Mir ist zu Ohren gekommen (Und Doc Schiller, der mich drauf gebracht hat, wird auch im neuen Visier dazu Stellung nehmen), daß in Sachsen das Inneministerium auf eine neue (eigentlich alte) gebührenschneiderische Idee gekommen ist:
Wer einen .357er besitzt und .38er Muni kaufen will – blitzt beim Händler ab. Neuer Erlaß! Erst mit kostenpflichtigen Zweitstempel für Munerwerb .38! (ca. 25 Euronen).
Gilt entsprechend für .44Magnum -> .44Spezial, 12/76 -> 12/70 -> 12/67,5 usw.
Schützenkollegen haben mir diese neue "Lesart" auch bestätigt, wir wurden aber bisher nicht vom LRA daraufhin angesprochen. (Illegaler Munitionsbesitz und so). Naja, ÖRAG würde es schon richten.
Soweit ich weiß, sind Fritze Behrens Truppen und auch die Berliner mit ähnlichem Blödsinn bereits bei Gericht durchgefallen. Aber man kanns ja nochmal versuchen, da haben die Sachsen einen dicken Kopp. (Nein, ich selbst wohne zwar hier, bin aber kein Sachse!!!)
Doc Schillers Rat: Wenn man schon den Stempel holt, sofort gegen den Gebührenbescheid Widerspruch einlegen, da das WaffG (neu wie alt) keinerlei Rechtsgrundlage für diesen Willkürakt darstellt.
Noch besser: Den Petitionsausschuß des Sächsischen Landtages anrufen. Das haben wir getan.
Grüße – Völker, dessen bessere Hälfte (u.a.) einen S&W 686 und er selber (u.a.) eine Dönerflinte in 12/76 besitzt.