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German

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  1. Jäger nutzen den identischen Europäischen Feuerwaffenpass... Die gestellten Fragen kann ich aber leider nicht beantworten, da ich a) nur drei Kaliber schiessen und z.Zt. noch nicht wiederlade. Sorry.
  2. Ich würde das so zusammenfassen: In die Luft geschossene Geschosse können tödlich sein, müssen es aber nicht. Auf jeden Fall sind sie gefährlich, denn ihre Restenergie ist nicht zu vernachlässigen. Die tatsächliche Wirkung ist abhängig von Kaliber und Winkel, unter dem das Geschoss abgefeuert wird. Je flacher, desto höher ist die Energie, die es beim Aufschlag hat. Je höher die Querschnittsbelastung des Geschosses, desto höher die Energie, die es beim Aufschlag hat.
  3. Nennen wir es lieber "Presseberichte"... :mrgreen: Beim W wie Wissen-Experiment wird die Waffe mit einem Winkel <80° abgefeuert, da fällt das Geschoss wie bereits weiter oben erwähnt mit der Geschossspitze voran zurück, da diese durch die Drallstabilisierung der Flugbahn folgt. Dabei ist natürlich der Luftwiderstand geringer und die Fallgeschwindigkeit nochmal merklich höher. Den gleichen Versuch gibt's übrigens auch nochmal mit einem Gewehr: http://www.kopfball.de/pp_vg.phtml?vgsec=vg&vgr=flm&vgrid=729&vglrid=729
  4. Nein, ich meine die sogenannte Fallschirmgeschwindigkeit, so wie Attila sie weiter oben bereits beschrieben hat. Die Geschwindigkeit, wo sich Erdanziehungskraft und Luftwiderstand aufheben und ein Gegenstand seine endgültige Fallgeschwindigkeit erreicht. Und ein 9mm-Geschoss hat im Verhältnis zu seiner Masse eine grössere von der Luft angreifbare Fläche als ein mit dem Heck voranfallendes Spitzgeschoss. Stichwort Querschnittsbelastung, wie ebenfalls schon von Attila erklärt. Ich versuche mal, mit 'nem Formeleditor aus einem Matheforum hier was einzufügen (zumindest in der Vorschau scheint es zu funktionieren): Dabei ist... q die Querschnittsbelastung g die Erdbeschleunigung Cw der Luftwiderstandsbeiwert p die Luftdichte in kg/m³
  5. Das ist falsch. Die Fallschirmgeschwindigkeit eines senkrecht in die Luft geschossenen 9mmx19-Geschosses beträgt ungefähr 80 m/s, die eines 7,62x51-Geschosses liegt bei etwa 140 m/s. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Geschosse mit dem Heck voran fallen (die Drallstabilisierung ist nach wie vor gegeben), mit der Geschossspitze voran würde ein spitzes Langgeschoss seine Fallschirmgeschwindigkeit aus maximaler Flughöhe bis zum Aufprall gar nicht erst erreichen. Praktisch jedes Geschoss erreicht bei einem Schuss senkrecht in die Luft noch Auftreffenergien, die zumindest schwere Verletzungen erzeugen können. Wenn der Abschusswinkel flacher als 80° ist (hierbei folgt die Geschossspitze der Flugbahn und das Geschoss kommt mit der Spitze voran zurück), sind die Energien dann bereits so hoch, dass auch tödliche Verletzungen möglich sind. Die NATO hat die ausreichende Energie für mit hoher Wahrscheinlichkeit tödliche Verletzungen auf ca. 80 Joule festgelegt, die sind schnell erreicht. Last not least sollte man Mythbusters primär als interessante Unterhaltung ohne vollkommen wissenschaftlichen Anspruch betrachten.
  6. Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht... wie überall. Grundsätzlich bist du verpflichtet, die notwendigen Angaben auch ungefragt von Dir aus zu machen.
  7. Die per Post geschickt schon über dem Freibetrag liegen. Und die von jemandem mitgebracht zusammen mit zwei eingekauften Jeans und einem T-Shirt auch schon über der Freigrenze liegen. Oder reist der "Bekannte" für einen hin und her und bringt sich selber nichts mit? Ich will damit zum Ausdruck bringen, dass der Tipp zwar nett gemeint ist aber in der Praxis potentiell kostspielig sein kann. Wenn man durch die "nichts zu deklarieren"-Reihe geht, angehalten wird und dann doch so einen Kram dabeihat, wird's zusätzlich teuer.
  8. Die Einfuhrabgabenfreigrenze bei Postsendungen privat zu privat liegt bei 45 Euro, die abgabenfreie Einfuhr von "anderen Waren" (lies keine Kippen, Alk, Stinkezeugs, Kaffee,...) bei der Einreise liegt bei 175 Euro, dabei können die Wertgrenzen mehrerer miteinander reisender Personen nicht addiert werden. Und wenn für einen augenscheinlichen Neugegenstand keine Quittungen vorgelegt werden können, dann schätzt der Zoll den Wert, auch die haben einen Internetzugang. Man kann sowohl bei der Post als auch bei der Einreise Glück haben, aber riskieren würde ich das nicht wollen. Zumal das Ganze dann spätestens bei einer Garantiereparatur interessant würde, weil man keinen Nachweis über eine bereits erfolgte Verzollung/Abgabe erbringen kann.
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