Jump to content

daybreak619

Registrated User
  • Posts

    865
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    3

Posts posted by daybreak619

  1. Hallo GB!

    Melde mich wieder zurück von meinem Kurztrip in die USA. Wie vielleicht der ein oder andere von Euch weiß, verbringe ich dort jedes Jahr ein paar Tage mit meinen ehemaligen Arbeitskollegen. Dabei versuche ich natürlich auch, etwas in die jeweiligen Dienststellen meiner Kumpels hineinzuschnuppern.

    Das diesjährige Treffen fand in Frederick (MD), unweit von Washington, DC statt. Ich hatte Gelegenheit, einer Trainingseinheit der verschiedenen örtlichen und überregionalen Dienststellen beizuwohnen und teilweise sogar selbst daran teilzunehmen. Hier ein paar Impressionen:

  2. Oder anders gesagt, bekommt einfach den Stempel der vorher nicht notwendig war.

    Genau! In anderen Ländern (z.B. USA) wird Surplus-Munition auch ohne nochmalige Abnahme durch irgendwelche Institutionen an den Privatmann verkauft. Und?! Hört man dort von tödlichen Unfällen, weil das Zeugs ungeprüft an die Leute verhökert wurde? Eher nicht. Dort werden sogar militärische TLP, für die es oft nur spärliche, bzw. keine Ladedaten gibt, an Privat verkauft. ...

  3. Das wird gepaukt bis zum Erbrechen. Da bleiben keine Fragen offen.

    Schon klar!

    Sehe ich nicht so, ich finde, das stellt einiges klar. Es soll den beruflichen Waffenträgern, die im Auftrag des Staates unterwegs sind, deutlich die Begrenzung des Schusswaffeneinsatzes aufzeigen. Allerdings ist der Staat auch nicht so doof, das bis zur Selbstgefährdung auszudehnen. Wie der Fuchs schon sagte, gibt es das Recht zur Notwehr auch für bewaffnete Beamte.

    Ebenfalls klar!

    Ich wollte mit meinen Beiträgen nur zum Ausdruck bringen, dass ich die vorherrschende (rechtliche) Situation in den USA nachvollziehen kann und aufgrund meiner beruflichen Laufbahn kenne.

    Außerdem finde ich, dass es in der heutigen Zeit und in einem Land mit hoher Bevölkerungsdichte nicht unbedingt klug ist, einen Warnschuss abzugeben. Aber, wie gesagt, ist dies ist meine persönliche Meinung und ich bin mir ebenfalls bewusst, dass jeder (Dienst-)Waffenträger solche schwerwiegenden Entscheidungen eh' allein für sich fällt und hinterher damit klarkommen muss.

    P.S.: Es gibt keinen Grund sich wegen solcher Diskussionen anzustänkern - auch nur meine bescheidene Meinung!

  4. Hab' nochmal schnell gegoogelt und folgendes gefunden:

    Auszug aus dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG)

    § 64 Androhung unmittelbaren Zwangs

    (1) Unmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen. Von der Androhung kann abgesehen werden, wenn die Umstände sie nicht zulassen, insbesondere wenn die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist. Als Androhung des Schusswaffengebrauchs gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.

    und dazu dann das

    § 66 Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

    ...

    (4) Der Schusswaffengebrauch ist unzulässig, wenn für den Polizeibeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Das gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist.

    Diese Regelungen widersprechen sich meines Erachtens teilweise/bedingt und sind für die Vollzugsbeamten wenig hilfreich.

  5. Zurück zum Thema: Ich persönlich halte nicht allzu viel von Warnschüssen. Ein gezielter Schuss in einer Konfrontations-/Stresssituation birgt schon genug Risiken (Quer-/Durchschläger), da schieße ich doch nicht auch noch gewollt daneben?! So was funkioniert evtl. draußen auf Feld und Flur, aber im urbanen Gebiet wär' mir das auch zu heikel. :verwirrt:

    Ist aber nur meine ganz persönliche Meinung. ...

  6. Weil es in den USA keine Warnschüsse gibt, im Gegensatz zu deutschem Recht. Das Thema gab es hier vor kurzem schon mal, deshalb zitiere ich mich mal selbst:

    Aber SoFA Agreement bei einheimischen Zivilangestellten? Da bin ich mir nicht ganz sicher, ...

    Wir waren eben keine normalen Zivilangestellten. ... ;)

  7. Muss Glockologe beipflichten! :!:

    Als bewaffneter, uniformierter Zivilangestellter der USAREUR war es mir seinerzeit untersagt, Warnschüsse abzugeben. Die Devise lautete: Entscheidest Du Dich, die Waffe zu ziehen, benütze sie besser - und rechtfertige den Einsatz hinterher gut!

    Soweit, so gut! Im Rahmen meiner Tätigkeit war ich jedoch - zusammen mit meinen amerikanischen Kollegen - des Öfteren auch außerhalb der Kasernen unterwegs. Sei es, um z.B. bei irgendwelchen Veranstaltungen und (Volks-)Festen Präsenz zu zeigen oder weil es in den damals zahlreich vorhandenen Off-Post-Housing-Areas (Wohnsiedlungen außerhalb der Kasernen) irgendwelche Vorkommnisse gab. Deutscher Boden bedeutete immer eine Grauzone, auch wenn das SoFA-Agreement manche Dinge von vornherein regelte. ...

  8. Mir kommt im Zusammenhang mit dieser unsäglichen Technik immer eine Szene aus dem Film "Blackhawk Down" ins Gedächtnis:

    Der kommandierende Offizier der Rangers stellt während der Essenausgabe einen der "Deltas" zur Rede, als er bemerkt, dass dessen umgehängte M4 nicht gesichert ist. Auf die ungesicherte Waffe angesprochen, dreht sich der "Delta" zu dem Offizier um, hält ihm seinen ausgestreckten Zeigefinger vor die Nase und sagt: "Das ist meine Sicherung!"

    Mehr gibt's zu dem Thema eigentlich nicht zu sagen. ...

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)