Ich denke das passt hier rein.
Bei uns kam die frage eines U18 Schützen auf der, zwecks Wettkampf, sein LG (+Ausrüstung) mit sich im Zug transportieren muß.
Nun steht aber in den Befördrungsbedingungen der DB
"Waffen aller Art verboten" . So in etwa lautet die Kurzform des Textes.
So, was nun. Kann man da eine Ausnahmegenehmigung erwirken, und wenn ja, wo...?:confused: