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Klaus12

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  1. na dann is ja gut, ich dachte schon ... und was haben die anderen dazu gesagt ich hoffe den habt ihr gleich während der Fahrt rausgeschmissen ... :maul:
  2. Sommerloch oder was @ FunGun, geh schwimmen oder schiessen - die Schweizer kümmern sich schon selbst um ihr Affenrecht, die brauchen dich nich auch noch dazu na sowas und ich dachte du liebst DH ...
  3. ja klar doch, aber eben nur für das Regelbedürfnis in meiner SLG ist noch nie ein Antrag abgelehnt worden
  4. ebent, alles was verboten ist macht doppelt Spass ... :!:
  5. wozu braucht man einen Laser ??? und Taschenlampe in der linken Hand is besser als an der Plempe - eigentlich logisch ansonsten is Glock doch kein Problem, isch haben 2 davon ...
  6. wobei, eine Kurze mit Schrot ist auch net zu verachten ... bei der Coach Gun musst du ebent schnell mit´m nachladen sein
  7. stimmt § 17 Abs. 1 Ziff 4 öst. WaffG. , verbotene Waffen - Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem sind in Österreich ja seit 1996 verboten
  8. nicht ganz, richtiger wäre : und wie war das doch gleich noch mit den "Pumpen" ...
  9. ein bescheidenes Weibchen, da kommt der Glockologe ja billig wech ...
  10. nein, das sind Pistolen mit Anschlagschaft und dafür gibt es im BdMP die Disziplin DP 3 wobei man sich um die Bezeichnung "Pistolenkarabiner" streiten kann .. für mich sind das Pistolenkarabiner ==> SAR Pistolenkarabiner
  11. also warten wir´s ab ... wobei ich bestimmt kein Freund von unserem neuen Präsidium bin aber es wurde ebent mehrheitlich gewählt
  12. das ist pauschalisiert ... wer bei uns ernsthaft trainiert und an Wettkämpfen teilnimmt bekommt das was er dazu braucht, nicht mehr und nicht weniger die Absage kann nur von der Landesverbandsleitung gekommen sein und die ist nicht "der BdMP" ...
  13. wer den Panzer mal ein Wochenende mieten möchte - kein Problem ==> Panzerfreunde
  14. wo soll´n das sein ... wenn ich aus Ungarn komme dann bin ich in reichlich einer Stunde durch Ösi-Land durch ...
  15. § 31 SprengG - Auskunft, Nachschau (1) ...... sowie Personen, die einer Erlaubnis nach § 27 bedürfen, haben der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) ...auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen .... Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
  16. achja, und die Mitgliedschaft an sich kostet ... ??? auch für 55 € Jahresbeitrag wie beim BdMP und beim BDS ... ???
  17. jawoll mein Guddster, Ausweis-Nr. 2.079 - ausgestellt am 8.12.1999 ( huch, ich bin ja schon fast 14 Jahre drin ... )
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