Quelle:
https://www.facebook.com/download/320832144703925/Presse_Gesetzesvorlage%20Waffenrecht%20Bundesrat.pdf
Hat sich schon jemand die Mühe gemacht, dieses Vorhaben etwas tiefer auszuleuchten, welche Bedeutung eine solche Regelung wirklich bekommen kann?
Zur Beantwortung dieser Frage einfach mal darüber nachdenken, wer festlegt, was Extremismus ist bzw wie er sich äußert und wer die dazu gehörigen Rahmenbedingungen für den Verfassungsschutz vorgibt. Ich bekomme sprichwörtlich jedem Tag ein Stück mehr ein komisches Gefühl in der Magengegend.
Eine derartige gesetzliche Regelung, wenn sie wirklich kommt, birgt wesentlich mehr Gefahrenpotential für alle, als manch einer sich heute vielleicht denken mag.
Heute sind es wir Legalwaffenbesitzer, morgen vielleicht der Sport- und Hobbyangler, übermorgen die Taubenzüchter, nächste Woche der Hartz4-Empfänger, die einer Gesinnungsüberprüfung durch den Verfassungsschutz unterzogen werden.
Eine solche Regelung ist quasi eine Vorstufe zum Ermächtigungsgesetz. Denn wer garantiert, dass die Definitionen, wer Extremist ist, wie sich Extremismus äußert usw auch nächstes Jahr noch Gültigkeit haben? Wer garantiert, dass wir nicht in zwei Jahren selbst bei der Bewerbung um eine Anstellung als Hofkehrer eine Gesinnungsbeführwortung durch den Verfassungsschutz beilegen müssen?
Niemand hat vor, eine Mauer zu errichten, doch jetzt, wo das Fundament schonmal da ist...