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Völker

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Posts posted by Völker

  1. Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob dass eine ohne PTB-zeichen war.

    Wahtscheinlich Führen von PTB-Waffen ohne Kleinen Waffenschein - den hätte der vorbestrafte Mann ja voraussichtlich auch nicht bekommen.

    Stahlrute - wenn vorne so eine kleine Beschwerung dran war, läuft so ein Teil IMHO unter "Totschläger", verbotener Gegenstand.

    Reizstoffsprühgerät - ??? Zu große Recichweite??? - Oder meinten die Pfefferspray oder Spray ohne Prüfzeichen? Dann wäre nur der Einsatz unter Nicht-Notwehr-Bedingungen strafbar.

    --> Volksverdummung!

  2. Die Schätzzahl "20 Mio" dürfte sich auf illegale Waffen beziehen, die bereits vor dem 1.4.03 illegal (verboten bzw. nicht angemeldet) waren.

    Heute muß man noch die Anzahl der nicht abgegebenen durch das neue WaffG illegalisierten Waffen (Fallmesser, Wurfsterne etc.) zählen, für die keine BKA-Ausnahmegenehmigung beantragt wurde. Nochmals 20 Mio? Oder mehr? :rol:

  3. cooler artikel.

    Vor allem diese Offenheit:

    Denn Verwirrung der Öffentlichkeit durch abenteuerliche Informationen gehört im deutschsprachigen Raum zum täglichen Geschäft.
    :rol: Süß, nicht?

    Dann der gute Ratschlag an die Regierenden:

    Traktoren, Propellergeschosse und Kanonenwatte - man kann nur hoffen, dass die Regierenden in Berlin ihre Entscheidungen über Kriegs- und Friedenseinsätze nicht auf Grundlage von übersetzten Agenturmeldungen fällen. Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, demnächst in eine Krisenregion zu reisen, dann rüsten Sie sich gut! Nehmen Sie ein Englisch-Wörterbuch mit!

    Aber welches Wörterbuch empfiehlt "Spiegel" für die eigene Leserschaft? :mrgreen:

  4. Ich sehe hier folgendes Problem, das wir uns hier selber machen:

    Verbieten wir den muslimischen Frauen das Tragen ihres Kopftuches in der Schule als Zeichen eines religiösen Bekenntnisses, dann verbieten wir uns (christlichen Europäern) auch das Tragen religiöser Symbole in staatlichen Einrichtungen: Ordenstracht von Nonnen/Patern aber auch schon das Kreuz um den Hals.

    Sollte das Kopftuch jedoch als Ausdruck der Sympathie mit Mördern und Terroristen verboten werden, dann sähe das ganz anders aus. Aber wer wird dieses heiße Eisen schon in der so liberalen Bundesrepublik anfassen wollen?

    Edit: Cliff, ich sehe gerade: Zwei Dumme, ein Gedanke :) - nur Du warst schneller!

  5. Eine PHV ist imho sogar gesetzlich vorgeschrieben ! Wurde bei mir auch im Antragsformular für die erste WBK extra erfragt !

    Nein, nur für "großen" Waffenschein und Schießerlaubnis. Da das aber normalerweise das gleiche Formular ist, kann da schon der Eindruck entstehen, es wäre notwendig.

    Aber sinnvoll ist es zweifellos. Bei mir z.B. über eine "Erweiterte Hausratversicherung" abgedeckt.

  6. [satire] Na dann sucht man sich am besten einen, der Erfahrung mit Sexualstraftäter hat. Solche entfleuchen ja immer wieder weil die Prognose so gut stand. Also habe deren Docs weniger Vorbahalte bei Gutachten. [/satire]

    Wenn es nach der Logik der Waffengegner ginge, müsste es so klappen. :evil:

    :beafro: - Aber Du könnstest recht haben (*etwas schief, fast böse grins*)

  7. Auch bei uns will kein Seelenklempner den Test abnehmen. Die haben wahrscheinlich Angst, daß der Jungschütze mit frischem Gesinnungstüv doch mal Mist baut. :evil:

    Ein Glück, daß ich das nicht mehr brauche, aber in meinem Umfeld triffts zwei. :(

    Ist das jetzt Paranoia, wenn ich annehme, daß Brennecke das vorausgeahnt hat, der Herr soll ihn strafen...

  8. MG Munitionskiste farbe grün regstriert nummer 7319... Inhalt 2 ladeketten >leer< alter um 1956-1960 Komplett im original zu stand.. Genitet mit 24 stück..wurde von meinem uropa im krieg mitgeführt.von der frondt.

    Der hat ja komische Verwandschaftsverhältnisse - einen Uropa, der 1956 bis 1960 an der Front gekämpft hat. :lol:

    Suez-Krieg (Israel vs. Ägypten) 1956?

    Algerischer Freiheitskampf 1954-63?

    Welche Kriege hat die ruhmreiche Rote Arme nur zu diesem Zeitpunkt geführt?

    Vom Sprachlichen her würde ich mal auf Spätaussiedler tippen.

  9. RA jos Posting auf WO

    Zitat (Auszug):

    1. Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder eines Jagdscheins sollte niegarnichtüberhauptnicht (!!) eine nicht legal besessene Waffe anmelden.

    In den meisten Bundesländern sind die Behörden gehalten, jeden Vorgang der Staatsanwaltschaft zu melden. Die ermitteln dann, und stellen das Verfahren ein, da eine Strafe nicht zu erwarten ist. Da aber tatsächlich ein Verstoss gegen das WaffG vorlag, kann die Behörde nunmehr die Zuverlässigkeit überprüfen und ggf. die waffenrechtliche Erlaubnis entziehen. Das heisst, das nur Personen, bei denen es auf diese Zuverlässigkeit nicht ankommt, illegal besessene Waffen anmelden sollten. So stellt es kein Problem dar, wenn Grossmütterchen "ihre" alte Luger einem Berechtigten überläßt, bevor diese von Jäger J. "nachgemeldet" wird. In Bayern soll es eine Verwaltungsanweisung geben, wonach Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnissein diesen Fällen Nicht auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen sind.

    Ich gehe davon aus, dass nach Ablauf der Amnestiefrist verschiedene Behörden, z.B. die in Berlin, die Zuverlässigkeit von "Nachmeldern" eifrig überprüfen werden.

    Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!

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