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Völker

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Everything posted by Völker

  1. Recht hast du, Hollow! Die Sammelwut kann ich (noch) verstehen - aber nicht billigen. Die Sache mit den scharf gemachten Dekos oder was auch immer - so ein Idiot! Aber bei den Handgranaten und dem anderen Sprengzeug, hört für mich endgültig der Spaß auf - gut, daß der Irre erst mal weg vom Fenster ist!
  2. Danke für diese Entscheidung der Wettkampfleitung! Das mit dem ausdrucken mußt Du als Jurist auch nicht verstehen, ist ja Technik Aber nochmals ganz langsam für die, die das auch machen wollen und das ebenfalls nicht verstanden haben: Um die Scheibe auf 50% zu verkleinern, gehe bei "Drucken" auf "Eigenschaften" (des Druckers) und dort findet man (normalerweise) eine Option "x Seiten pro Blatt" - übrigens sehr nützlich und papiersparend, wenn man viel ausdrucken will. Dort gibt man eine 4 ein und verkleinert so den Ausdruck auf halbe Größe (bei "2" wäre die Verkleinerung nur auf 70%). Dann einfach "ok" und los gehts mit der regelkonform verkleinerten Scheibe. Habe übrigens gestern schon die Dosen gelocht - um aber saubere Löcher zu bekommen, habe ich eine alte Schießscheiben passend geschnitten und hinten drauf gedruckt. (Mein armer Drucker ) - Bei Verwendung von normalem Druckerpapier hat man immer so komische ausgerissene Löcher mit Fahnen.
  3. Kann man die kleine Scheibe auch halbsogroß ausgedruckt (DruckOption: 2 Seiten auf 1 Blatt) für 5 m Luftpistole verwenden? Dann kann ich hier im Keller schießen und muß nicht erst auf den 10m LG-Stand, wo die mich sicher ziemlich doof ankucken würden. (DSB-Verein, alles Hochleistungs-Luftpumpenfreaks, die sich über Zehntel-Ringe streiten - da passe ich mit meiner HW45 nicht so richtig) Edit: Nicht 2 Seiten odern 4 pro Blatt bringt die halbe Größe für halbierte Entfernung! Auf 25 m mit der 9Para selbstverständlich auf dem Stand und voller A3-Größe Frage 2: Das ist wohl der Hinweis für die eingefleischten IPSC-ler?
  4. Fragt doch mal in WO den "Holländer" Adriaan an! Edit: Aha, Hollow ist schon von selber auf die Idee gekommen.
  5. @Neuser Danke für die ausführlichen Infos! Eine Frage: Kannst Du bestätigen, daß die Untersuchung für die Testkandidaten "ungefährlich" ist - d.h., daß ein ggf. negatives Ergebnis nicht an staatliche Stellen weitergemeldet wird?
  6. Hoss, in der Nacht ist mir was eingefallen: Wenn die Dame keinen Tresor im Heim haben darf (warum denn nicht?) und das OA Ärger machen sollte (wohl unberechtigt), wenn das Blechbüchschen bei der Tochter steht, dann kann doch Oma ganz einfach ihren Nebenwohnsitz bei der Tochter anmelden? Oder werden bei Euch da schon Strafsteuern erhoben?
  7. Einem Schützenkollegen, dessen Sohn in unserem Verein ist und GK schießt, wurde vom Amtsarzt gesagt, daß bei nichtbestandenem Test er verpflichtet sei, eine Meldung (an wen auch immer) zu machen und daß dann auch der Führerschein eingezogen würde. Hat einen tierischen Eindruck gemacht, die ganze Familie zittert! Herr **** , MR a.D, soll dafür in der Hölle schmoren! Aber in der katholischen, nicht der lauen lutherischen!!!
  8. Danke, kommt davon, wenn man postet, während die Kinder hinter einem Blödsinn machen. Hatte ich nicht gesehen. (Und gerade keine VO greifbar - so ist das eben mit "nachgesprochen Gedächtnisprotokollen ) Also: Andübeln bei EINER waffe nicht notwendig.
  9. Nein, "on topic" - das steht irgendwo in der VO, wenn ich mich nicht irre. Muß ich aber suchen, da ichs zur Zeit nicht bei der Hand habe. Sinngemäß: Wenn der Schrank weniger als 200kg wiegt, muß er so befestigt werden, daß die Abreißkräftwe mind. 200kg betragen. Kannst auch mal bei WO die Suchfunktion bemühen, haben wir dort vor einiger Zeit diskutiert incl. der "praxisnahen" Testmethoden á la Brennecke (Haken an die Decke dübeln, mit Umlenkrolle, Strick um den Tresor, 200kg an die andre Seite, wenns hält ist gut. Nur daß das wohl keine Zimmerdecke aushalten dürfte... Thread bei WO zu diesem Thema
  10. Hoss, warum fällt die Möglichkeit eines kleinen B-Tresores - und mehr braucht die alte Dame doch nicht - im Altersheim weg? Die Dinger sind klein, wiegen ca. 25 kg - und sie kann gleich noch ihren Schmuck reintun. Nachteil: die Blechbüchse muß irgendwo festgedübelt werden (200kg). Dein Lösungsvorschlag - Tresor bei Tochter, Schlüssel bei Oma - dürfte auch nichts im Wege stehen. Gab es nicht mal die Diskussion in WO oder hier über den Tresor im Büro? Die Abgabe an einen Berchtigten muß IMHO mit einer Umtragung auf der WBK erfolgen - und dann ist die Waffe "weg". Kurzfristig geht das Überlassen an einen Berechtigten, aber eben nur für eine absehbare Zeit. Das dürfte aber hier IMHO nicht vorliegen.
  11. @Nightforce Ist denn das eigentlich erlaubt - verdachtsunabhängige Durchsuchungen? Da habe ich aber meine Zweifel! Polizeigesetz: Anscheinend sind Schulen Orte "an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen"
  12. Ein Zeugnis könnte z.B. so aussehen: Fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach §6 WaffG Herr / Frau XXX ist zum heutigen Tage (nicht) geschäftsfähig oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt (nicht) abhängig von Alkohol (nicht) abhängig von anderen berauschenden Mitteln, (nicht) psychisch krank (nicht) debil kann (nicht) auf Grund in seiner/ihrer Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition vorsichtig oder sachgemäß umgehen kann (nicht) diese Gegenstände sorgfältig verwahren (keine) konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht, Ergebnis: Der Gutachter hat sich über den Betroffenen einen persönlichen Eindruck verschafft. Der Betroffene ist / ist nicht persönlich ungeeignet, mit Waffen oder Munition umzugehen. (***Achtung: Doppelte Verneinung dank Brenneckes VO!!! – es kann ja nur zu „ungeeignet“ kommen nach der Logik dieses Herren MR a.A. *** Anmerkung Völker) Es wird bestätigt, daß zwischen dem Gutachter und dem Betroffenen in den letzten fünf Jahren kein Behandlungsverhältnis bestanden hat. Der Gutachter versichert,, dass der Betroffene in dem vorgenannten Zeitraum nicht in einem derartigen Behandlungsverhältnis stand oder jetzt steht. Datum / Unterschrift / Stempel _____________________________ Anmerkung: Wie der Gutachter prüfen soll, ob der "Betroffene" seine Waffen verwahren kann, ist mir echt schleierhaft. Es könnte sich nur evtl. auf irgendwelche neurologischen Erkrankungen beziehen, daß der "Betroffene" den Schlüssel nicht ins Schlüsselloch bekommen kann. Nun ja, verquere Brennecke-Logik....
  13. Ist eigentlich ganz simpel, was in dem Gutachten stehen soll. Nimm den Gesetzestext + den Text der noch nicht gültigen VO - dort steht alles drin, was geprüft werden soll. Jeden dort aufgezählten Punkt "Abhaken" und fertig.
  14. Wahtscheinlich Führen von PTB-Waffen ohne Kleinen Waffenschein - den hätte der vorbestrafte Mann ja voraussichtlich auch nicht bekommen. Stahlrute - wenn vorne so eine kleine Beschwerung dran war, läuft so ein Teil IMHO unter "Totschläger", verbotener Gegenstand. Reizstoffsprühgerät - ??? Zu große Recichweite??? - Oder meinten die Pfefferspray oder Spray ohne Prüfzeichen? Dann wäre nur der Einsatz unter Nicht-Notwehr-Bedingungen strafbar. --> Volksverdummung!
  15. Oder ein Flugzeug zum Absturz bringen (letztens in Serbien, aber das war bei einer Hochzeit, also auch eine Art Notwehr )
  16. Langsam verstehe ich immer besser, warum Basisdemokratie nur unter bestimmten Bedingungen (sehr selten) funktionieren kann.
  17. Die Schätzzahl "20 Mio" dürfte sich auf illegale Waffen beziehen, die bereits vor dem 1.4.03 illegal (verboten bzw. nicht angemeldet) waren. Heute muß man noch die Anzahl der nicht abgegebenen durch das neue WaffG illegalisierten Waffen (Fallmesser, Wurfsterne etc.) zählen, für die keine BKA-Ausnahmegenehmigung beantragt wurde. Nochmals 20 Mio? Oder mehr? :rol:
  18. Vor allem diese Offenheit: :rol: Süß, nicht? Dann der gute Ratschlag an die Regierenden: Aber welches Wörterbuch empfiehlt "Spiegel" für die eigene Leserschaft? :mrgreen:
  19. Ist es nicht sogar dasselbe (nur mit Nato-Lauf und Nato-Bremse)?
  20. Ich sehe hier folgendes Problem, das wir uns hier selber machen: Verbieten wir den muslimischen Frauen das Tragen ihres Kopftuches in der Schule als Zeichen eines religiösen Bekenntnisses, dann verbieten wir uns (christlichen Europäern) auch das Tragen religiöser Symbole in staatlichen Einrichtungen: Ordenstracht von Nonnen/Patern aber auch schon das Kreuz um den Hals. Sollte das Kopftuch jedoch als Ausdruck der Sympathie mit Mördern und Terroristen verboten werden, dann sähe das ganz anders aus. Aber wer wird dieses heiße Eisen schon in der so liberalen Bundesrepublik anfassen wollen? Edit: Cliff, ich sehe gerade: Zwei Dumme, ein Gedanke - nur Du warst schneller!
  21. Doch, Tüm hätte: Denn WO ist groß und Tüm die Redaktion
  22. Nein, nur für "großen" Waffenschein und Schießerlaubnis. Da das aber normalerweise das gleiche Formular ist, kann da schon der Eindruck entstehen, es wäre notwendig. Aber sinnvoll ist es zweifellos. Bei mir z.B. über eine "Erweiterte Hausratversicherung" abgedeckt.
  23. :beafro: - Aber Du könnstest recht haben (*etwas schief, fast böse grins*)
  24. Auch bei uns will kein Seelenklempner den Test abnehmen. Die haben wahrscheinlich Angst, daß der Jungschütze mit frischem Gesinnungstüv doch mal Mist baut. :evil: Ein Glück, daß ich das nicht mehr brauche, aber in meinem Umfeld triffts zwei. Ist das jetzt Paranoia, wenn ich annehme, daß Brennecke das vorausgeahnt hat, der Herr soll ihn strafen...
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