Danke, Hollowpoint.
Zum § 14 (4) ist also nur ausgeführt
"Zu Abs. 4 (Seite 10 unten/11 oben) der Vollzugshinweise des BMI
Folgekarten für den Erwerb nach altem Recht können bei bestehenden Waffenbesitzkarten für Sportschützen (sog. gelbe WBK's) nicht mehr ausgestellt werden. "
Keine Klarstellung, ob "neue WBK für Sportschützen" ausgestellt werden, richtig?
Stellt Bayern ab dem 1.4. (ohne dass bisher irgendein Verband anerkannt ist) welche mit dem erweiterten Umfang aus, bzw. ändert Bayern bestehende "Gelbe" auf Antrag auf den vom Gesetz vorgesehenen Umfang ab ?