Jup, genau so hatte ich es auch in Erinnerung.
Wenn ich allein auf dem Stand bin, darf ich mich auch selbst beaufsichtigen
Bin heute nämlich des Schiessstandes "verwiesen" worden, weil ich
ganz allein geschossen habe. :blink2:
Mit den Worten: "Du hast doch Sachkunde und solltest wissen, dass du nicht alleine, ohne eine Aufsicht schiessen darfst- das steht so im Waffengesetz"
Da ich nunmal kein wandelndes Gesetzbuch bin und mich durch solche Aussagen auch schnell verunsichern lasse, musste ich mich dann erstmal geschlagen geben...
Danke für die Info- die entsprechende Passage habe ich im Waffengesetz gefunden und mal schnell ausgedruckt :mrgreen: