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Klaus12

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Everything posted by Klaus12

  1. Hm, irgendwie versteh`ich dat nich mehr. :?: :?: Zitat aus: http://www.sicherheits-berater.de/2002/0211.htm
  2. Moin, Ganz einfach, ich meine damit, daß man , wenn man sich nich zu blöde vorkommt, ruhig geholstert in seinem "befriedeten Besitz " rumrennen kann. Solange sich niemand von den Nachbarn bedroht fühlt kann man das wahrscheinlich 24 Stunden am Tag machen. Was aber ganz bestimmt nicht mehr funktioniert ist die Ausübung der Notwehr mit einer Sport- oder anderen Schußwaffe. Denn das ist bestimmt nicht der " von seinem Bedürfnis umfasste Zweck". Dazu gibt es genügend Gerichtsurteile, wo der Einsatz einer Schußwaffe auch innerhalb seines befriedeten Besitzes bei einer Körperverletzung zu extremen Schwierigkeiten beim Besitzer geführt haben. Dann ist es leider häufig so, dass sich der Anscheinsbeweis gegen denjenigen richtet, der den Angreifer verletzt oder gar getötet hat. Der Angegriffene muss dann seine Unschuld beweisen. Selten sind unbeteiligte Zeugen vorhanden. Bis zur endgültigen Klärung der Unschuld vergehen häufig Jahre, in denen der Jagdschein, die WBK, die Waffen und das Revier weg sind. Einen schönen Tag noch Klaus
  3. Hm, Und Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 ist für mich Schrank B :?: Und das hat mir mein Freund und Helfer telefonisch bestätigt .
  4. So so, da hat sich karaya ja sehr viel Mühe gegeben. Nur sehe ich das nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts ein bißchen anders. Da steht zum Beispiel: Und einen Ver- oder Einbrecher unschädlich zu machen ist doch nicht der von "unserem Bedürfnis umfasste Zweck". Also, ich wäre hier da sehr vorsichtig. Nix mit Bumm Bumm. Ich lass mich aber sehr gern vom Gegenteil überzeugen. Einen schönen Abend noch Klaus
  5. kann auch ein B-Schrank sein, da der Widerstandsgrad 0 der geringste ist. Telefonische Auskunft durch meine Behörde !! Klaus
  6. Hi Geli, schön, mal wieder was von dir zu hören. Geli schrieb: ich kann nicht glauben daß ein solcher Mist wirklich kommt doch Geli, und da wird noch viel mehr Mist drin stehen In diesem Forum glaubte man doch wirklich, daß die Repetierer auf die "Gelbe" ein Fortschritt wäre, sogar unser Mod der "alte Herr" http://web184.uranus.xtnoc.de/gunboard/viewtopic.php?t=225 Ihr werdet froh sein, wenn ihr eure Einzellader behalten dürft. So`ne Blauäugigkeit in dieser Bananenrepublik Deutschland (BRD) ts ts ts Trotz alledem, eine schöne Nacht Klaus Und an den Weihnachtsmann glaubt ihr auch noch ???
  7. @ AndreB - habe nie was anderes behauptet
  8. Hi alter Herr, da hab`ich doch was in Bezug auf dein Posting gefunden Hoffentlich seh`ich das falsch, aber lies selbst : So, und wer entscheidet nun über die "Erforderlichkeit" ??? Rate mal Oder denkt jemand im Ernst, daß er sich dann auf die "Gelbe" mit Repetierern eindecken kann ? Mein Landesvorstand hat sich nämlich diesbezüglich schon gemeldet. Trotzdem ein schönes Wochenende Klaus
  9. Klaus12

    Ikonen-Rating

    Hi, dirthy Harry ist aber ganz schön aktiv http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=visier2&Number=74068&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1 und der Moderator freut sich auch Man protestiert auch schon: Kann ja lustig werden
  10. Klaus12

    Hallo & Goodbye

    Hallo, na ihr müsst ja Probleme haben
  11. Klaus12

    Hallo & Goodbye

    Konntest es wohl nicht erwarten
  12. Hi Till, als SLG-Leiter muss ich jedes halbe Jahr meinem Landesfürs... `tschuldigung Landesgruppenleiter ,die unterschriebenen Bedürfnisse melden. So isses nu mal im BdMP - Ordnung muß schliesslich sein. Gruß Klaus
  13. @ dynamite, harry is angekommen http://www.wo-system.com/ubbthreads/postlist.php?Cat=&Board=visier2
  14. der" glückliche Harry " is nich bei WO jedenfalls bis jetze nich Hey - betreibt keinen Rufmord
  15. Hallo Glock 17, Seite 3993 , § 58 Abs. (9) "Besitzt eine Person, die noch nicht das 25.Lebensjahr vollendet hat, am 1.April ... eine Schußwaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten ... ein fachpsychologisches Gutachten vorzulegen." Eigentlich alles ( leider ) klar Klaus
  16. Hi Gemeinde, nu leckt euch mal nich gegenseitig die Wunden Augen zu und durch - hat alles seine Vor- und Nachteile . Mir ist jetzt erst aufgefallen, was für Filosofen doch VO hatte Nu wart`ich nur noch auf dirty harry Gruß an alle und schönen Abend noch Klaus PS : Wer ist eigentlich Ulli
  17. Moin allerseits also, das wäre net schlecht, da man sich hier zum Teil outet und bestimmte Sachen Aussenstehende nix angehen. Zum Teil kann man anhand der postings leicht herausbekommen wer welche Waffen hat und sogar wo er wohnt . Wäre zu überlegen, oder was meint ihr dazu ? Einen schönen Tag noch Klaus
  18. Hi dynamite boy, willkommen im Club , Eidgenosse. endlich ein Fachmann für SIG . Da freut man sich doch Klaus
  19. Also, die 3. 4. und mehr KW`n ging schon immer über den LV. Aber den 4. 5. und mehr Selbstlader hat der SLG-Leiter gemacht und nicht der Landesverband (im BdMP). So kenn ich das, oder is das bei euch anders gewesen ? aber ich meinte das auch noch: Also in Zukunft alles ( ausser den 2 KW`s und 3 Selbstladern ) über den Landesverband. Da hat die Post wenigstens was davon und der Briefträger. Mir tun die Leute bloss leid, die die Antragsflut dann bearbeiten müssen. Bis jetzt hat sich das alles verteilt und die halbjährliche Meldung musste sowieso gemacht werden. Schönen Sonntag noch Klaus
  20. Hi Gemeinde, ich will euch ja nicht gerade den Sonntag versauen, aber habt ihr schonmal im Neuen WaFFG den § 14 angesehen ??? Noch mal : des Schießsportverbandes Was das bedeutet kann wohl jeder an den fünf Finger abzählen.
  21. Nach den vielen geouteten Männern ist jetzt mal `ne Frau dran. Eigentlich doch selbstverständlich, sonst drängeln se sich doch immer vor Also los, und keine falsche Bescheidenheit.
  22. Klaus12

    Hey Leute

    Aber nu mal zum Thema: Zitat aus VISIER http://www.visier.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_10231.html Alles klar ?? Und nun noch ein kurzer Kommentar zu unserem " Neuen WaffG": Die Behinderung der Verbrechensopfer sich bewaffnet zu wehren begründet den eigentümlichen Unsinn deutscher post-RAF Waffengesetzgebung seit 1972. Eine Vereinfachung wäre lediglich das 1972er WaffG insgesamt zu widerrufen und das bis dahin gültige Waffenrecht wieder in Kraft zu setzen Aber das wäre ja zu einfach und vor ALLEM ZU BILLIG
  23. Klaus12

    Hey Leute

    Hi charlie-2-6, ist ja äußerst interessant , euer board. Und da findet man sowas, ts ts ts :
  24. Falsch, war nich Ströbele sondern Dieter Wiefelspütz ( igitt igitt ) `tschuldigung Ströbele, bist aber auch nich besser
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