ersteres sicher keinsfalls, aber das mit der todesstrafe sagt sich so leicht. wenn man unmittelbar betroffener ist (z. b. wenn jemand dein kind erst vergewaltigt und dann einfach erwürgt, ist ja immerhin auch hier kein seltener einzelfall), dann denkt man darüber wahrscheinlich doch etwas anders. besonders witzig ist es nicht, wenn so ein täter z. b. wieder mordet, nachdem er nach gerade mal 15 jahren wieder aus dem kittchen durfte.
ich bin kein bedingungsloser befürworter einer solche strafe, würde sie in einzelfällen aber auch nicht ablehnen. naja, für uns deutsche eh unwichtig.
jens