät universeller einsetzbar und rechtlich wasserdicht.
  11. Und bevors einer verwechselt: Gemeint sind Lampenaufsätze für Waffen wie z.B. so was Wobei ich sagen muss, dass ich mir so ein Ding auch bei vorhandener Erlaubnis (oder eher: nicht vorhandenem Verbot ) nicht holen würde.
  12. Nachbrenner/Anmerkung: Es ist nicht erst dann verboten, wenn es auch nur auf einem freien Luftgewehr ist. Es ist bereits dann verboten, wenn es zur Montage an eine Waffe bzw. an ein ZF VORGESEHEN ist und die entsprechenden Montagemöglichkeiten bietet. Beim Glock-Feuerwahlhebel gilt "Er ist ja nicht drin". Bei Nachtzielgeräten bzw. Nachtsichtauf- bzw. -vorsätzen für ZFs ist das nicht so. Die sind immer pöse.
  13. *Pauschalisier* Das ist doch alles Scheiße. In dem Artikel wird doch nur alles zusammengeschmissen, was bisher von irgendwem mal verlangt wurde, ganz unabhängig davon, ob es was bringt, ob es nicht eh schon lange so ist oder völlig realitätsfremd ist... Meine Waffen SIND mit Sperrvorrichtungen versehen, die nur eine Nutzung durch den Eigentümer und andere Befugte erlauben. Die Dinger heißen Tresore, dafür gibts Schlüssel, und die sind bei mir am Mann. Wie soll ich denn eine biometrische Kennung übertragen? Pauschal alle einspeichern, die eventuell mal die Waffe leihen wollen? Und PINs sagt man nicht weiter - die gehen nämlich IMMER "auf Wanderschaft", wenn sie mehr als einer kennt. Kein Sportschütze kommt im "Breitensport", also abseits von Sportfördergruppen, Olympia etc., mit 5 Waffen aus - mbM. Da braucht man ja noch nicht mal was Exotisches schießen (wollen). Rundenkämpfe KK und GK, Ordonnanzgewehr, Rundenkämpfe UHR, KK-Gewehr...schon sind die fünfe voll, und ich hab entweder noch keinen GK-Revolver oder keine GK-Pistole und kein einziges Gewehr für eine BDMP-Disziplin. Und wo wir grad von BDMP reden - die Mitglieder freuen sich bestimmt einen Ast über das faktische Verbot ihres Verbandes, das mit einer Beschränkung auf KK-Waffen oder dem Ausschluss "militärischer" Waffen vom Schießsport ins Haus steht. Man müsste viel mehr essen können...
  14. "Selbstfindung unter Zuhilfenahme ballistischer Vorrichtungen"..."Therapeutische Ballistik" Zumindest die Gewehrdisziplinen ab 300m aufwärts haben ja schon was Zen-mäßiges
  15. Nachdem die Sendung "Welt der Wunder" vor Jahren genau so unterirdisch schlecht geworden ist wie Galileo, scheint mir der Erwerb eines gleichnamigen Magazins auch nicht sonderlich lohnend - so dass es wohl bei diesem kleinen Auszug bleiben wird
  16. Vertragen die sich so schlecht, wenn sie gesoffen haben?
  17. "Damit belegt das kleine Alpenland Platz zwei in der weltweiten Selbstmordstatistik, hinter den USA." Gedanke beim ersten Lesen: Absoluter Unfug. Eine geradezu beliebig kurze Recherche bestätigt diesen Eindruck Weder prozentual noch absolut ist die Schweiz mit der Zahl an Selbstmorden irgendwo "Weltspitze". Die Zahl von 1400 Suiziden ist die Gesamtzahl an Selbsttötungen pro Jahr (Wiki), davon geschehen (aus gleicher Quelle) 24% unter Verwendung von Schusswaffen, wären also 336 - ungefähr einer pro Tag. Ob das Erschießen in der Schweiz besonders verbreitet ist, kann ich so auf Anhieb nicht sagen. Aus dem Bauch raus behaupte ich aber, es liegt, wenn überhaupt, nur geringfügig höher als in anderen Ländern, in denen Privatbürgern der Besitz von Schusswaffen erlaubt ist. Was den Beitrag aber TOTAL disqualifiziert, sind die Worte "Erschreckende Folge". Dass Schusswaffen eine (allein) hinreichende Vorbedingung für kriminelles Verhalten jedweder Art sind, ist ja schon Unfug. Dass aber eine Schusswaffe allein durch ihre Verfügbarkeit wesentlich zum SUIZID beitragen soll, ist Schwachsinn jenseits von Gut und Böse. Ich brächte das gar nicht übers Herz, so was zu schreiben, geschweige denn zu veröffentlichen.
  18. Die sind eh pleite; ob die sich von alleine neu gründen oder weil sie verboten wurden, ist da eigentlich egal. Und noch was ganz anderes zum Thema Besitzeridentifikation direkt an der Waffe: Wie soll ich denn dann einen interessierten Gastschützen mit meiner Waffe schießen lassen? Gibt es dann eine "Gastschaltung", wie auch immer die aussehen mag? Was machen wir mit den Vereinswaffen - alle Vereinsmitglieder einspeichern und zusätzlich die "Gastschaltung" anlegen?
  19. Weil bei der absoluten Mehrzahl der Verhandlungen keinerlei Kontrollen stattfinden. Den ganzen Zirkus mit Angeklagten hinter Panzerglas etc. macht man nur, wenn man schwer davon ausgehen muss, dass was passiert. Davon abgesehen ist ja auch der eine oder andere Angeklagte oder sonstige Prozessteilnehmer auf den Stufen vor dem Gericht einem Geschädigten oder anderen Personen zum Opfer gefallen...
  20. Mir ist nicht ganz klar, was daran eine "Polizeipanne" sein soll, wenn der Ablauf so war wie in dem Artikel geschildert. Der Täter gibt nach einer Verwundung (scheinbar) auf und wird daher nicht weiter beschossen, überlegt es sich dann aber anders und nimmt die zuvor abgelegte Waffe wieder an sich. Ein folgender Versuch, ihn durch weiteren Beschuss aufzuhalten, scheitert an der Entfernung. Wo war da der Fehler? Es gibt in Deutschland auch bei Amoklagen keinen "totalen Schießbefehl" bzw. keine völlige Narrenfreiheit für die Polizei. Einen Täter, der allem Anschein nach aufgegeben hat, niederzuschießen, bringt einen deutschen Polizisten in Teufels Küche, Amoklauf hin oder her. Ich kann mich nur dem Staatsanwalt anschließen: Es gibt hier keinerlei Anlaß für Ermittlungen gegen den betreffenden Polizisten. Wer bei dieser Sachlage, wenn sie denn so stimmt, eine "Polizeipanne" herbeireden will, hat schlicht keinen blassen Schimmer, von was er redet. Wenn man denn unbedingt will, kann man hier die Informationspolitik der zuständigen Stellen kritisieren, da z.B. angesichts des Videos vom Ende des Amoklaufes mit deutlich erkennbarer Fehlzeit der ganze Ablauf offensichtlich nicht vollständig geklärt war. Hier hätte man früher bei den Medien mal auf die Bremse treten und auf den folgenden Abschlussbericht verweisen können. Und wenn man diese "Panne" denn unbedingt als solche ansehen will, dann frage ich zurück: Warum hatte der eingreifende Beamte keine geeignetere Waffe und die zugehörige Ausbildung daran? Wenn überhaupt, dann liegt hier der Mangel und nicht beim Vorgehen des Polizisten. Das ist dann aber Sache des Dienstherren und wir sind wieder bei dem altbekannten Problem, dass eine Vorbereitung auf eine Amoklage und insbesondere auf die direkte Konfrontation des Täters durch "normale" Streifenpolizisten einen enormen Aufwand in Sachen Ausrüstung und Ausbildung bedeutet, den man angesichts der Seltenheit solcher Amokläufe von Seiten der zuständigen Stellen natürlich scheut - auch wenn man das als Bürger in dieser Deutlichkeit wohl nicht zu hören bekommen wird.
  21. @desertfan: Das ganze Thema Widerstandsrecht ist mMn juristisch eine "Riesendose Würmer", wie man im englischen Sprachraum sagt. Schwammig formuliert wie so viele andere deutsche Gesetze und nicht nur so gut wie unbekannt, sondern auch kein bisschen vernetzt mit Gesetzen bzw. juristischen Bereichen, die auch den tatsächlichen täglichen Ablauf irgendwie betreffen. In Amerika beschäftigt sich alle Nase lang ein Gericht mit Klagen vor dem Hintergrund des Zweiten Verfassungszusatzes; hierzulande wirst du auf Ähnliches mit dem Art. 20 GG lange warten können. Da der private Waffenbesitz hierzulande keinerlei Beziehung zum Art. 20 GG hat (das wären ja sonst wieder die berühmten "amerikanische Verhältnisse" ), wird sich da wohl kein Gericht dazu hinreißen lassen, einer Verfassungsklage gegen eine Waffengesetzverschärfung vor diesem Hintergrund statt zu geben. Obwohl die Argumentation mMn durchaus schlüssig wäre. Aber der Art. 20 GG begründet eben kein Bedürfnis...
  22. Jein. Die werten Herren, die die amerikanische Verfassung entworfen haben, haben nur erkannt, dass ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht zum Widerstand eigentlich nicht mehr so richtig hilft, wenn es gegen jemanden genutzt werden soll, der die verfassungsmäßige Ordnung gefährdet oder gar schon abgeschafft hat. Deswegen haben sie - sinnvollerweise - nicht das Recht, sondern die Mittel zum Widerstand verfassungsmäßig geschützt. Salopp formuliert: Im Fall der Fälle dürfen die Deutschen, können aber nicht, während die Amerikaner können und nach dem Dürfen dann sowieso nicht mehr gefragt wird. Unschwer zu erkennen, welcher Ansatz der praxisnähere ist...
  23. Nein, fünf Schuss heißt fünf (5) Schuss. Vier und noch einer. Unter anderem deswegen ist das offizielle BW-Schießen ja so elend. Fünf Schuss (oder auch mal zehn oder gar fünfzehn), Übungsende, hinten anstellen... Wenn nicht so viele Leute da sind, gehts ja noch, aber wenn in der Grundausbildung, wo 50 Mann und mehr auf vier Bahnen schießen sollen - da kann man sich ja denken, wie oft man da drankommt. Und die ganze Zeit geht einem die Aufsicht beim Schützen auf die Eier, weil der ja nicht ahnen kann, dass man ein verwendungsfähiges Hirn im Schädel hat Deswegen sagte ich ja schon: Mit Privatwaffen über die RK schießen ist sinnvoller. Da hat man das ganze BW-interne Vorschriftengewichse nicht (oder wenigstens nicht in voller Härte) und man kann die Waffen selbst einschießen. Vollautomatisch schießen ist mit G36 auf normalen Schießbahnen eh nicht vorgesehen, und der durchschnittliche Leitende bekommt bei entsprechendem Nachfragen Schreikrämpfe und/oder einen Herzinfarkt
  24. @Ente: DVAg ist ja schon gesagt worden; das sind die Veranstaltungen, die die Bundeswehr für die Reservisten selbst durchführt. Ergo in Uniform und mit BW-eigenen Waffen. Was die RKs selbst so wurschteln, läuft NICHT in Uniform und nur mit Privatwaffen. ATN heißt Ausbildungs- u. Tätigkeitsnachweis; das sind die lustigen Zettel, auf denen steht, was man kann, darf und ist. Also so Sachen wie Wachausbildung, Militärkraftfahrerlaubnis usw. Und wenn es dann darum geht, dass der kleine Bold irgendwo hin soll/will/darf, wo mit Übungsmitteln gesprengt wird, oder wo abgeseilt wird oder ein Scharfschützenanteil mit drin ist, dann guckt der zuständige BW-Mensch in meine ohnehin nicht vorhandene (weil verschlampte) Akte und sagt: hast du nicht, kannst du nicht, darfst du nicht, da gehst du nicht hin, danke, wegtreten. Also wären da ohnehin nur die Sachen drin, die "unter der Hand" auf Eigeninitiative irgendwelcher Leute entstehen - und da weiß man halt nie so recht, ob das Hand und Fuß hat. Und zum Thema Minenräumen und Erste Hilfe: Das wird auf Wettkämpfen nicht ausgebildet, sondern abgeprüft. Learning by doing bringts nicht, wenn der erste und einzige Versuch in der Wertung landet Das muss man vorher schon können... Aber generell ein bisschen rumschießen wie von Marinero beschrieben müssten die meisten RKs noch auf die Reihe bekommen
  25. Ich selbst mache direkt über die BW nichts mehr, aus verschiedenen Gründen. Das fängt damit an, dass bei uns in der Gegend die Reserve, die tatsächlich noch die eine oder andere DVAg macht, bis auf ein paar versprengte Alkoholvernichter faktisch nicht mehr vorhanden ist. Dann sehe ich es nicht ein, dass ich mir auf eigene Kosten den ganzen dienstlich zu verwendenden Kram hole, den ich über die letzten Jahre durch sinnvolle Ausrüstung ersetzt habe. Und schlussendlich reizt mich der reguläre Schieß- und Ausbildungsbetrieb der BW-Reserve nicht. Dem Schießen auf BW-Schießbahnen nach den entsprechenden Vorschriften kann ich nichts mehr abgewinnen, besonders, weil der Leitende sich ja immer am dümmsten vorhandenen Schützen orientieren muss. Da kommt nichts bei rum. Auf Wettkämpfen war ich selbst noch nicht, kenne das nur aus zweiter Hand; auf die meisten zieht es mich auch nicht so. Und nach oben raus fehlen mir dann ATNs, ohne die ich keine Wehrübungstage durchkriege usw...weil ich eben über die eigentliche Reserve nichts mache, werden die den Teufel tun, mir so was zu genehmigen, wenn ich nach Jahren auf einmal vor der Tür stehe... Die Inhalte sind unterschiedlich; das geht eben wie gesagt von Stationswettkämpfen mit z.B. simuliertem Sprengen, Abseilen, Häuserkampf, Tarnen&Täuschen, behelfsmäßigem Minenräumen etc. bis zum reinen Freundschaftsschießen, wo man sich eben auf einer längeren Schießbahn ein bisschen zum Schießen trifft und irgendwann mal ganz gediegen auswertet. Da muss man sich eben an Leute mit Erfahrungswerten halten, was sich da lohnt bzw. wo man sich selbst einordnet. Über eine befreundete RK ist ab und zu mal ein Schießen auf einem TrÜbPl hier in der Gegend; das ist dann aber mit Privatwaffen und ohne Ausbildungsanteil. Da wird eben auf der langen Bahn ein bisschen geschossen und ab und zu kommt die Aufsicht von BW-Seite vorbei. Das läuft dann aber nicht als Wehrübung, daher finden natürlich keine Geschichten wie Ausweichschießen, Gruppe im Angriff usw. statt. Das ist einfach nur eine Möglichkeit, relativ günstig und in geselliger Runde die Gewehre mal etwas mehr "ausfahren" zu können als auf den heimischen 100m-Bahnen. Ob das machbar ist, hängt dann wieder von der TrÜbPl-Kommandantur ab. Wenn die nicht wollen, dann läuft da gar nichts in der Richtung.
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)