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Völker

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Everything posted by Völker

  1. Hallo Todd, Du fragtest nach guter Literatur zum Schießenlernen. Klar, am besten lernt es sich, wenn man im Verein einen guten Lehrer hat – habe ich leider nie gehabt. Aber einige Sachen kann man sich auch gut anlesen und dann auf dem Schießstand in die Tat umsetzen. Gut finde ich ganz persönlich z.B.: Sportliches Pistolenschießen Autor: Ragnar Skanaker , Laslo Antal Erscheinungsdatum: Juli 2001 ISBN: 3613014254 Gebundene Ausgabe 22,- EUR - allerdings nur für das Sportpistolenschießen des DSB (einhändiger anschlag) zu empfehlen, außerdem kostet es Geld. zu finden z.B. hier: http://www.buchmitte.de/Sportliches_Pistolenschieen_tynca_3613014254.html Kostenlos – aber keineswegs umsonst ist die Lektüre der „Sachkunde“ von Rechtsanwalt Reinhard Becker vom Eisenacher Schützenverein http://www.schuetzenverein-eisenach.de/Sachkunde.htm Ein IMHO guter aber nicht zu weiter Querschnitt durch das Schießen und rechtliche Grundlagen – allerdings ist leider das neue Waffengesetz nicht eingearbeitet, so daß Du von den juristischen Ausführungen nur die über Notwehr/Nothilfe ungeprüft verinnerlichen solltest. Und hier mein persönlicher Favorit: Wie man dann richtig gut – beidhändig – mit Pistole und Revolver schießt und es mit Begabung und erheblichen Fleiß zum mehrfachen deutschen Meister BDS und (!) DSB bringt, beschreibt absolut lesenswert Markus Bartram in seiner „Trainings- (B)Fibel: "Mehr Erfolg in Training und Wettkampf" Download auf seiner Homepage die noch andere interessante Artikel enthält www.mbartram.de – bzw. direkt: http://www.mbartram.de/ibb/Wasa/index.html - PS: Nicht zu vergessen die Waffenfachpresse - Visier, Caliber, DWJ - schau mal rein, welche Zeitschrift Dir am besten gefällt.
  2. @Nightforce: Nix für ungut - Du hast es sozusagen aus Deiner persönlichen Vereinspraxis beschrieben (ist bei uns ganz anders!), ich von der rechtlichen Seite. Z.B., wenn ich einem anderen Schützen ohne WBK auf dem Stand meine Waffe leihe, muß ich die nicht über den Schießleiter übergeben. Wird (bei uns) nicht gefordert und ist auch so im Gesetz nicht niedergelegt - der Schießstand ist nämlich dafür "erlaubnisfreier Raum".
  3. Und viel mehr genehmigt Dir unser um unser aller wohl überbesorgter Gesetzgeber auch nicht... - denn Großkaliber erst ab 21, und dann auch nur mit Idiotentest (MPU). Aber freu Dich aufs Schießen mit großkalibrigen vollautomatischen Waffen bei der BW - das ist nicht erlaubt, sondern befohlen!
  4. @Nightforce: Deinen Ausführungen muß ich widersprechen, auch wenn das Ergebnis in praxi das gleiche bleibt: 1) Der Sportschütze muß nicht 12 Monate Mitglied im Verein sein, sondern 12 Monate als Sportschütze schießen. Dieses bestätigt der Verein seinem Dachverband und der Dachverband bestätigt dann das Bedürfnis. 2) Die Waffe kaufen kann Todd schon - nur eben nicht erwerben (er wird Eigentümer, aber nicht Besitzer), also die Gewalt darüber ausüben. Auf gut deutsch: Die Waffe ist bezahlt, liegt beim Händler, ist noch im Buch des Händlers eingetragen - aber darf nicht mit nach Hause genommen werden. Und auch nicht auf den Schießstand, da Todd ja noch keine WBK hat und damit sowohl für den nichtgewerblichen Transport als auch für das Ausleihen nicht "qualifiziert" ist. Todd müßte also - wenn der Händler überhaupt mitspielt - immer einen WBK-Besitzer mitnehmen, um mit "seiner" Waffe auf den Schießstand zu gehen. Solch Aufriß lohnt sich doch nun wirklich nicht für einen 98er, es sei denn, es handelt sich um ein ganz besonderes Sammlerstück. 3) Nein, das war einmal - und zwar der nichtgewerbsmäßige Transport zum Schießstand durch "Nichtberechtigte" (z.B. Sohnematz nimmt, erlaubterweise, das Gewehr des Vaters zum Training auf den Stand). Wurde aber mit der Novellierung des WaffG ebenfalls abgeschafft - jetzt nur noch Transport durch WBK-Inhaber oder gewerblich. @Todd: Also, wie schon Nightforce ausführte, es geht kein Weg entweder am Jagdschein oder am Eintritt in einen Schützenverein vorbei - wobei der Schützenverein möglichst einem größeren Dachverband angehören sollte, damit auch die Waffenbefürwortungen (das sogenannte "Bedürfnis") nach WaffG ausgestellt werden.
  5. Da hast Du recht! Im gleichen Artikel, den ich oben zitiert habe, steht z.B. auch drin (Auszug):
  6. @Ich bins: Du irrst gewaltig! Quelle: G. v. Pückler - "Die Notwehr" / copyright © 2002 by Paul Parey Zeitschriftenverlag
  7. Ich habe mal, vor Jahren, einen Film gesehen, da wurde eine ganze Geheimdienstgruppe mittels Eisgeschossen umgebracht.
  8. Nach dem WaffG kann ich soviele Waffen beantragen, wie ich will... - reglementiert ist nur der Erwerb. (2/6) In unserem Schützenverein haben wir bei einem Mitglied (nach dem 1.4.03) 3 Waffen auf grün gleichzeitig befürwortet (ging dann zum Landesverband zum absegnen) - ging problemlos, er hat auch alle drei Voreinträge bekommen - gelten ja 12 Monate. Ich habe ihm geraten, im ersten halben Jahr 1 oder 2 Waffen zu kaufen, im zweiten halben Jahr den Rest - er holt jetzt, entgegen meinem Rat, im zweiten Halbjahr alle 3 Stk. (hatte von seiner Frau solange keine Genehmigung für den Erwerb eines Tresores bekommen ) Seine Sachbearbeiterin spielt anscheinend mit , 2/6 ist ja eine Regelbestimmung, kein Muß. Hatte ja auch nicht gezuckt, als er die Repetierflinte beantragte - ohne SuRT! Ist halt von Kanton zu Kanton unterschiedlich...
  9. Und ich dachte, bei Euch ist sowieso Montag und Dienstag alles geschlossen...
  10. Klasse!!! Ein Lob für den, der die Stellungnahme geschrieben hat (vor Benutzung der Tastatur nachgedacht und sich informiert) und auch an Minister Dr. Döring!
  11. @Alter Herr: Hier ein Merkblatt zum Transport von Silvesterfeuerwerk (größtenteils auch auf Muni anwendbar) incl. Strickmuster für Beförderungspapiere: Gefahrzettel im Anhang!
  12. Es allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.
  13. untätig, unbeteiligt, träge, reaktionsarm... (lat.) d.h., kein Sprenggeschoß, keine Leuchtspur usw. (???) Der Begriff "mit inertem Geschoß" steht auf den Munitions-Umkartons, da habe ich ihn her. BTW: Auf WO gabs bereits weitere längere Diskussionen - scheint alles halb so schlimm zu sein. Schlimmstenfalls bei Transport über 5kg Munition einen Feuerlöscher mit ins Auto und den "Gefahrgutzettel" von der Umverpackung (der Aufkleber mit dem orangen Zeichen) mitnehmen, dann is jut. Fraglich ist auch, ob diese Vorschriften auch für Privatleute oder nur für Unternehmen gelten. Popkorn holen und sich nach hinten lehnen...
  14. Schöne Sch... - vergeßt das mit 1kg Nettomasse! Patronen mit inertem Geschoß sind nach ADR Klasse 1.4S. Damit sind sie von den Bestimmungen der Gefahrgutverordnung nur bis 5kg Brutto-Gesamtgewicht befreit! Und das ist nicht viel, gerade bei IPSC Matches oder wenn im Auto mehrere Schützen mitfahren. Quellen: Klassifizierung - scrollen auf Seite 9 GGAV - sh. Tabelle Ausnahmen 3 Das Ganze wurde in WO diskutiert.
  15. Mit der Sachkunde ist es wie mit der Führerscheinprüfung: Ist sie abgelegt und hat man den FS beantragt, bekommt man ihn auch - und das im Normalfall auf Lebenszeit. Meine (letzte) Fahrprüfung z.B. war 1987. Seitdem war die Wiedervereinigung, damit ein neues Straßenverkehrsrecht - und ich hab den Schein immer noch. Problematisch könnte es jedoch werden, wenn jemand die Waffensachkunde vor längerer Zeit - und auch vor dem 1.4.03 - abgelegt hatte, jedoch jetzt erst eine WBK beantragt.
  16. Nicht, was vollautomatisch ist, iist Kriegswaffe, sondern nur das, was in der Kriegswaffenliste steht:
  17. Nee, habs schon verstanden - konnt ich mir nur nicht verkneifen. Leider kein ... äh ... Interesse.
  18. Führst du jetzt Selbstgespräche? Tsts...
  19. Wenn, dann bitte im Original: http://www.pravda.ru/ Aber für mich im Vertrieb ist dann doch interessanter: http://www.kommersant.ru/ Sehr sehenswert, auch ohne Kenntnisse der russischen Sprache: http://clubok.rifle.ru/rifle.htm (äh, was man nicht so alles findet, wenn man eine russische Suchmaschine mit "orushie" (Waffen) "sport" (Sport) und "ochota" (Jagd) füttert :aua:
  20. @Klaus: "taz muss sein: Was ist Ihnen die Internetausgabe der taz wert?" - NICHTS!!! Da könnte ich ja gleich die Prawda bestellen!
  21. Unnützes wird Unnützem hinterhergeworfen - z.B. folgende Passagen: Geht es noch arroganter? Ja, natürlich: Edit: Jetzt habe ich es - alle Ossis sind "persönlich nicht geeignet" i.S. d. §6 (2) WaffG, es sei denn, sie beweisen ihre Normalität durch eine MPU! :idea:
  22. Das wäre IMHO eher contraproduktiv.
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