Ganz einfach: Die alte Gelbe hatte exakt null Bindung an die "Sportschützeneigenschaft" a la 14 (2), kennt keine 2/6 Regelung,
nix Sportordnung, etc. pp.
Den .50er Einzellader bringst Du darauf problemlos unter, ebenso den
"Schnäppchendrilling".
Das Umschreiben an sich ist eigentlich schon ein unmöglicher Akt, da
es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Erlaubnisse handelt.
Alles, was unter den Umfang der Erlaubnis der Alten Gelben fällt, sollte
man tunlichst auch auf dieser eintragen lassen.