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Völker

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Posts posted by Völker

  1. Da habe ich auch Glück: Meine Gudsde (hochdeutsch: "Beste") :blover: ist von ihrer Familie schon etwas vorbelastet gewesen. Sie hat jetzt auch WBK und schießt in etwa so wie ich, obwohl sie viel weniger übt.

    Aber die Waffen muß ich putzen (macht mir auch mehr Spaß als ihr) und ansonsten könnte ich ihrer Meinung nach meine Begeisterung ein wenig zügeln - was sie immer wieder in giftigen Bemerkungen fallen läßt ("Ja, bei Deinen Waffensachen hast du Ordnung...", "Du merkst Dir nur was mit Kanonen zu tun hat" usw. :aua:

    Fazit: Gut, aber noch verbesserungswürdig! :wave:

  2. Als sich der Qualm verzogen hatte, stellten Polizisten in der Wohnung mehr als fünf Zentner scharfer Waffen und Munition sicher. Darunter befanden sich Patronengurte, Pumpguns, Pistolen, Gewehre und Handgranaten sowie Munition unterschiedlichen Kalibers. Spezialisten der Bundeswehr waren am Morgen zur Wohnung gerufen worden, um das Arsenal zu begutachten. Kriegswaffen waren nicht dabei, teilte die Polizei am Vormittag mit.

    Seit wann sind Handgranaten keine Kriegswaffen?

    --> Also kann man davon ausgehen, daß es nur Dekos waren?

  3. @ Völker

    Die von Dir angesprochenen Voraussetzungen

    - mindestens ein Jahr regelmässiges Training/Schiessbuch

    - automatische Bedürfnisüberprüfung nach drei Jahren

    gelten aber nur bei der Erstausstellung einer WBK!

    Richtig! War das nicht so rübergekommen?

    Ich hatte geschrieben: "Hier reicht regelmäßige Teilnahme am Training des Vereines (Schießbuch führen!), 1 Jahr lang (nicht pro Waffe, sondern gesamt). Das Schießbuch sollte dann mindestens 3 Jahre lang nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubniserteilung geführt werden."

  4. Nach neuem WaffG ist auch das Regelbedürfnis neu definiert worden:

    - 2 mehrschüssige Kurzwaffen

    - 3 halbautomatische Langwaffen

    - Anzahl der Repetierflinten nicht extra geregelt.

    Alle übrigen Waffen, soweit nach der Sportordnung des Verbandes zugelassen, IMHO ohne Mengenbeschränkung ("Neue Gelbe") - aber nur 2 Waffen pro Halbjahr.

    Das Bedürnis zu diesen Waffen muß ab 1.April der (anerkannte) Verband bzw. sein angegliederter Teilverband (z.B. Landesverband) bescheinigen - ab der ersten Waffe!

    Hier reicht regelmäßige Teilnahme am Training des Vereines (Schießbuch führen!), 1 Jahr lang (nicht pro Waffe, sondern gesamt). Das Schießbuch sollte dann mindestens 3 Jahre lang nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubniserteilung geführt werden.

    Will man mehr als das "Kontingent", muß man bei überörtlichen Meisterschaften - im BDS LV12 z.B. wird ab April grundsätzlich die Teilnahme an Landesmeisterschaften gefordert - mitschießen. Obergrenzen werden vom Gesetz nicht angegeben, aber die waren auch bisher - auf dem Verordnungswege bestimmt - so zwischen 5 und 7 Kurzwaffen. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Mals sehen, was da auf uns zukommt.

  5. IMHO werden hier im Tread "Schießleiter" und "Standaufsicht" durcheinandergebracht.

    Der "Schießleiter" besitzt eine verbandsinterne Ausbildung, bei der die Sportordnung einen nicht unerheblichen Teil darstellt.

    Der für den Schießbetrieb eines Standes "Verantwortliche" muß der Behörde gemeldet werden und muß als Qualifikation nur die Sachkunde lt. WaffG nachweisen.

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