Hallo liebe Schützenfreunde und Jägersmänner,
da ist er nun, mein erster Beitrag.
Ich 26 Jahre jung, seit Ende 2004, bis heute Mitglied in einem Verein, in dem es nicht einmal Großkalibrige Vereinswaffen gibt (Verband BSSB).
Zusätzlich, bin ich nachdem ich umgezogen bin seit November 2006 in meinem neuen Verein, in dem ich sehr aktiv KK Pistole, GK Pistole und GK Langwaffe schiesse (bei BSSB und BDS angemeldet) da gibt es wenigstens Vereinswaffen für alles!!!
Wenn wir zusammenfassen, bin ich seit 3 Jahren beim BSSB gemeldet und seit ca. 6 Monaten beim BDS.
Ich habe jetzt vor mir Gedanken über meine erste GK Pistole zu machen und jetzt geht er los. Der Kampf mit dem Waffengesetz und seinen verworenen Pfaden
Da ich in dem ersten Karteln Schützenverein nicht so regelmässig geschossen habe, sondern meist nur wenn mein Vater mitkam (ansonsten Luftgewehr ), habe ich vom 20.09.04 bis 28.12.06 leider nur 15 Schiessnachweise auf GK Pistole.
Ab dem 28.11.06 bis heute habe ich im neuen Verien, mindestens 16 GK Pistole Nachweise.
Könnte ich schon jetzt meine erste GK Pistole beantragen, oder sollte ich warten bis ich ein Jahr im neuen Verein bin.
Bitte um Hilfe, da mein Fall nicht alltäglich ist und ich wahnsinnig werde mit den ganzen Formularen, Gesetzen und pipapo.
Tja, hätten die werten Kollegen in dem alten Verein soviel Zeit in die Aufklärung der Jungschützen, wie in Ihr obligatorisches Kartelturnier jede Woche gesteckt, hätte ich meine Zeit nicht verschwendet und wäre schon früher in den neuen Verein gegangen.
Ich bedanke mich schon jetzt für alle Antworten.