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Prendergast

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About Prendergast

  • Birthday 08/16/1965

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Aha,also kann es sein das ich meine Wbk ganz normal beantragen kann und die es nicht mitbekommen,weil es in einem anderen Bundesland ist? Wird bei der Beantragung nur das staatsanwaltschaftliche Register meines Bundeslandes abgefragt?
  2. So,habe mich nochmal mit der Thematik beschaftigt,und mir ist kotzübel! Dauert das wirkilich solange bis ein Ermitllungsverfahren eingestellt wird? Mein RA hat sich jetzt die Akte angefordert und er meinte das kann dauern... :x Könnte jetzt im Mai mein Bedürfnis beantragen. Nun meine Frage,das ErVf läuft in einem anderen Bundesland,werde ich bei der Beantragung gefragt ob gegen mich ermittelt wird?(ich denke schon) Wenn nicht,kann es dann sein das die Behörde davon nix mitbekommt? Als ich meinen KWS bekommen hab stand im Zusatz das sich ein zentrales Staatsanwaltliches register noch im aufbau befindet und deshalb die Erlaubnis jederzeit zuruckgenommen werden kann.Deshalb hoffe ich das sie nur in meinem Bundesland abfragen(eher ein Wunschtraum?) Es würde mich echt ankotzen noch ein halbes bis dreiviertel Jahr zu warten für nichts! :x
  3. JA hab schon vor ner ganzen weile drüber nachgedacht und bin ins FWR eingetreten,konnte auch eine menge meiner Kollegen "überreden" :!: Allerdings habe ich ne komplette rechtsschutz bei der debeka,habe damals auch explizit nach waffenrecht etc. gefragt.Ist die versicherung von der Örag irgendwie besonders hinsichtlich waffenrecht?
  4. Also war gestern bei der Polizei,kann sagen das alles "easy" ist. Der Kok hat gesagt,das da nichts rauskommt,und das es sowieso eingestellt wird.(War ich erstmal erleichtert) Habe trotzdem nix dazu gesagt und mein Anwalt schreibt jetzt nen netten Brief. Also wie gesagt kann ab Mai ja sowieso erstmal nur mein Bedürfnis beantragen,das dauert denke ich mal so auch um die vier wochen,bis dahin sind einige wochen ins Land gegangen,und vielleicht ist das Verfahren dann schon eingestellt richtig?Und wenn nicht beantrage ich trotzdem und die Warten dann halt.Mir ging es nur darum nicht unnötig viel Zeit zu verplempern.Wie seht ihr das?
  5. Ich hab doch schon alles dazu gechrieben,mehr will ich auch nicht schreiben. Fakt ist das jetzt ein scheiss ermittlungsverfahren gegen mich läuft,und ich absolut unschuldig bin! Bin ein ganz normaler rechtschaffender bürger der eigentlich nur helfen wollte!
  6. Wie kann ich denn das Verfahren beschleunigen? Also wie gesagt,das verfahren ist zustande gekommen,weil ich mit einer person nur über das internet gechattet habe und der anschliessend was mit illegalen waffen angestellt hat. Ich wusste davon vorher NICHTS,aber der Beamte meinte sie müssen halt allen spuren nachgehen....
  7. Hallo,bin jetzt seit einem Jahr in einem verein,habe bereits meine Sachkunde,schiesse regelmäßig,und wollte nun meine Wbk beantragen.Habe bereits den kleinen Waffenschein. <letzte woche kam der Schock: Gegen mich läuft ein Ermittlungsverfahren,wegen nichtanzeige geplanter Straftaten! Mittwoch ist die Vernehmung,ich habe mir nichts vorzuwerfen,und der nette Kollege am anderen Ende meinte er muss das leider Aufnehmen(ist ja klar) Wie soll ich mich verhalten?Warten bis es eingestellt wird,oder wbk beantragen und hoffen das alles gut geht?...Ich weis nicht was ich machen soll
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